Sind Klassenfahrten in jedem Fall verpflichtend?

  • In NRW können Eltern an FK teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. Je nach Charakter der betreffenden Eltern beschränkt sich das mal aufs reine interessierte Zuhören, mal beteiligen sie sich an Diskussionen, und bisweilen versuchen sie, die Veranstaltung an sich zu reißen ...


    Zum Thema:
    An meiner Schule sind Klassenfahrten für Schüler alle zwei Jahre üblich. Diese leiten in der Regel die beiden Klassenlehrer, die, wenn möglich jeweils aus einem Mann und einer Frau bestehen. Sollte ein Kollege aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen nicht an Klassenfahrten teilnehmen können, findet sich dafür in der Regel unbürokratisch eine Lösung.
    Ich selbst mag Klassenfahrten und nehme die Überstunden dafür in Kauf. Ich habe vor meinem Lehrerdasein regelmäßig und gerne Jugendferienfreizeiten geleitet. Ich schätze die Abwechslung vom Unterrichtseinerlei und dass ich meine Schüler so auf eine ganz andere Art und viel besser kennenlerne.
    Ich kann aber nicht von Kollegen erwarten, dass sie das genauso sehen, und respektiere deren Entscheidung, an Klassenfahrten nicht teilzunehmen.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

    Einmal editiert, zuletzt von Jule13 ()

  • Ich hatte mal für kurze Zeit das Vergnügen in der gleichen Kleinstadt zu wohnen und zu unterrichten, so dass auch unsere Kinder an der gleichen (einzigen) Schule waren . Es war in vieler Hinsicht gruselig, da es einfach zu viele Überschneidungen gab. Besonders krass fand ich , dass die Eltern der Klassenkameraden meiner Kids mich ziemlich hemmungslos nach Interna fragten, über KuK und andere SuS alles wissen wollten (und bereits unglaublich viel wussten) und meine Familie und ich unter sehr genauer Beobachtung standen. Jeder Kindergeburtstag, jeder Elternstammtisch oder auch Wochenendeinkauf - überall wurde über Schule, Lehrer , Noten, andere Kids gesprochen...
    Wenn ich mir vorstelle, dass Zeugnis- und Klassenkonferenzen anderswo unter Elternbeteiligung stattfinden, wird mir gerade schlecht . Verschwiegenheitserklärung hin oder her, alleine der Gedanke , dass über meine Kids vor anderen Eltern diskutiert wird , empfinde ich unmöglich. Und nach der Erfahrung damals kann ich mir nicht vorstellen, dass eifrige Elternvertreter mit diesen Infos immer gut umgehen.
    In Fachkonferenzen dürfen sie hingegen auch bei uns kommen (werden eingeladen, kommen aber seltenst). Da habe ich auch kein Problem damit, wenn sie interessiert, welches Fachbuch wir anschaffen wollen. Aber der Gedanke, dass wir KuK fachlich von ihnen profitieren, das habe ich (noch) nicht erlebt.

  • Meine Schule besuchen sehr viele Kollegenkinder - und bald auch eines meiner Sprösslinge. Die KollegInnen schicken ihre Partner zu den Pflegschaftssitzungen und Elternsprechtagen, damit die Rollen klar bleiben. Probleme diesbezüglich bemerke ich nicht. Ich werde mich aber ggf. bald korrigieren ...

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Gut, dass in den BK-Fachkonferenzen keine Eltern sitzen. Und in der SchuKo nur so viele, dass wir Lehrer die Eltern immer überstimmen können. Unvorstellbar, wenn mir Eltern das Schulprogramm schreiben könnten! :autsch:

