Bereitschaften Klassenfahrt

  • Gibt es bei neuch eigentlich sowas wie eine Bereitschaft, die kurzfristig einspringt, falls eine Kollegin oder ein Kollege eine Klassenfahrt kurzfristig nicht antreten kann? Oder wird dann im Falle eines Falles ggf. sehr kurzfristig Ersatz gesucht?

  • Gibt es bei neuch eigentlich sowas wie eine Bereitschaft, die kurzfristig einspringt, falls eine Kollegin oder ein Kollege eine Klassenfahrt kurzfristig nicht antreten kann? Oder wird dann im Falle eines Falles ggf. sehr kurzfristig Ersatz gesucht?

    Hier wird sowohl kurz- als auch langfristig Ersatz gesucht, bei meinen Kinder an der Schule haben sie keinen gefunden, womit die Klassenfahrt ausfiel und es deutlich Stress bei allen verursachte.

  • Bei uns wird kurzfristig dann Ersatz gesucht - kam nun auch in diesem Schuljahr mehrfach vor. Das ist immer etwas unglücklich - vielleicht sollte man da über eine Art Stellvertreter nachdenken, der sich gedanklich/organisatorisch darauf einstellen kann im Notfall einzuspringen.

  • bei uns ist es so: damit eine Reise überhaupt genehmigt werden kann, müssen im Vorneherein "Ersatzlehrer" benannt werden, die im Falle des Falles dann auch einspringen; ich persönlich benenne i.d.R zwei "Ersatzlehrer" - die Reise wird im Oktober für den nächstjährigen September von den Schulpartnern genehmigt. Auch wenn also jemand ausfallen sollte, ist innerhalb von 11 Monaten immer noch Zeit genug, gegebenenfalls jemanden Dritten einzuteilen (war aber die letzten 15 Jahre bei uns noch nicht erforderlich - glücklicherweise erfreue ich mich einer starken Konstitution, gg).

  • Es ist rund 10 Jahre her, als ein Kollege bei einer Kursfahrt in der Oberstufe nach Dublin aus familiären Gründen ganz kurzfristig ausfiel. Ich hielt mich gerade im Sekretariat auf, als der Schulleiter kam und mich fragte, ob ich am Abend schon etwas vorhätte. Nö. Ob ich im Lauf der Woche wichtige Termine hätte. Nö. Ob ich heute Abend nach Dublin als Ersatz mitfliegen könnte. Okaayyyy. Die größte Hürde war damals, bei Ryanair so kurzfristig noch am Tag des Abflugs den Flug auf meinen Namen umzbuchen, aber das gelang uns dann auch, und ehe ich mich versah, packte ich daheim den Koffer und war als Begleitung dabei. :-)



    Sarek

  • Aufgrund welcher Rechtsgrundlagelage könnte eine "Bereitschaft" für eine Klassenfahrt eingefordert werden? Ich sehe hier nur eine mögliche freiwillige Meldung einer KollegIn, um eine eventuell ausfallende Klassenfahrt zu retten. Wenn sich da niemand findet, dann fällt die Klassenfahrt eben aus. Das ist ja nun auch nicht so schlimm, ist ja kein Schulabschluss.

  • Ganz unabhängig davon, wie man dazu persönlich steht, sind Klassenfahrten in NRW laut ADO Dienstpflicht.


    Darum geht es mir hier aber ncht, sondern um die Frage, ob ggf. ganz kurzfristig Ersatz gesucht wird oder jemand für den Fall der Fälle in den Startlöchern steht.

  • Ganz unabhängig davon, wie man dazu persönlich steht, sind Klassenfahrten in NRW laut ADO Dienstpflicht.

    Im §10 der ADO steht nur ganz allgemein, dass es zu den Dienstpflichten von Lehrerinnen und Lehrern gehört, an allgemeinen Schulaufgaben teilzunehmen, zu denen auch Klassenfahrten gehören.


    Das heißt aber noch lange nicht, dass unbeteiligte Lehrer auf Fingerschnipps hinzugezogen werden. Oder hast du da irgendwelche konkreten Rechtsgrundlagen oder Gerichtsurteile zur Hand?

