Lehrer am BFZ Hessen

  • Hallo,


    ich wüsste gerne, inwiefern es für Lehrerinnen und Lehrer, die in Hessen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung / Inklusion in Beratungs- und Förderzentren beschäftigt sind, eine Pflichtstundenzahl gibt und wie diese Pflichtstunden nachgewiesen / abgerechnet werden, wenn die Kollegen ausschließlich im externen Einsatz unterwegs sind (d.h. Schüler an vielen verschiedenen Schulen betreuen und nicht "stationär" an einer Schule selbst unterrichten).


    Herzliche Grüße Eugenia

  • Welche Art von BFZ meinst du? Es gibt die regionalen, die konkret an eine oder zwei Schulen abgeordnet sind, oder das überregionale BFZ, die nach Termin beraten.
    Bei uns am üBFZ geht es derzeit über Vertrauen. Das liegt aber vermutlich auch daran, dass wir nicht so großen Einfluss auf die Arbeitszeit haben. Sind das Kind oder die entsprechenden Lehrer krank, fällt der Termin halt flach. Ähnliches gilt für fehlenden Beratungsbedarf zu bestimmten Zeitfenstern. Eine Ersatzbeschäftigung kann ich nicht unbegrenzt auftun. Ich habe nicht ständig unerledigte Arbeit, die ich irgendwann mal machen kann, rumliegen.

  • Hallo, es gilt die gleiche Pflichtstundenzahl wie beim Einsatz an einer festen Schule. An unserem rBFZ werden wir an eine oder zwei Schulen mit einer bestimmten Stundenzahl abgeordnet (mehr macht auch keinen Sinn - zeitlich, organisatorisch, fahrtechnisch). Ab bestimmten Entfernungen gibt es eine "Fahrstunde" - die aber nur wohl nur in sehr ländlichen Gebieten zum Tragen kommt.
    Der Nachweis der Stundenzahl erfolgt demnach über die Abordnungen.

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