Sonderpädagogen aus NRW - Bitte um Hilfe

  • Ihr Lieben


    seit September habe ich eine inklusive Klasse, in der derzeit sechs Kinder im Förderbedarf Lernen beschult werden. Ich bin Sonderpädaogogin und Lehrerin in der Klasse.


    Die ersten Arbeiten wurden inzwischen geschrieben. Ich möchte nun das erste halbe Jahr abwarten. Bei ein oder zwei SuS habe ich den Eindruck, man könnte ggf. eine Aufhebung in Betracht ziehen. Nun habe ich meine Ausbildung in einem anderen Bundesland gemacht. Hier in NRW kenne ich mich überhaupt nicht mit den Verfahren und Vorgehensweisen aus. Mein Kollge sprach vor Kurzem eine Handreichung frü Sonderpädagogen an, die es scheinbar online gibt. Kann mir jemand bitte den Link dazu schicken. Ich habe keine Ahnung, was ich da online eingeben muss, um sie zu finden. Von welcher Handreichung spricht er. Ich habe mich nicht getraut nachzufragen, weil mir das unangenehm war.


    Dann nannte er eine App; BASS heißt sie. Daraus könne man sich auch Überblick über sonderpädagogische Sachlagen beschaffen. Was an offiziellen Seiten usw. muss ich sonst noch kennen als Sonderpädagogin in NRW, um eben Verfahren einzuleiten usw. Woher bekomme ich eine Übersicht über Frsiten, wann ich allerspätestens noch Anträge für bestimmte Förderbedarfe stellen kann und darf.. Fragen über Fragen; da diese sich nicht alle online lösen, habe ich mich für eine Fortbildung angemeldet. Die ist Ende des Monats.


    Über erste Hinweise und Rückmeldungen freue ich mich.


    LG aus NRW

  • Vielen Dank für deine Antwort. Die Seite hab ich auch gefunden.


    Nur frage ich mich, wie ich an diese Handreichung komme. Hast evtl. eine Ahnung, was damit gemeint sein könnte?


    LG

  • Ich habe bisher in zwei verschiedenen Städten mit unterschiedlichen Schulämtern in NRW gearbeitet. In einem gab es auch diese Handreichung, im anderen Schulamt gelten zumindest teilweise vollkommen andere Regelungen. In beiden Schulämtern gab es aber Ansprechpartner zum Thema Inklusion. Ich denke, du solltest Mal bei deiner Schulleitung nachfragen, ob es vom Schulamt offizielle Unterlagen gibt und wer Fragen beantworten kann!
    Ich habe auch schon Förderbedarfe aufgehoben, da gab es keine Fristen außer bei Viertklässlern. Ich musste einen Kurzbericht schreiben und es gab Formulare, die ausgefüllt werden mussten. Auch hier solltest du die Schulleitung ansprechen oder andere Sonderpädagogen bei dir aus der Ecke. Vielleicht gibt es ja sowas wie einen Arbeitskreis oder so?

  • In der 5. Klasse?? Würde ich auf gar keinen Fall machen. Das kann ich dir sogar als nicht-Sonderpädagoge sagen.

    Ich bin zwar nicht aus NRW (Ich habe mein Ref dort gemacht), springe aber bei. Meines Wissens kann man in NRW nach Klasse 6 keinen Förderbedarf Lernen mehr feststellen lassen.

  • Ich stimme dem zu. Aufheben kann man später immer noch. An Gesamtschulen ist die 5. Klasse oft als sanfter Übergang gestaltet. Die Progression zieht in der 6. Klasse nochmal ordentlich an.
    Du könntest nun folgendes tun:
    Kontaktiere die abgebende Schule und lass Dir erklären, warum ein AOSF eingeleitet wurde. Falls keine Schweigepflichtsentbindung gegeben wurde, müssen die Eltern dem vorher zustimmen.
    Bei uns finden solche Gespräche schon vor dem Start in die 5. Klasse statt und die Kollegen hospitieren in den Grundschulklassen ihrer angehenden Förderschüler. Vielleicht ist das bei Euch auch schon passiert, und Du musst nur die Kollegen ansprechen, die das durchgeführt haben.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Diese Handreichung gibt es beim einen Schulamt, beim anderen nicht. Ich würde da einfach anrufen und nachfragen, dann bekommst du auch alle Formulare, um AOSF zu stellen oder Förderbedarfe aufzuheben.


    Frappee hat Recht, dass man nach Klasse 6 nur noch in sehr gut begründeten Ausnahmefällen einen Förderbedarf Lernen feststellen kann. Auch ES nur noch bei Selbst- und /oder Fremdgefährdung.


    Den Förderbedarf aufgehoben hat man sehr schnell. Man gibt einen kurzen relativ formlosen Bericht ab, dem in der Regel gefolgt wird. Ich würde mir das aber immer gut überlegen und keinesfalls zu früh aufheben. Lernen würde ich immer bis Klasse 8 behalten und erst dann ggf. aufheben. Du hältst dem Schüler alle Möglichkeiten offen, falls doch nochmal eine Krise auftaucht und es plötzlich wieder stark einbricht. Um dann alle Abschlüsse zu ermöglichen, muss man nur darauf achten, dass der Schüler im Vorfeld genug Englischunterricht gehabt hat, sonst kann kein Hauptschulabschluss mehr erworben werden, auch nicht der 9er. Manche haben das nicht auf dem Schirm und laufen dann mit ihren Schülern ins Messer.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

Werbung