  • Ich kann nur noch die Richtlinien für Schulfahrten anbieten, in denen erneut steht, dass die Teilnahme zu den Dienstpflichten gehört. Und dass das normalerweise der Klassenlehrer macht, außer der besondere Charakter der Fahrt erfordert eine andere Leitung.
    Mein Punkt ist hier auch nicht der, dass man auf Fingerschnipp bereit stehen soll, sondern die Frage, ob es eine interne Regelung gibt, s.o.
    Das ist jetzt für mich beantwortet, damit bin ich raus.

  • Im §10 der ADO steht nur ganz allgemein, dass es zu den Dienstpflichten von Lehrerinnen und Lehrern gehört, an allgemeinen Schulaufgaben teilzunehmen, zu denen auch Klassenfahrten gehören.
    Das heißt aber noch lange nicht, dass unbeteiligte Lehrer auf Fingerschnipps hinzugezogen werden. Oder hast du da irgendwelche konkreten Rechtsgrundlagen oder Gerichtsurteile zur Hand?

    Da wird eher andersherum ein Schuh draus: Auch wenn es eher ungeschickt wäre, könnte eine SL mit Blick auf die ADO die Teilnahme an der Fahrt anweisen. Dieser Anweisung hätte man Folge zu leisten und könnte lediglich remonstrieren, wenn man der Meinung wäre, die Anweisung sei rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit sehe ich ehrlich gesagt aber nicht so ohne weiteres gegeben. Das mag anders aussehen, wenn es heißt: "Morgen um 8 bitte zur 5 tägigen Fahrt antreten".


    Auch bei Angestellten sieht das nicht anders aus, hier gibt es wirklich ein Urteil höherer Instanz, dass die Teilnahmepflicht an Fahrten auch ohne explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag zementiert, da dies zu den üblichen Pflichten als Lehrkraft gehöre (siehe Bundesarbeitsgericht, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82).

  • Interessant wird es für mich an dieser Stelle, wenn man betreuungsbedürftige Kinder hat. Wie lange muss da der Vorlauf sein?


    Also ich bekäme nicht sicher mit 1 Woche Vorlauf, oder sogar nur 1 Tag, eine durchgängige Betreuung für mein 7-jähriges Kind organisiert. Dazu bin ich alleinerziehend. Sollte mir mein Schulleiter dies als Dienstanweisung geben, muss ich leider auch krank werden.


    Wir fahren im Sommer auch für 9 Tage auf Klassenfahrt. Natürlich fahre ich da mit. Ich freue mich sogar drauf. Aber hier kann ich mit fast einem Jahr Vorlauf alle privaten Notwendigkeiten organisieren.

  • Na die Antwort ist doch ganz einfach, wie immer werden die Vollzeit arbeitenden kinderlosen Kollegen übermäßig belastet.

    Mach dir keine Sorgen: die Teilzeit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen mit Kindern sind dafür durch die Wahrnehmung von unteilbaren Aufgaben ohne entsprechenden erhöhten Ausgleich bei den teilbaren Aufgaben übermäßig belastet. Es kommt also niemand zu kurz ;)

  • Kurzfristig einzuspringen, wie in Sareks Beispiel, halte ich für nicht zumutbar. Ich glaube auch nicht, dass ein Schulleiter das so anweisen würde. Im Zweifelsfall hat er hinterher jede Menge Spaß, wenn sich herausstellt, dass das nicht rechtens war. Immerhin steht der Dienstpflicht des Kollegen die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber, da müsste man wohl abwägen. Ein pfiffiger Schulleiter weiß, wen er fragen muss oder kann. So bei uns schon mehrfach geschehen.


    Bei einer Bereitschaft sehe ich das Problem, dass man ja bis zum Schluss nicht weiß, ob man doch fahren muss. Soll ich also die Kinderbetreuung organisieren, die Katze im Heim anmelden, Sachen packen und Vertretung vorbereiten, obwohl ich nicht weiß, ob ich fahre?


    In einem anderen Thread kamen wir auf Reiserücktrittsversicherungen und die Möglichkeit sich gegen Lehrerausfall zu versichern. Sollte man prüfen.


