Verpflichtende Treffen der Lehrer eines "Teams"

  • Hallo,


    habe noch eine kurze Frage:


    Kann ein SL verpflichtende, fest angesetzte Termine (1x im Monat im Team) verlangen?(Jeder Lehrer, der in einer Klasse unterrichtet soll kommen). Die Termine sind der SL zu melden und die Durchführung schriftlich an einem Aushang zu dokumentieren.


    Hintergrund: Manche sind in 4-5 Teams und haben quasi jede Woche ein treffen, mache haben es besser und sie haben nur ein Treffen pro Monat.


    Konnte in der LDO für Bayern nicht so schnell fündig werden.


    Danke

  • Hallo,
    zumindest in Hessen sind solche regelmäßigen Teamsitzungen nicht Teil der Dienstpflicht.
    Man hat zwar Anwesenheitspflicht bei Klassenkonferenzen, aber die Schulleitung kann nicht ohne Weiteres generell eine monatliche Klassenkonferenz vorschreiben.
    M. E. sollte die Zeit 1 zu 1 auf das eigene Stundendeputat angerechnet werden, bzw. vom Personalrat wegen nicht zugestimmter Mehrarbeit abgelehnt werden.


    Andersum: Mal die Schulleitung fragen: "wo steht das?" Und sich von der SL über diese Dienstpflicht anhand der geltenden Gesetze, Verordnungen, Erlasse, ..."belehren" lassen. Danach ist man schlauer

  • du bist doch an einer kirchlichen Privatschule, oder? Gelten für euch alle Bestimmungen, die für staatlichen Schulen auch gelten?


    Ich würde in die GEW eintreten, wenn du nicht schon drin bist und mich mal dort mit allen gesammelten Fragen an die Rechtsberatung wenden.

  • du bist doch an einer kirchlichen Privatschule, oder? Gelten für euch alle Bestimmungen, die für staatlichen Schulen auch gelten?


    Ich würde in die GEW eintreten, wenn du nicht schon drin bist und mich mal dort mit allen gesammelten Fragen an die Rechtsberatung wenden.

    Privat und staatlich anerkannt, und damit unter der Schulaufsicht Bayerns. Für mich gilt die LDO des Landes.

  • ist das wirklich so, dass es in einigen Bundesländern nicht zur Dienstpflicht gehört?

    Hat jemand sich mit der Rechtsgrundlage beschäftigt?

    Habe gerade dazu einen neuen Beitrag/Frage verfasst.

  • Schreib dein Bundesland in dein Profil Piwo oder nenn es zumindest in deinem Ausgangsbeitrag, damit dir KuK aus deinem BL, die die Rechtslage dort genau kennen, entsprechend antworten können. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin aus einer IGS in Niedersachsen. Mich interessiert auch sehr, ob man mich dazu verpflichten kann jeden Montag 90 Minuten an einer TS teilzunehmen. Unser SL hat es so erklärt: Die TS steht in euren Stundenplänen, dies gielt als eine Einladung zur Sitzung an der ihr teilnehmen müsst.

    Aber für mich klingt diese Logik etwas zu verdreht. Kann er mich wirklich bei Veranstaltungen zwecks der Schulentwicklung beliebig viel durch den Stundenplan einladen? Zumal dadurch habe ich nicht weniger Unterrichtsstunden.


    Kann mir jemand sagen, wo ich nachschlagen darf?

  • Jeder Lehrer hat an den Konferenzen teilzunehmen, die ihn betreffen. Steht bei uns im Schulgesetz. Pech für die, die viele Konferenzen haben. Wenn man von der SL geladen ist, hat man teilzunehmen. Egal, wieviele Unterrichtsstunden man hat.

  • Eine Teamsitzung ist keine Konferenz.

    Gibt es in Niedersachsen eine Konferenzordnung? Da müsste geregelt sein, welche Konferenzen es gibt. Dann kann man nicht so einfach eine Dienstverpflichtung generieren, indem man auf eine beliebige Teamsitzung den Begriff "Konferenz" klebt.

    Ich bezweifle zudem stark, dass man eine wöchentliche Konferenz als "geladen" ansehen muss, nur weil sie in irgendeinem Plan steht. Zu einer formal korrekten Einladung gehört meiner Ansicht nach auch eine Tagesordnung. Auch das müsste in der Konferenzordnung stehen.


    Neben Konferenzen kann der SL auch zu einer verpflichtenden Dienstversammlung laden. Die muss aber konkret anlassbezogen sein und kann gerade nicht regelmäßig stattfinden oder sogar schon im Stundenplan stehen.

