Freistellung für Bewerbungsgespräche

  • Liebes Forum,


    bei mir stehen in nächster Zeit vermutlich ein paar Bewerbungsgespräche an. Daher würde mich interessieren, welche Regelungen es an euren Schulen zu diesem Thema gibt.


    Für meine letzte Bewerbung wurde ich nicht freigestellt, sondern musste meine Stunden mit Kollegen tauschen. Das war wirklich der Horror und kaum zu lösen. Da nun bald vermutlich eine Reihe von Gesprächen folgen wird (3-5), wird mir ja schon Angst und Bange. Habe ich bei sowas ggf. auch rechtlichen Beistand? Natürlich versuche ich das in Freie Zeiten zu legen, aber durch den gebundenen Ganztag ist das bei uns schwierig. Ich kann das nur lösen, weil ich Teilzeit mache, aber wie sollen das denn Vollzeitler machen, ohne freigestellt zu werden?

  • Wenn du einen befristeten Vertrag hast muss dich der Ag freistellen, ob er will oder nicht.
    So sagt es das Arbeitsrecht.


    Genau, das finde ich auch immer wieder. Wie ist es aber bei unbefristet eingestellten Beamten? Es gibt bei uns ja auch keine Kündigung. Viele Tipps im Internet beziehen sich immer auf die Rechte bei einer Kündigung oder Angestelltenverhältnisse.

  • Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf Freistellung für Bewerbungsgespräche, wenn er gekündigt wurde oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Umgekehrt hat er kein Recht auf Freistellung, wenn er in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis ist oder wenn der Befristungszeitraum noch in erheblicher ferne liegt (wobei arbeitsgerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist, wie lange vor Auslaufen des Vertrages man so einen Anspruch hat).


    Ein Beamter auf Lebenszeit hat keinen Anspruch auf Freistellung, wenn sich dein Dienstherr querstellt, nicht mal durch "Stundentausch". Wenn du die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hast, ließe sich wohl ein Anspruch ableiten, ob es so eine gute Idee wäre, bevor man eine Alternative hat, sei mal dahingestellt.


    Einzig sinnvolle Lösung: der möglichen neuen Firma das Problem mitteilen und um einen Termin in der Unterrichtsfreien Zeit bitten.

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