Arbeitslos mal wieder oder muss das Land 3 Tage zahlen?

  • Hallo,
    letzte Woche war ich Vertretungslehrer bis zum 31.10.19 an einem Gymnasium (letzter Tag im Vertrag).
    Mit dem 04.11.19 bin ich nun an einem anderen Gymnasium auch in NRW Vertretungslehrer.


    Muss der Arbeitgeber (das Land NRW) die 3 Tage dazwischen (Feiertag, Samstag und den Sonntag) bezahlen oder gilt dies als arbeitslos?

  • Dein Vertrag endet mit dem 31.10. und der neue Vertrag beginnt an 04.11. Warum sollte das Land die Tage dazwischen bezahlen?
    Arbeitslos musst du dich auch nicht melden, kannst du aber. Wie das mit der Versicherung aussieht, weiß ich nicht. Aber da du den Oktober versichert warst und durch den neuen Vertrag auch im November versichert sein wirst, hast du da wohl keine Nachteile. Auf die drei Tage kann man auch verzichten....

  • Wie das mit der Versicherung aussieht, weiß ich nicht

    Es gibt bei der GKV eine Übergangsregelung bis zu vier Wochen zwischen zwei Arbeitsverhätnissen. Also sind die Tage abgedeckt...
    Rückwirkend arbeitslos melden ist nicht mehr möglich.
    Das hätte der TE vor Ablauf seines Vertrages tun müssen.

  • Wer bis zu den Ferien arbeitet und direkt nach den Ferien einen Anschlussvertrag hat, bekommt ja auch die Ferien durchbezahlt, ohne dass die Ferien in einen der beiden Arbeitsverträge includiert sind (NRW). Ich würde mich mal vertrauensvoll an den Personalrat wenden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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