Familienzuschlag -auch für ledige Beamte?

  • Hi,
    ich lebe mit meiner Freundin (seit kurzem geschieden) und ihrer Tochter (11 J.) in einem gemeinsamen Haushalt.
    Stünde mir ein Familienzuschlag zu? (Land NRW)
    Die Mutter bezieht keinen Familienzuschlag!

  • Der Familienzuschlag der Stufe 1 bedingt die Aufnahme einer Person in deinen Haushalt, der du gegenüber unterhaltspflichtig bist (z.B. Ehepartner oder eigene Kinder), die Stufen darüber hinaus bedingen einen Kindergeldanspruch deinerseits.
    Insofern würde ich einen Anspruch auf Familienzuschlag in deiner Konstellation verneinen. Anders sähe das aus, wenn ihr entweder heiraten würdet oder du ihre Tochter adoptieren würdest.

  • Das wäre ja auch noch schöner, wenn dieser Anachronismus jetzt schon fürs Konkubinat ausgekehrt würde...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das wäre ja auch noch schöner, wenn dieser Anachronismus jetzt schon fürs Konkubinat ausgekehrt würde...

    Was soll denn diese Herabwürdigung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften? Ist doch die Ehe nüchtern betrachtet in Deutschland nicht viel mehr, als ein Vertragswerk, welches die Opportunitätskosten der Trennung erhöhen soll.
    Nebenbei: Der Familienzuschlag Stufe 1 (fälschlich oft "Verheiratetenzuschlag" genannt), hängt gerade nicht am Status "verheiratet", sondern wird dann ausbezahlt, wenn man einer anderen Person des Haushalts gegenüber
    unterhaltspflichtig ist, was insbesondere für eigene Kinder gilt.

  • Das war keine Herabwürdigung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, sondern eine Herabwürdigung von völlig unzeitgemäßen Auswüchsen des unseligen Alimentationsprinzips.

  • Das war keine Herabwürdigung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, sondern eine Herabwürdigung von völlig unzeitgemäßen Auswüchsen des unseligen Alimentationsprinzips.

    So hab ich das auch verstanden.

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