    Doch, auch bei uns sind Eltern in der FK, bei uns liegt das nur meist so, dass die Eltern nicht kommen (können). Aber als ich den FK Vorsitz hatte, wurden mir die Kontaktdaten einer Mutter gegeben.
    oftmals wird aber auch vergessen die Eltern einzuladen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und wieder bin ich froh und dankbar am Berufskolleg zu arbeiten. Eine Elternpflegschaft kommt dort nur in absoluten Ausnahmen mal zustande und wenn, dann tauchen die (mangels alternativen) gewählten Eltern ohnehin nie wieder auf. Da würde mir ja glatt alles aus dem Gesicht fallen, wenn in irgendwelchen Konferenzen plötzlich Eltern herumlungern würden oder gar sich in irgendwelche versetzungsentscheidungen einmischen würden :angst:

  • (...) oder auch Ordnungsmaßnahmen-Konferenzen erachte ich deren Anwesenheit allerdings schon als recht wichtig im Rahmen des Mitspracherechts.

    Bitte klär mich mal auf was die Eltern dort machen und mitentscheiden können. Ich kann mir das so garnicht vorstellen. Geht es da um Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler oder versteh ich das falsch?


    Bei uns sind Eltern und Schülern nur in der Schulkonferenz mit dabei. Da geht es um allgemeine Sachen.

  • Bitte klär mich mal auf was die Eltern dort machen und mitentscheiden können. Ich kann mir das so garnicht vorstellen. Geht es da um Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler oder versteh ich das falsch?
    Bei uns sind Eltern und Schülern nur in der Schulkonferenz mit dabei. Da geht es um allgemeine Sachen.

    Genau, um Strafen für Schüler und ich meine da sind die Eltern auch voll stimmberechtigt und ohne sie kann die nicht stattfinden. Und enau da kann man eben als Elternvertreter auch noch mal eine ganz andere Sicht auf die Kinder geben, weil man sie ja im besten Fall auch privat kennt.

  • Zu den Konferenzzeiten:
    Wir hatten schon alles Mögliche, früher war es generell 15.30 Uhr, Gesamtkonferenzen waren häufig erst ab 17 Uhr,
    Schulvorstandssitzungen sind häufig abends, ähnlich den Elternabenden, wo es auch flexibler wird,
    manches findet bei uns derzeit ab 14 Uhr statt.


    Zumeist fragt man, wann die Eltern eine Teilnahme ermöglichen können. Das ist recht unterschiedlch. In den letzten Jahren hatten wir z.T. VertreterInnen, die im Schichtdienst arbeiten, da sind die Zeiten relativ egal. Meistens bekommt man von den Eltern gesagt, dass sie es sich einrichten können, wenn sie es rechtzeitig wissen.


    Wir ermöglichen nicht alles, aber wir erwarten auch nicht, dass Eltern generell Zeit haben.
    Konferenzen am Vormittag sind sehr, sehr selten.

  • Schulkonferenzen - CDL erklärte das schon - also nur da sind Eltern dabei - finden mindestens 2mal im Jahr statt. Eigentlich einmal pro Halbjahr, sonst meist nicht nötig. Da geht es nicht um Noten, sondern allgemeine Dinge, die abgesegnet werden müssen, z.B. Einführung der Jahrgangsmischung, Änderung der Schreibschrift, Namensänderung der Schule.... Bei uns ist es 20.00 Uhr abends.

  • Bitte klär mich mal auf was die Eltern dort machen und mitentscheiden können. Ich kann mir das so garnicht vorstellen. Geht es da um Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler oder versteh ich das falsch?

    Die Konferenz zu Ordnungsmaßnahmen ist eine Klassenkonferenz. Dort sitzen die dafür gewählten VertreterInnen.
    Der betreffende Schüler und seine Eltern werden angehört und verlassen dann den Raum.


    Die ElternvertreterInnen bleiben im Raum, sie hören die Beratung, können sich auch selbst einbringen und stimmen auch mit ab.
    Häufiger ist es so, dass die Eltern
    a) ihre Sicht erläutern, z.B. etwas dazu sagen, wie die Kinder das Verhalten, das dort thematisiert wird, auffassen/ wahrnehmen/ kommentieren
    b) etwas zum häuslichen Umfeld/ zum Nachmittag und dem dortigen Verhalten sagen
    c) nachfragen, welche Optionen es gibt.


