Minusstunden für Abitur!

  • Moin,


    ab wann durfte dieses Jahr Minus gerechnet werden für Oberstufen Abitur in Niedersachsen?
    Ich meine ab dem 12.06., wenn ich mich nicht irre. Meine Schule hat ab dem 03.06. Minus gerechnet.


    Hat einer zufällig das Datum gerade parat?


    Vielen lieben Dank!

  • Ich würde sagen, der Link gilt weiterhin.


    Wir hatten Prüfungen bis 24.5. und Unterricht galt bis 5.6. als erteilt, also 6 Tage danach (ohne Feiertag und Ferientag).


    Wobei: offizieller Termin für mündliche Prüfungen war bis 29.5.
    Hm..

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Es ist geklärt, dass als letzter Tag der mündlichen Prüfung P5 der letzte zentral festgelegte Tag P5 gilt - und nicht, wie an vielen Schulen durchgeführt, der letzte schulinterne Prüfungstag - auch das regelt der Erlass zweifelfrei.


    So der niedersächsische Philologenverband.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ok,
    und dieser Tag war in Niedersachsen wann?
    Da lauf ich morgen erstmal auf :)
    Kann man das irgendwo noch genau nachlesen, mit den genauen Daten?


    Wenn ich das richtig sehe, war es der 29.05. ?

  • Der 29.05.2019 war der letztmögliche Prüfungstag für die mündlichen Prüfungen in diesem Jahr. Minusstunden dürfen erst nach Ablauf des sechsten Werktags nach diesem Tag gezählt werden. Bitte beachtet den leichten Unterschied zwischen "Werktag" und "Unterrichtstag".
    Das betrifft die Ferientage 31.05. und 11.06., die aber Werktage waren. Insofern dürfte der 12.06. als erster Tag mit Minusstunden stimmen.

  • Da finde ich die Regelung in Bayern ja großzügig: Minusstunden ab der offiziellen Entlassung der Abiturienten, als dem Tag, an dem sie ihr Zeugnis kriegen. Und das ist meist Wochen nach der letzten Prüfung.

  • Der 29.05.2019 war der letztmögliche Prüfungstag für die mündlichen Prüfungen in diesem Jahr. Minusstunden dürfen erst nach Ablauf des sechsten Werktags nach diesem Tag gezählt werden. Bitte beachtet den leichten Unterschied zwischen "Werktag" und "Unterrichtstag".
    Das betrifft die Ferientage 31.05. und 11.06., die aber Werktage waren. Insofern dürfte der 12.06. als erster Tag mit Minusstunden stimmen.

    Moin,


    na da hat die Schule dann ja mal ordentlich Stunden gesammelt.
    Werde da die Tage mal antanzen, und die Angelegenheit klären.
    Das scheint System zu haben, denn ein Versehen kann es ja nicht sein!

  • Frage aus reinem Interesse: Was macht die Schule mit den Minusstunden von euch? Und wie viele sind das pro Woche im Schnitt?

  • Wenn ich Vertretungsstunden schiebe, habe ich "Plusstunden". Ab einer gewissen Zahl, müssen die bezahlt oder durch weniger Arbeit ausgeglichen werden. Minusstunden werden dagegen gerechnet.

  • Frage aus reinem Interesse: Was macht die Schule mit den Minusstunden von euch? Und wie viele sind das pro Woche im Schnitt?

    Das wird vor allem zum Überstundenabbau bzw. zum Aufbau einer Vertretungsreserve genutzt. Die Anzahl der Stunden hängt von der Anzahl der Kurse und damit von der Größe des entsprechenden Jahrgangs ab und kann daher pauschal nicht beantwortet werden. In Niedersachsen liegt der Klassenteiler in der Q-Phase bei 18-20 Schülern, die entsprechend mit ca. 34 Lehrerstunden ausgestattet sind. Ein Jahrgang von 120 Schülern generiert damit also ca. 200 Lehrerwochenstunden, die nach dem Abi wegfallen. Das ist natürlich nur ein grobe Näherung.

  • Moin,


    wo finde ich den Erlass vom 28.04.2017 und den vom 4.05.2017? Meine Schulleitung findet die nicht. :)


    Und ein Frage habe ich noch,
    dürfen Schulen bei Vertretungsstunden nur die Hälfte gutschreiben, weil es nicht der eigene Unterricht ist.
    Konkret, 2 Vertretungsstunden, 1 wird nur angerechnet.

  • Und ein Frage habe ich noch,
    dürfen Schulen bei Vertretungsstunden nur die Hälfte gutschreiben, weil es nicht der eigene Unterricht ist.
    Konkret, 2 Vertretungsstunden, 1 wird nur angerechnet.

    Klingt nach einer interessanten Idee. Kann ich leider nicht für Niedersachsen beantworten, klingt für mich aber sehr schräg!


  • dürfen Schulen bei Vertretungsstunden nur die Hälfte gutschreiben, weil es nicht der eigene Unterricht ist.
    Konkret, 2 Vertretungsstunden, 1 wird nur angerechnet.


    Das halte ich für rechtswidrig und finde die Begründung auch reichlich schräg. Gerade wenn es nicht der eigene Unterricht ist, fällt die notwendige Vorbereitung für eine sinnvolle Vertretungsstunde teils höher aus. Der Flexi-Erlass, der zwar nicht mehr in Kraft ist, aber nach wie vor der Orientierung dienen kann, macht das in 4.1 auch deutlich: "Bei der Ermittlung der Mehr- oder Minderstunden ist von den tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden auszugehen. Dazu gehören auch Vertretungsunterricht...."


    EIne hälftige Anrechnung könnte ich mir höchstens bei reiner Aufsicht vorstellen, bei der jede Form von Vor- und Nachbereitung entfällt. Und selbst da habe ich ein großes Fragezeichen dran.

  • @Seph,


    kannst Du mir eventuell sagen, wo ich die beiden oben genannten Erlasse herbekomme?
    Unsere Schulleitung findet sie angeblich nicht. Uns wurden schon vor dem 12. Minusstunden angerechnet,
    und wenn bei uns mehr als 4 Stunden die Woche entfallen, werden auch mehr als 4 Stunden minus geschrieben.


    Frage mich, wie eine Schulleitung die Erlasse nicht beachten kann, oder noch besser, sie nicht findet.

  • Hälftige Anrechnung ist in Niedersachsen ausschließlich im Ganztagserlass für reine Aufsichten vorgesehen.
    Der Ganztag findet erst nach der 6. Stunde statt. Wenn du also in der 7. Stunde für eine Aufsicht in einer Gruppe eingeteilt wirst, und nebenbei dein Brot essen und die Stunde für morgen vorbereiten kannst, dann ist eine hälftige Anrechnung denkbar, sonst nicht.

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