Anrechnung Drittfach Musik

  • Hallo zusammen,




    ich habe eine Frage bezüglich der Anrechenbarkeit meines Drittfaches.


    Wenn ich mein Studium - demnächst - beendet habe, habe ichLatein und Philosophie vollwertig (also Bachelor und Master) auf Lehramt (Lehramt GymGe) studiert. In diesen Fächern werde ich also demnächst (vermutlich im Mai) mein Referendariat beginnen. Zudem habe ich bis zu Beginn meines Referendariates Musik als Drittfach studiert. Dies jedoch mit Einschränkungen. Mein Drittfach Musik studiere ich nur für das Realschullehramt (weil man Musik an meiner Uni nicht fürs Gymnasiallehramt studieren konnte) und dies auch nur bis zum Bachelor. Ich habe also, wenn ich mich nach dem Referendariat an einer Schule (Gymnasium oder Gesamtschule) bewerbe, eine vollwertige Lehrerausbildung als Latein- und Philosophielehrer und in Musik einen Bachelor of Arts für das Realschullehramt.


    Meine Frage wäre, ob ich damit überhaupt in irgendeiner Weise eine Lehrberechtigung für Musik habe, sodass ein Schulleiter mich also auch einstellen könnte, weil ich Musikunterricht geben darf (was dann vermutlich nur Sekundarstufe I wäre).




    Ferner wäre eher meine Frage, welche Möglichkeiten eine Schulleitung hätte, mich als Musiklehrer einzustellen. Ich weiß beispielsweise, dass man, wenn man seinen Bachelor erworben hat in einem Lehramt, als Vertretungslehrer arbeiten darf oder dass Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss eingestellt werden können. Welche Möglichkeiten hätte eine Schulleitung an einem Gymnasium mich als Latein-. Philosophie,u n dMusiklehrer einzustellen ?


    PS: ich bin in NRW ;)






    Liebe Grüße

  • Mit Musik wird keine Einstellung am Gym erfolgen koennen, das Unterrichten waere keine Problem allerdings. Halt nur Sek I.
    Bewerben kann man sich nur, wenn die Einstellungsvoraussetzungen vorliegen: die GymGe Befaehigung laege fuer Mathe nicht vor.

  • Also eine Schulleitung, die Musik braucht, könnte mich "offiziell" für Latein und Philo einstellen, mich dann aber auch für Musik einsetzen?

  • Gerade am Gymnasium würde man aber eher versuchen, direkt eine Musiklehrkraft zu erhalten oder durch Umschichten in anderen Fächern Musiklehrkräfte "frei" zu bekommen.
    Auf Lehrkräfte ohne Fakultas greift man nur im äußersten Notfall zurück. Anders sieht das aus, wenn die Schule tatsächlich auch Latein und/oder Philosophie benötigt. Dann kann die Fähigkeit,
    notfalls in kleineren Klassen Musik zu unterrichten, ein Bonus sein. Aber auch hier muss man ja sehen, dass bisher nicht einmal eine Sek I Lehrbefähigung in diesem Fach vorliegt.

  • Aber hat man mit dem Bachelor nicht die Sek I - Befähigung?

    Nein, natürlich nicht. Schau dir einfach mal an, was Lehrkräfte anderer Schularten für Masterabschlüsse benötigen. Die Lehrbefähigung hat man darüber hinaus auch noch nicht mit dem Masterabschluss erworben, sondern erst mit Master+ erfolgreich absolviertem Ref. Alles andere qualifiziert dich bestenfalls zum "Notnagel" in Zeiten des Mangels, nicht aber als Musik-Lehrkraft, die sich auf ensprechend ausgeschriebene Stellen bewerben könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Vielleicht reden wir gerade auf Grund der Begrifflichkeiten aneinander vorbei. Mir ist natürlich bewusst, dass ich mich nur mit Latein und Philosophie nach dem Ref. bewerben kann und dass Musik eine Bonusqualifikation ist, die man in Zeiten des Musiklehrermangels wohl gerne an Schulen sieht - aber mehr auch nicht!. Ich möchte nur wissen, wie ich dazu kommen kann, dann doch mit dem Bachelor Musik unterrichten zu können. Das muss doch sowas Ähnliches sein wie bei den Studenten, die mit dem Bachelor schon als Vertretungslehrer arbeiten (also in diesem Sinne auch eine Lehrbefähigung haben für die Sek I). Außerdem höre ich ständig, dass man mit dem Bachelor Sek I machen kann. Dies natürlich nicht als vollwertige Lehrkraft, aber irgendwie doch schon... also meine Frage ist eher, wie dies möglich sein kann, also unter welchen "Titel" man dann eingesetzt werden kann.