  • Jeder Lehrer hat an den Konferenzen teilzunehmen, die ihn betreffen. Steht bei uns im Schulgesetz. Pech für die, die viele Konferenzen haben. Wenn man von der SL geladen ist, hat man teilzunehmen. Egal, wieviele Unterrichtsstunden man hat.

    Jeden Montag 90 min? Muss ich auch das Auto vom Chef waschen, wenn er mich dazu einlädt?


    ... Unser SL hat es so erklärt: Die TS steht in euren Stundenplänen, dies gielt als eine Einladung zur Sitzung an der ihr teilnehmen müsst.

    Tolle Erklärung, ich würde trotzdem mal nach "Konferenzordnung Niedersachsen" googeln oder im SchulG blättern, was dazu geschrieben steht.

  • Jeden Montag 90 min? Muss ich auch das Auto vom Chef waschen, wenn er mich dazu einlädt?

    Jetzt bleib mal auf dem Boden der Tatsachen! Was wird denn in den Konferenzen besprochen? Pädagogische Angelegenheiten der Schule oder was ihr dem Chef zum Geburtstag schenkt?!?! Willkommen in der Realität des Schulalltags und in der Welt der Arbeitnehmer, die dem Chef weisungsgebunden sind!!!

  • Willkommen in der Realität des Schulalltags und in der Welt der Arbeitnehmer, die dem Chef weisungsgebunden sind!!!

    Ja, weisungsgebunden innerhalb der Vorgaben des Dienstrechts. Deswegen kann der SL nicht machen, was er will. Daher er samus und mein Verweis auf ene Konferenzordnung...

  • Ein Bekannter von mir hat auch dreimal im Monat eine "Jahrgangsstufensitzung" von 1-1,5 Stunden Dauer. Ob es wirklich so oft notwendig ist sich zu treffen, lasse ich mal dahingestellt... Wir kamen bis jetzt mit zwei Teamsitzungen (einer im Schwerpunkt - bei mir das Team "Handel" - und einer im Unterrichtsfach) pro Halbjahr locker aus. Dieses Halbjahr haben bisher noch gar keine Team- oder andere Sitzungen stattgefunden und ich habe sie nicht wirklich vermisst ;-).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hört ihr immer noch nicht Glocken klingeln? Wenn ein Chef Teamsitzungen angeraumt, dann hat man daran teilzunehmen. Erst recht, wenn es um dienstliche Angelegenheiten geht.

    Man kann dann doch nicht mit der Konferenzordnung wedeln und sagen, dass man nur an Konferenzen teilnimmt.

    Das ganze nennt man "Direktionsrecht des Arbeitgebers"!. Selbst wenn diese Sitzungen nicht effektiv sind.


    Wenn diese Teamsitzungen allerdings vollkommen sinnlos sind, weil man über das Geburtstagsgeschenk für den Chef diskutiert, dann sollte man sich an den Personalrat der Schule wenden.


    Ach ja, und auf solche Kollegen, die nicht an "Teamsitzungen" teilnehmen wollen, kann ich als Lehrer auch verzichten.

  • Ach ja, auf Kollegen, die unreflektiert alles tun, was ihnen angewiesen wird und die das Dienstrecht gar nicht kennen wollen bzw. Kenntnis des Dienstrechts als "mit dem Gesetz wedeln" abtun, kann ich als Personalrat gut verzichten.

    Solche Kollegen haben "die Glocken nicht klingeln gehört" udn machen es erst möglich, dass Schulleiter vielerorts Allmachtsphantasien entwickeln.

    Das Verhalten mündiger Bürger - noch dazu Akademiker - sieht anders aus.

  • Bei uns an den BBSn werden "Bildungsgangs- und Fachgruppen" eingerichtet (siehe § 35 a NSchG). In diesen Gruppen haben wir die Teamsitzungen, die aber wahrscheinlich eher "Gruppensitzungen" heißen müssten ;-). Außer Klassenkonferenzen und Zeugniskonferenzen gibt es bei uns auch noch "Dienstbesprechungen" (Gesamt- und Abteilungsdienstbesprechungen). Diesen Terminus finde ich im Gesetz gerade gar nicht...


    Irgendwo hier im Forum habe ich übrigens schon einmal was zum Thema "Teamsitzungen" gelesen. Der Thread ist aber m. E. bereits einige Jahre alt und es ging, glaube ich, auch nicht um Niedersachsen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

Werbung