    Meiner Meinung nach dient es vor allem auch der Transparenz und Information.
    In den Konferenzen wird nicht über die Köpfe der Eltern an ihnen vorbei beratschlagt, sondern sie werden mit eingebunden.
    Man erläutert die Möglichkeiten und auch die Grenzen.
    Es wird in der Regel für alle deutlich, dass VOR der Konferenz schon sehr viele andere Maßnahmen erfolgt sind, die alle nicht gegriffen haben.
    Sicherlich ist diese Transparenz auch ein Teil Kontrolle, da man genau darlegen muss, warum man entscheidet und nicht eigenmächtig etwas bestimmen kann, das Eltern gar nicht nachvollziehen können.
    Sind Eltern nicht dabei, entsteht doch schnell der Eindruck, Schule sei eine "Black-Box", Lehrkräfte könnten unverhältnismäßig oder überzogen agieren, man hat keinen Einblick auf Regeln, Recht und Vorgehensweisen ... klingt nach Kafka.


    Ich weiß, dass darin, dass Lehrkräfte etwas untereinander diskutieren, mancher eine Schwäche vermutet, für mich ist es eher eine Stärke, da ElternvertreterInnen wahrnehmen, dass Lehrkräfte sich viele Gedanken machen und eine Menge Register ziehen, Gespräche suchen, Maßnahmen überlegen und diese gemeinsam abwägen.
    Das kann man im Prinzip auch Fachkonferenzen übertragen.


    Bei Zeugniskonferenzen ist das schwieriger, das sehe ich ein.
    Auch da ist es an unserer Schule so, dass z.B. erläutert wird, warum ein Kind springt/ zurückgeht, welche Maßnahmen vorab erfolgten.
    Tatsächlich war es früher so, dass vor allem für die Konferenz Ende Klasse 4 von allen SuS das Notenbild vom Halbjahr + Jahresende +Arbeitsverhalten +Sozialverhalten gezeigt wurden und für jeden Schüler erläutert und abgestimmt wurde, welche Schulempfehlung daraus entsteht, die NICHT(nie allein!) am Notenschnitt hing.
    Manchmal musste man dann auch erläutern, warum man einem Schüler mit dem Schnitt 2,6 eine Gymnasialempfehlung ausspricht, dem anderen mit gleichem Schnitt aber nicht.
    (nur zur Info für Nicht-Niedersachsen: a) Die Konferenz gibt es nicht mehr. b) Die ausgesprochenen Empfehlungen der Grundschulen, die es erst nach der Abschaffung der Orientierungsstufe seit 2004 gab, war nie verbindlich... und ich bin mir nicht ganz sicher, ob die vorherige Empfehlung je verbindlich war.)

  • Genau, um Strafen für Schüler und ich meine da sind die Eltern auch voll stimmberechtigt und ohne sie kann die nicht stattfinden. Und enau da kann man eben als Elternvertreter auch noch mal eine ganz andere Sicht auf die Kinder geben, weil man sie ja im besten Fall auch privat kennt.

    Ich verstehe es immer noch nicht, bzw als Einmischung von Leuten, die mit der Materie nix am Hut haben.


    Ein Beispiel:
    Schüler K tritt in der Pause einen anderen Schüler ins Schienbein und boxt ihn dann ihn den Bauch. Ich stehe fast daneben und kann das Ganze gut beobachten.
    Er bekommt von mir als Ordnungsmaßnahme einen (einfachen) Verweis (oder wie immer das in eurem Bundesland heißt). Das entscheide ich komplett selbstständig, da redet mir keiner rein. Da gibt es auch keine Konferenz, das kann ich als Lehrer komplett allein entscheiden.


    Nochmal meine Frage, bei sowas würde bei euch eine Konferenz einberufen werden mit Eltern???
    Oder reden wir da nur aneinander vorbei?