    Ich denke mal auch, dass das eine bessere Qualifikation ist, als Leute mit Zertifizierungskurs. Aber auch diese müssen ja - sogar ohne Studium - die Befähigung/ Berechtigung haben, Musik zu unterrichten.


    Ist mein Anliegen jetzt verständlicher?

  • Vielleicht reden wir gerade auf Grund der Begrifflichkeiten aneinander vorbei. Mir ist natürlich bewusst, dass ich mich nur mit Latein und Philosophie nach dem Ref. bewerben kann und dass Musik eine Bonusqualifikation ist, die man in Zeiten des Musiklehrermangels wohl gerne an Schulen sieht - aber mehr auch nicht!. Ich möchte nur wissen, wie ich dazu kommen kann, dann doch mit dem Bachelor Musik unterrichten zu können. Das muss doch sowas Ähnliches sein wie bei den Studenten, die mit dem Bachelor schon als Vertretungslehrer arbeiten (also in diesem Sinne auch eine Lehrbefähigung haben für die Sek I). Außerdem höre ich ständig, dass man mit dem Bachelor Sek I machen kann. Dies natürlich nicht als vollwertige Lehrkraft, aber irgendwie doch schon... also meine Frage ist eher, wie dies möglich sein kann, also unter welchen "Titel" man dann eingesetzt werden kann.


    Ich denke mal auch, dass das eine bessere Qualifikation ist, als Leute mit Zertifizierungskurs. Aber auch diese müssen ja - sogar ohne Studium - die Befähigung/ Berechtigung haben, Musik zu unterrichten.


    Ist mein Anliegen jetzt verständlicher?

    Vertretungslehrkräfte ohne 1. und 2. Staatsexamen sind zwar grundsätzlich möglich, werden aber (wenn überhaupt) nur stark befristet (typischerweise Halbjahre oder kürzer) als Teilzeitlehrkräfte (abh. von der gesuchten Stundenzahl) im Angestelltenverhältnis eingestuft. Mit einem Bachelorabschluss würde das Tarifstufe E10 bedeuten. Ein Gymnasium, was ganz dringend Musik in Sek 1 benötigt und das nicht anders abdecken kann, könnte als ggf. eine solche Einstellung vornehmen. Was eher nicht passieren wird, ist dass du als regulär eingestellte Lehrkraft mit Latein/Philosophie nur auf Basis des Bachelor für LA RS dauerhaft Musik in Sek 1 erteilen darfst.

  • Danke, jetzt weiß ich schonmal, dass es wohl möglich ist, mit dieser Qualifikation zu arbeiten: weißt du, wie diese offiziell heißt? Oder wie das "Angestelltenverhältnis" offiziell heißt. Bezüglich des Tarifs und der Befristung wäre ja bei mir die besondere Situation, dass ich dann an der Schule - im besten Falle - eine feste Stelle im Beamtenverhältnis habe, da ich ja primär wegen meiner beiden anderen Fächer dort arbeite.
    Ich kann also davon ausgehen, dass es möglich ist, als Musiklehrer dann in der Sek I tatsächlich zu arbeiten, wenn ich das richtig verstanden habe..
    Das beruhigt schonmal !
    Was meint ihr, inwiefern mir diese Qualifikation einen Bonus verschaffen wird im Vergleich zu anderen Bewerbern, die diese Zusatzqualifikation nicht haben? Habt ihr da Erfahrung? In NRW ist es so und wird wohl auch so sein, dass Musiklehrer extrem gesucht sind..

