Job neben dem Referendariat

  • Hallo zusammen,


    bei mir geht es weniger um die nervliche Belastung sondern um den formellen Kram.
    Ich arbeite zur Zeit nebenbei im Zoo und mache da Führungen. Während dem Ref möchte ich das (stark eingeschränkt natürlich) gerne weiter machen, z.B. mal am Wochenende oder so. Das ist weder stark zeitaufwendig (sprich es geht nicht auf Kosten des Ref´s), noch verdiene ich da massig Geld, da ich es eher aus Spaß an der Sache mache.
    Und es ist eine Stelle ohne Vertrag und Steuerkarte. Muß ich so was auch offiziell melden? Dem Studienseminar wollte ich das eh mitteilen, aber wo muß ich das offiziell angeben?


    LG,
    Antje

  • Hallo,
    du musst - soweit ich weiß - einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit stellen und zwar an deiner Dienststelle, sprich Studienseminar. Da gibt´s Formblätter.
    Gruß Cleo

  • Hallo Antje!


    Jede Nebentätigkeit ist anzeigepflichtig, d.h du musst diesen Antrag auf Genehmigung stellen.


    Wenn dein zusätzlicher Verdienst einen gewissen Rahmen übersteigt, musst du deine Nebentätigkeit nicht nur anzeigen sondern auch genehmigen lassen. Aber das wird in deinem Fall wahrscheinlich nicht eintreten.


    Gruß
    Snoopy

  • Alles klar,
    habe mich heute beim Studienseminar erkundigt, das muß ich auch erst anmelden wenn ich da bin, ist also nicht so eilig...

  • Mit deinem Fach Bio wird's ja vielleicht noch auf die Ausbildung angerechnet

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Schön wär´s. Aber ich denke nicht, dass ich da so viel Glück habe...
    Obwohl ich hauptsächlich Führungen für Kinder mache und auch schon mal in der Zooschule ausgeholfen habe. Aber ich glaube man kann nur "richtige" Jobs, also Vollzeitjobs anrechnen lassen, oder?


    LG,
    Antje :rolleyes:

  • War rhetorisch..... Im Referendariat wird nichts angerechnet. Das dauert exakt und läuft beamtisch.....


    Aber den Umgang mit Kindern und das Vermitteln biologischer Inhalte hast du manchen anderen voraus.
    Insofern "rechnet" es sich

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    War rhetorisch..... Im Referendariat wird nichts angerechnet. Das dauert exakt und läuft beamtisch.....


    Stimmt nicht ganz: In NRW kannst du tatsächlich eine Verkürzung beantragen wenn du vorher eine bestimmte Zeit berufsnah gearbeitet hast (z. B. wenn du lange an einem Nachhilfeinstitut warst, wo du auch mit Gruppen gearbeitet hast)! Ist aber wohl nicht unbedingt so empfehlenswert, weil du halt trotzdem die gleiche Anzahl Ubs machen musst...

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