  • Einen Verweis dürfte es hier erst nach erfolgloser Durchführung von Erziehungsmaßnahmen geben und ja, dass bedarf den Beschluss einer Klassenkonferenz! Und das ist auch gut so, so sind alle abgesichert.
    https://www.schulgesetz-berlin…63-ordnungsmassnahmen.php


    HIer die Erziehungsmaßnahmen, die vorher erfolglos gewesen sein müssen:
    https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-v-schulverhaeltnis/abschnitt-iv-massnahmen-bei-erziehungskonflikten/sect-62-erziehungsmassnahmen.

    okay,
    gehen wir davon aus, dass es eine Schüler ist der schon vorher mehrmals ermahnt wurde.

  • Da kommt doch auch hinzu, dass auch die Sanktionen in den BL unterschiedliche sind.


    Was ist ein Verweis?


    Das gibt es in anderen BL gar nicht.


    Wenn ein Schüler sozial auffällig ist, sich häufig nicht an Regeln hält und die Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen
    oder gleich beim ersten Mal etwas Außerordentliches geschieht
    und die LuL der Meinung sind, dass eine übliche Sanktion nicht ausreicht,
    wird DANN vom SL eine Klassenkonferenz einberufen, die allein eine Ordnungsmaßnahme (z.B. Ausschluss vom Unterricht) beschließen darf.


    Das entscheidet keine Lehrkraft allein,
    es ist so wichtig, weil unterschiedliche Rechte gegeneinander stehen (Recht auf Unversehrheit, Recht auf Unterricht).


    Es ist nicht so, dass betroffene Eltern in dieser Konferenz Partei ergreifen,
    sondern gemeinsam wird überlegt, welche Ordnungsmaßnahme in welchem Umfang angemessen ist und darüber dann abgestimmt.

  • Wenn ich mir vorstelle, dass, wie Palim weiter obengeschrieben hat, Eltern ihre Sicht erläutern und Hinweise auf das Umfeld zum Zweck der Transparenz geben.


    Zu diesem Thema:
    Ich habe das schon erlebt, wo Eltern mir Hinweise auf das familiäre Umfeld anderer Kinder geben wollten. Das ist immer gefärbt und von eigenen Interessen geprägt.
    Ich würde als Elternteil nicht wollen, dass ein anderes Elternteil meine Privatsphäre in solchen Konferenzen zum besten gibt.
    Und ich erlebe, dass Eltern über gewisse Kanäle herausbekommen wollen, wie andere Kinder notenmäßig stehen.
    Wir haben an unserer Schule immer wieder ein Whatsapp Problem, wo Eltern sich gegenseitig anfeinden.
    Ich mag Eltern nicht als Handlanger haben, die über andere Eltern urteilen und ihre Meinung kundgeben. Wenn man auf gleicher Ebene ist (also Elternebene) ist man nie frei von eigenen Interessen gegenüber Schule.


    Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass die Elternbeteiligung fair für alle Beteiligten ist, vor allem, wenn sie die von Palim beschriebenen Ausmaße annimmt.


    Aber offensichtlich scheinen die Bundesländer das hinzubekommen, sonst wären da auch schon kritische Stimmen aus den betroffenen Bundesländern selbst gekommen.


    Bei uns gehen bestimmte Themen, Beschlüsse der GLK (die Bereiche sind vorgeschrieben) an den Elternbeirat, der diese dann genehmigen muss. An diesen Sitzungen ist nur die Schulleitung anwesend. Es geht z.B. um Schulbücher, Hausordnung und solche Themen.
    Zudem sind zu unserer Schulentwicklungskonferenz die Elternbeiratsvorsitzenden eingeladen.

  • Was ist ein Verweis?

    Eine Ordnungsmaßnahme im bayr. Schulrecht. Es ist die mildeste Ordnungsmaßnahme und die einzige, die nur durch Lehrer verhängt werden darf. Der Schulleiter muss trotzdem noch unterschreiben. Er dient der Sicherung des Bildungs- u. Erziehungsauftrags und des störungsfreien Unterrichts und hat keine rechtliche Wirkung.


    Ich habe auch den Eindruck, den gibt es tatsächlich nur in BY.


    Wie heißt sowas in den anderen BL? Tadel?

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