  • Ich habe oben doch gerade geschrieben, dass du eher nicht davon ausgehen kannst, nur aufgrund des Bachelor für LA RS am Gymnasium Musik in Sek 1 zu unterrichten. Gerade für das Gymnasium sind diese Ersatzstellen nicht einmal vorgesehen (siehe Link aus Beitrag 8).
    Bevor ein Gymnasium auf eine solche Qualifikation zurückgreift, würde man (nicht unbedingt in dieser Reihenfolge):


    1) Intern Unterrichtsverteilungen verändern
    2) Musik LA GYM ausschreiben
    3) auf Abordnungen zurückgreifen
    4) Feuerwehrlehrer mit 2. STEX einstellen
    5) Feuerwehrlehrer mit 1. STEX einstellen
    6) Musik epochal unterrichten


    Den einzigen Bonus, den ich wirklich sehe, ist die Einsatzmöglichkeit im Ganztagsbereich. Hier könnte sicher sinnvoll eine AG im musischen Bereich angeboten werden, was für Schulen durchaus attraktiv sein kann.


    Ergänzung: Es ist für die Schule, die (nur) Musik sucht, unabhängig von der fehlenden Qualifikation in Musik auch sehr unattraktiv, eine Lehrkraft mit zwei nicht (dringend) benötigten Fächern einzustellen, da dann die Optionen 2-5 blockiert wären. Dann würde man eher ein anderes Fach ausschreiben,
    was bisherige Musik-Lehrkräfte als Zweitfach haben, um diese über Option 1 freizubekommen.

  • Das widerspricht sich jetzt aber mit dieser Aussage: "Vertretungslehrkräfte ohne 1. und 2. Staatsexamen sind zwar grundsätzlich möglich", oder? Möglich scheint es also zu sein, mich als Musiklehrer einzustellen. Es wäre ja nur die Frage, wie die Schulleitung mich intern einsetzen möchte...
    Und ich meine jetzt auch nicht den Fall, dass eine Schulleitung weder Latein, noch Philosophie sucht. Es ist mir auch vollkommen klar, dass ich da wohl nicht genommen werde. Ich meine eher den Fall, dass eines der Fächer, aber eben auch Musik gesucht wird an der Schule, sodass ich, angenommen, es würde Philosophie gesucht werden, im Vergleich zu anderen Philosophiebewerbern den Vorteil hätte, dass man mich zudem noch - wenn auch eingeschränkt - für Musik einsetzen könnte. Meine Frage war zu beginn lediglich, ob das rechtlich überhaupt möglich wäre, sodass eine Schulleitung diesen Gedanken realistisch haben kann.


    Was meinst du mit "Feuerwehlehrer" ?

  • Eine Lehrbefähigung für ein drittes Fach zu bekommen ist nach (!) abgeschlossenem Ref normalerweise deutlich einfacher als vorher die beiden ersten Fächer.


    Wenn Du das alles ganz offiziell haben willst, dann musst Du zu einem Prüfungsamt einer Uni in dem Bundesland gehen, wo Du arbeiten willst, und Dir das anerkennen lassen (oder fragen, was noch fehlt).


    Wenn Du sowieso eine Stelle mit Deinen anderen Fächern hast, kann Dein Schulleiter Dich auch in Musik einsetzen, da gibt es keinerlei formale Hürden.


    In Niedersachsen ist es sogar so (war jedenfalls bis vor ein paar Jahren noch so), dass Du auch Oberstufe unterrichten dürftest, nur in der Prüfungskommission fürs Abi müssten Leute sitzen, die auch die Facultas für das Fach haben.


    Wenn hingegen eine Stelle für Musik + Philosophie ausgeschrieben ist, und Du hast Dir das nicht offiziell als Drittfach anerkennen lassen, dann kannst Du Dich nicht drauf bewerben.


    Wenn ich in der Auswahlkommission wäre, würde ich Dich fragen, welche praktischen Erfahrungen in Musik Du hast (z.B. Leitung eines Chores, eines Orchesters, einer Band, selbst in solchen mitgespielt).

  • Das widerspricht sich jetzt aber mit dieser Aussage: "Vertretungslehrkräfte ohne 1. und 2. Staatsexamen sind zwar grundsätzlich möglich", oder? Möglich scheint es also zu sein, mich als Musiklehrer einzustellen. Es wäre ja nur die Frage, wie die Schulleitung mich intern einsetzen möchte...
    Und ich meine jetzt auch nicht den Fall, dass eine Schulleitung weder Latein, noch Philosophie sucht. Es ist mir auch vollkommen klar, dass ich da wohl nicht genommen werde. Ich meine eher den Fall, dass eines der Fächer, aber eben auch Musik gesucht wird an der Schule, sodass ich, angenommen, es würde Philosophie gesucht werden, im Vergleich zu anderen Philosophiebewerbern den Vorteil hätte, dass man mich zudem noch - wenn auch eingeschränkt - für Musik einsetzen könnte. Meine Frage war zu beginn lediglich, ob das rechtlich überhaupt möglich wäre, sodass eine Schulleitung diesen Gedanken realistisch haben kann.