    Generell möchte ich darum bitten, abzuwägen, ob der verifizierbare pädagogische Nutzen einer Klassenfahrt den Aufwand rechtfertigt. Bereitschaften erhöhen Aufwand, der in die Abwägung einzubeziehen wäre.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mach dir keine Sorgen: die Teilzeit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen mit Kindern sind dafür durch die Wahrnehmung von unteilbaren Aufgaben ohne entsprechenden erhöhten Ausgleich bei den teilbaren Aufgaben übermäßig belastet. Es kommt also niemand zu kurz ;)

    Da gebe ich dir allerdings auch Recht. ;)

  • Bei einer Bereitschaft sehe ich das Problem, dass man ja bis zum Schluss nicht weiß, ob man doch fahren muss. Soll ich also die Kinderbetreuung organisieren, die Katze im Heim anmelden, Sachen packen und Vertretung vorbereiten, obwohl ich nicht weiß, ob ich fahre?

    Also wenn ich (persönlich) der Lehrveranstaltungsleiter bei einer Studienfahrt bin, benenne ich nur Kollegen als ggf. einspringende "Ersatzlehrer", die keine kleinen Kinder haben ("benennen" trifft es nicht ganz - ich frage sie und sie müssen schon mittels Unterschrift zustimmen) - innerhalb eines Jahres (resp. 11 Monaten) kann sich das natürlich auch ändern (Kinder kündigen sich an - aber plötzliche Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oft nicht)... Aber wie auch schon gesagt wurde: Kluge Schulleiter (und Lehrveranstaltungsleiter, gg) wissen auch, wen sie im Falle des Falles fragen können...

  • Kurzfristig einzuspringen, wie in Sareks Beispiel, halte ich für nicht zumutbar. Ich glaube auch nicht, dass ein Schulleiter das so anweisen würde. Im Zweifelsfall hat er hinterher jede Menge Spaß, wenn sich herausstellt, dass das nicht rechtens war. Immerhin steht der Dienstpflicht des Kollegen die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber, da müsste man wohl abwägen. Ein pfiffiger Schulleiter weiß, wen er fragen muss oder kann. So bei uns schon mehrfach geschehen.

    Um Missverständnisse zu vermeiden: Der Schulleiter hatte mich gefragt, ob ich bereit wäre einzuspringen, es war keine Anweisung. Ich war damals auch in der Situation, dass ich so kurzfristig einspringen konnte, und fand die überraschende Reise skurril-witzig.


    Sarek

  • [...] Kinder kündigen sich an [...]

    Kommt jetzt darauf an, was man unter Ankündigen bei Kindern versteht. Ich habe es schon mit ~1 Woche Ankündigung erlebt. (Es war keine Klassenfahrt, aber ich habe innerhalb ~1-2 Woche fachfremd WP Informatik für 1 Jahr komplett übernommen, da kein anderer Info Lehrer an unserer Schule war.)

  • Um Missverständnisse zu vermeiden: Der Schulleiter hatte mich gefragt, ob ich bereit wäre einzuspringen, es war keine Anweisung.

    Schon klar. Trotzdem finde ich die Frage schon mindestens frech, wenn sich sogar unhöflich. Ich glaube ich hätte den SL ohne zu antworten stehen lassen, wenn er mich so etwas gefragt hätte.



    und fand die überraschende Reise skurril-witzig.

    Damit ist dann ja pädagogisch aller erreicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Kommt jetzt darauf an, was man unter Ankündigen bei Kindern versteht. Ich habe es schon mit ~1 Woche Ankündigung erlebt. (Es war keine Klassenfahrt, aber ich habe innerhalb ~1-2 Woche fachfremd WP Informatik für 1 Jahr komplett übernommen, da kein anderer Info Lehrer an unserer Schule war.)

    so meinte ich das nicht. Ich meinte, man kann jemanden, der keine Kinder hat, eher bitten, für eine Klassenfahrt zur Verfügung zu stehen, als jemanden mit kleinen Kindern. Innerhalb von 11 Monaten kann natürlich auch ein zuvor "Kinderloser" ein Kind bekommen - dieser Umstand sollte aber länger als nur eine Woche im vorhinein bekannt sein, ggg

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