A13 - Einstieg => Abzüge


  • Für mich und viele Kollegen, die mittlerweile solch ein Forum eher meiden - denn in Studienseminaren & Co. wird sich darüber ausgetauscht - ist gerade das ein negativ Beispiel eines vollwertigen Lehrers!

    Wenn ihr euch in den Studienseminaren & Co. über lehrerforen.de austauscht, warum tauscht ihr euch dann nicht auch über die Besoldung aus?



    Zitat von FranziS.

    Aber solange man als "Pädagoge", oft fernab vom Thema einfach nur motzen/kritisieren muss (analog dazu siehe Lehrerkonferenzen), wird sich am Berufsbild in diesem Kontext kaum etwas verändern.

    Hm, warum soll sich am Berufsbild etwas ändern? Meinst du vielleicht das Ansehen des Berufs?
    Es ist auch eine sehr "lehrerhafte" Einstellung, Recht haben zu wollen und nicht einsehen zu können, dass Kritik durchaus berechtigt ist. :D

  • Liebe FranziS,


    bevor Du hier pauschal die Forumsnutzer angreifst: Schau Dir mal bitte an, wieviele Likes die Beiträge bekommen haben, die für Dich Partei ergreifen. Midnatsol hat 12 Likes, das sind ungewöhnlich viele.


    Darüber hinaus könnte auch Dein letzter Beitrag durchaus wie "das letzte Wort behalten" rüberkommen, da Moebius kurz vorher ebenfalls (auch mit mehreren Likes) zur Mäßigung auffordert.


    Mach also bitte mal halblang...

  • Ich stimme dir vollumfänglich zu, brasstalavista. Vorhin wollte ich auch schon schreiben, dass sie sich jetzt selbst wie "ein alter Hase" verhält.

  • Danke dir für den Hinweis!
    Ich stimme dir zu und bin diesbezüglich einsichtig. Es war keineswegs meine Absicht ALLE Forenuser über einen Kamm zu scheren.


    Doch es regt mich wirklich auf, dass so mancher Lehrkörper überall und zu jedem seinen Senf dabei gibt - wenn es ihn nicht interessiert, dann kann man doch einfach auch mal ruhig bleiben.
    Das verstehe ich nicht...
    Und wenn dann auch noch an die Vernunft appelliert wird "im Sinne von aufhören" und dann ein "Nöööö" folgt, dann finde ich das doch zunehmend provokativ.


    Letzendlich, ich bedanke mich für diejenigen die meiner Frage nachgegangen sind - über dessen Inhalt ich mich im Vorfeld informiert hatte - und mit Ergänzungen bestückt haben!!!

  • Bzgl. Versicherungen:


    Haftpflicht sollte klar sein, solltest du aber schon im Ref gehabt haben. Im Studium vermutlich noch über die Eltern.


    Ansonsten brauchst du eine private Krankenversicherung die 50% abdeckt (die anderen 50% die Beihilfe), das kennst du vermutlich noch aus dem Ref. Da ist aber die Pflegeversicherung bei.


    ALLE anderen Versicherungen würde ich erstmal etwas aufschieben und mich darüber in Ruhe kundig machen - auch wenn die Versicherungs"berater" einem gerne das "Komplettpaket" andrehen.



    Von deinem Bruttogehalt geht Lohnsteuer, Kirchensteuer ggf., und der Solidaritätszuschlag ab. Den Rest bekommst du ausgezahlt (eben diese knapp 3300 EUR), davon bezahlst du deine PKV noch.,

  • Danke, sehr gewinnbringend und informativ! :top:

  • Eine kurze Nachfrage hätte ich noch an euch!


    Man kann wohl, davon gehe ich aus, nur zum 1. eines Monats in die Verbeamtung (Probe) steigen, nicht wahr? :D
    Während des Monats ist dies nicht möglich!

  • Möglich wäre das durchaus (der Mangel in manchen Fächern und an manchen Schularten macht so viel mehr möglich, dagegen ist das eine Kleinigkeit), üblich allerdings nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine kurze Nachfrage hätte ich noch an euch!


    Man kann wohl, davon gehe ich aus, nur zum 1. eines Monats in die Verbeamtung (Probe) steigen, nicht wahr? :D
    Während des Monats ist dies nicht möglich!

    Nein, warum sollte das nur zum 1. möglich sein? Ich bin damals genau zum Unterrichtsbeginn verbeamtet worden, das war der 03. eines Monats. Die zwei Tage Differenz sind natürlich vom Sold abgezogen wurden.

  • Eine kurze Nachfrage hätte ich noch an euch!


    Man kann wohl, davon gehe ich aus, nur zum 1. eines Monats in die Verbeamtung (Probe) steigen, nicht wahr? :D
    Während des Monats ist dies nicht möglich!

    also in Bayern ist es durchaus üblich zum 1. Schultag verbeamtet zu werden. Der ist irgendwann zwischen dem 10. Und dem 15.09.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Nein, warum sollte das nur zum 1. möglich sein? Ich bin damals genau zum Unterrichtsbeginn verbeamtet worden, das war der 03. eines Monats. Die zwei Tage Differenz sind natürlich vom Sold abgezogen wurden.

    Hast recht, ich Bachel hab gar nicht an den Schuljahresanfang gedacht, sondern an einen Start mittendrin im Schuljahr, angesichts des Zeitpunkts der Frage. :rotwerd:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • OK, in BW gibt es nur einen Einstellungstermin zum Schuljahresbeginn und sonst eben befristete KV-Verträge. Andere (Bundes-)Länder,...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wir hatten vor Kurzem auch den Fall, dass sich bei einer Anwärterin aufgrund einer Schwangerschaft das Referendariat verlängert hatte und sie daher einen Prüfungstermin für das 2. STEX mitten im Schuljahr hatte. SIe war zwar zum normalen Einstellungstermin in der Auswahl, konnte aber natürlich erst nach Bestehen der Prüfung verbeamtet werden.

  • sondern an einen Start mittendrin im Schuljahr, angesichts des Zeitpunkts der Frage.

    Genau, es würde den Zeitpunkt "jetzt" betreffen.
    Heißt, Amtsarztbesusch wurde erfolgreich vor wenigen Tagen durchgeführt, Erhalt für NRW einen unbefristeten Tarifvertrag - der durch den Empfang der Ernennungsurkunde "abgelöst" wird.
    Ich ging davon aus, dass mit der Verbeamtung (auf Probe) somit ab 1. Dezember zu rechnen ist und halt nicht z. B. am 17. November o.ä. :)

  • Herzlichen Glückwunsch und guten Start an deiner neuen Schule!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also ich wurde genau wie weiter oben berichtet, an einem 1.5. in NRW eingestellt und die Unterlagen waren noch nicht alle da. Ich war dann ca. 2 Wochen angestellter und wurde um den 15.5. herum dann verbeamtet. Absolut kein Problem. Das Gehalt wurde dann in den späteren Monaten nachgezahlt/angeglichen, weiß es nicht mehr genau, es hat aber alles gestimmt.

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