    Was meinst du mit "Feuerwehlehrer" ?

    Feuerwehrlehrer sind Vertretungslehrkräfte, die wirklich nur für einen sehr engen Zeitraum eingestellt werden, um nicht mehr anders schließbare Lücken irgendwie aufzufangen. Da greift man notfalls auch mal auf schlechter qualifizierte Personen zurück, um wenigstens Unterrichtsausfall zu vermeiden. Dir schwebt aber scheinbar vor, dauerhaft trotz deutlich fehlender Qualifikation Musik an einem Gymnasium zu unterrichten. Und das ist ein himmelweiter Unterschied. Wie gesagt: vorab würden die in Beitrag #10 erwähnten Optionen angewendet.


    "Grundsätzlich möglich" heißt hier nur, dass ein Bachelor unter Umständen ausreichen kann, um als "Feuerwehrlehrer" kurzzeitig an einer Grund-/Haupt oder Realschule in E10 tätig zu sein, nicht aber, regulär an einem Gymasium zu unterrichten. Siehe hierzu auch https://www.gew-nrw.de/eingruppierung.html.

  • Ich halte es in NRW für absolut realistisch, dass du neben Latein und Philosophie auch Musik in der Sek I unterrichten würdest, wenn du dir das wünscht und wenn deine Schule nicht überdurchschnittlich gut mit Musikkollegen versorgt ist. Mal zwei oder vier Stunden, mal sechs oder acht und mal gar nicht. Wenn sich seit Anfang/Mitte des Jahrzehnts nichts geändert hat, sind viele Schulen unterversorgt, so dass Musik ausfällt oder von Vertretungslehrern unterrichtet wird. Die vorhandenen Musikkollegen sind immer mal durch ihre anderen Fächer gebunden, so dass sie kein oder nur wenig Musik unterrichten. Das kann dir aber natürlich auch passieren. Wenn du für den Unterricht in Latein, Philosophie oder PP gebraucht wirst, geht das natürlich vor.

  • @goeba Vielen Dank für Deine Antwort! Das ist im Grunde das, was ich wissen wollte! Ich habe noch eine Frage zu diesem Satz:
    "Wenn Du sowieso eine Stelle mit Deinen anderen Fächern hast, kann Dein Schulleiter Dich auch in Musik einsetzen, da gibt es keinerlei formale Hürden.". Das ginge also auf Grund des Musik-Bachelors? Wie genau geht das denn? Also unter welcher Bezeichnung und mit welcher Berechtigung arbeite ich dann?


    @Seph "Grundsätzlich möglich" heißt hier nur, dass ein Bachelor unter Umständen ausreichen kann" : das war das, was ich wissen wollte. Vielen Dank!


    @Th0r5ten Vielen Dank für die Info! Das, was Du ausgeführt hast, sehe ich genauso!

  • Ganz ehrlich: Ich lese das jetzt nicht extra im Schulrecht nach (schon gar nicht für NRW, ich komme ja aus NDS). Aber nach meiner Kenntis kannst Du fachfremd in jedem Fach eingesetzt werden. Es gibt diverse Ausnahmen (Religion, Experimentalfächer, Sport, die letzten beiden aus Sicherheitsgründen), aber da gehört Musik nicht dazu.


    Ich habe auch schon Informatik unterrichtet, bevor ich da die Facultas erworben habe.


    Du könntest das also unterrichten, aber nicht wegen Deines Bachelors, sondern weil Dein Chef das möchte (wenn er möchte). Natürlich könnte Dein Bachelor ein Grund dafür sein, dass er es möchte, aber kein zwingender. Insbesondere hast Du auch keinerlei Anrecht darauf, das Fach zu unterrichten (das hättest Du selbst dann nicht, wenn Du die Facultas hättest, Du kannst auch 20 Jahre in nur einem Fach eingesetzt werden).


