Teilzeit in Elternzeit - Antrag zurückziehen

  • Hallo zusammen,
    ich bin Lehrerin an einer Grundschule in BW und momentan in Elternzeit. Meine Stammschule ist 45 km weit entfernt von meinem Wohnort. Wenn ich nun einen Teilzeitantrag in Elternzeit stelle, kann es sein, dass ich wieder an diese Schule komme, weil Bedarf ist. Organisatorisch ist mir das jedoch kaum möglich. Könnte ich den Teilzeitantrag dann wieder zurücknehmen? Vielen Dank! Liebe Grüße

  • Die Frage ist vielmehr, ob dir das was bringt. Auch wenn du deine Elternzeit noch ausdehnst, ist es in der Regel so, dass du danach an deine Stammschule zurückkommst, außer es besteht dann definitv kein Bedarf mehr für dich dort. Dann könntest du auch an eine der umliegenden Schulen versetzt werden. Nach Ablauf von 12 Monaten erlischt nur der eigene Anspruch zur Rückkehr an die Stammschule, nicht aber die Möglichkeit des Landes, dich dennoch dort wieder einzusetzen. Wahrscheinlich ist es sinnvoller, schon einmal Versetzungsmöglichkeiten abzuklopfen.

  • Wie alt ist dein Kind und wie lange hast du Elternzeit beantragt? Wenn du mehr als 12 Monate Elternzeit hattest, könntest du überlegen, sie zu beenden. Dann hast du Anrecht auf eine wohnortnahe Versetzung. Und kannst dann auch Teilzeit (mind 50%) arbeiten. Zumindest in NRW ist das so.

  • Wenn dein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat, wird er der TZ entgegen kommen müssen. Oder dir andernfalls eine genaue Begründung liefern müssen warum das nicht geht und das OK dir geben, das du in der EZ woanders arbeiten darfst. Einfach sagen wir haben nichts oder geht nicht, geht jedenfalls nicht. Wort Konzern lässt ja nicht gerade auf einen Kleinbetrieb schließen

  • Wenn dein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat, wird er der TZ entgegen kommen müssen. Oder dir andernfalls eine genaue Begründung liefern müssen warum das nicht geht und das OK dir geben, das du in der EZ woanders arbeiten darfst. Einfach sagen wir haben nichts oder geht nicht, geht jedenfalls nicht. Wort Konzern lässt ja nicht gerade auf einen Kleinbetrieb schließen

    Dir ist schon aufgefallen, dass dies hier ein Lehrerforum ist, oder? Regelungen aus der Privatwirtschaft sind im öffentlichen Dienst kaum anzuwenden, insbesondere nicht, wenn es sich um Beamte handelt. Das Wort Konzern taucht im Übrigen an keiner Stelle dieses Themenfadens auf.

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