    Essentiell für den Musikunterricht in der Mittelstufe sind m.E.:
    - sichere Beherrschung mindestens eines Instrumentes, das man im Unterricht gut einsetzen kann (das ist meist Klavier)
    - gute Gesangsstime (und die Bereitschaft und Courage, diese auch vor der Klasse einzusetzen)
    - solide Grundkenntnisse Musiktheorie (also Tonleitern, Dreiklänge, Formenlehre z.B. Sonatenhauptsatzform, Fuge, Rondo)


    Dann hat man natürlich immer noch das Problem, dass es viel mehr Vorbereitungszeit ist, ein fachfremdes Fach (selbst bei guten Grundkenntnissen) zu unterrichten als eines, das man studiert hat und wo man Ref gemacht hat.


    Mach erst mal Dein Ref, der Rest wird sich finden.

  • Es ist so : wenn der Bedarf da ist , wirst du eingesetzt .
    Ich wurde bereits am Gymnasium bis Oberstufe ohne Fakulta eingesetzt und habe es sich bei KollegInnen immer wieder so erlebt. Gerade in Musik - da hatten wir sogar 2 Kollegen , die das Fach gar nicht studiert hatten.
    In den Bewerbungen habe ich natürlich direkt gesagt , was ich - begründet - noch unterrichten kann. Ist doch für die Schulleitung nur von Vorteil , wenn man flexibel ist .
    Gleichzeitig kannst du dich natürlich informieren, was du zur offiziellen Anerkennung benötigst.
    Viel Erfolg

  • Vielen Dank für Eure Antworten!


    Ich bin nun um einige Erkenntnisse reicher: da ich also meinen Bachelor in Musik habe, besteht die wahrscheinliche Möglichkeit, dass der Schulleiter der Meinung ist, dass ich kompetent genug bin, um mich in Musik einzusetzen. Ohne Bachelor wäre dies weniger wahrscheinlich. Insofern bin ich froh, dass ich den Bachelor in Musik doch gemacht habe!
    Es handelt sich übrigens um einen Bachelor in Musikpädagogik: auf meinem Bachelorzeugnis werden also einige fachdidaktische Module stehen, sowie ein extra Modul in Bildungswissenschaften für die Sekundarstufe I. @goeba die fachdidaktischen Bedenken sehe ich also nicht, ebenso wie die fachlichen. In den von Dir genannten Punkten (sichere Beherrschung mindestens eines Instrumentes, das man im Unterricht gut einsetzen kann (das ist meist Klavier), gute Gesangsstime (und die Bereitschaft und Courage, diese auch vor der Klasse einzusetzen), solide Grundkenntnisse Musiktheorie (also Tonleitern, Dreiklänge, Formenlehre z.B. Sonatenhauptsatzform, Fuge, Rondo)) bin ich durch die Uni vorbereitet worden, was auch entsprechend auf meinem Bachelorzeugnis in Form von abgeschlossenen Modulen hinterlegt ist.
    Meine Frage hierzu noch: Machen deshalb Lehrkräfte diese Zertifizierungskurse (auch in Musik), damit der Schulleiter begründet sagen kann, dass er die Lehrperson entsprechend für geeignet hält? Muss der Schulleiter das in irgendeiner Weise begründen?


    Eine Frage habe ich auch noch zu der Fakultas für die Sek I - dah hier scheinbar einige Experten sind, frage ich einfach mal alles frei heraus!-. Immer wenn ich Lehrern sage, dass ich in Musik meinen Bachelor nur habe, meinen alle: "Ah, dann kannst Du ja Sek I machen". Habt ihr eine Idee, wie die darauf kommen, dass man mit dem Bachelor Sek I unterrichten kann?


    Und noch eine "inoffizielle" Frage (habe ich in ähnlicher Weise schonmal gestellt, aber hier nochmal deutlicher): angenommen, ich bewerbe mich auf eine Stelle "Philosophie + Beliebig" an einer Schule. An der selben Schule besteht aber (wie an sehr vielen Schulen in NRW) erheblicher Mangen an Musiklehrern. Auch wenn der Schulleiter mich natürlich nicht für Musik einstellen kann: Könnt Ihr Euch vorstellen, dass meine "Zusatzqualifikation" in diesem Falle ein Bonus darstellen würden? Immerhin könnte sich ein Schulleiter denken, dass ich - wenn auch nur im eingeschränkten Maße - helfen kann, dem Mangel zu begegnen, da ich als Musiklehrer begründet eingesetzt werden kann.


    Liebe Grüße

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