Wiedereinstieg Ref

  • Hallo :gruss:


    zunächst kurz zu meiner Situation, ich habe im September 19 mein Referendariat in Bayern in den Fächern M/Ph begonnen und die erste Lehrprobe abgelegt.
    Aktuell bin ich im 1.Einsatzhalbjahr, in welchen ich weder die Hausarbeit schreiben noch eine Lehrprobe ablegen werde.
    Nun zu meinen Frage:
    Ich möchte das Referendariat nach dem 1.Einsatzhalbjahr (Mitte Februar) unterbrechen.
    Würde mir das 1.Einsatzhalbjahr bei einem Wiedereinstieg angerechnet werden oder müsste ich dieses nochmals wiederholen?


    Vielen Dank bereits für eure Hilfe :)

  • Aus welchem Grund möchtest du unterbrechen?


    Ich weiß z.B. von einem Referendar, der wegen Knieproblemen im Einsatz länger krank geschrieben war und dann das Jahr wiederholen musste.
    Tippe also mal darauf, dass du auch wiederholen musst - könnte aber bei bestimmten Gründen anders sein.


    PS hab das hier gefunden.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZALR-22


    PPS hab erst danach gesehen, dass du GYM bist. Vielleicht findest du auf der Seite aber auch das Gesetz für GYM

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

    Einmal editiert, zuletzt von Milk&Sugar ()

  • Danke für die Antwort ;) Die rechtlichen Sachen habe ich mir bereits durchgelesen, ich weiß, dass man auf jeden Fall die LP angerechnet bekommt, jedoch nicht wie im meinem Spezialfall auch die Unterrichtszeit.
    Die Frage nach den Gründen des Abbruch spielt denk ich keine Rolle ;)

  • Danke für die Antwort ;) Die rechtlichen Sachen habe ich mir bereits durchgelesen, ich weiß, dass man auf jeden Fall die LP angerechnet bekommt, jedoch nicht wie im meinem Spezialfall auch die Unterrichtszeit.
    Die Frage nach den Gründen des Abbruch spielt denk ich keine Rolle ;)

    Ok es geht um Abbruch. Oben stand nur Unterbrechung. Das hätte z.B. auch Mutterschutz/Elternzeit sein können.


    Ich vermute aber mal es hängt von dem Zeitpunkt und der Dauer des Abbruchs ab, ob dir was angerechnet wird.
    In dem Fall wäre wahrscheinlich der Seminarleiter der besste Ansprechpartner.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • ich würde eher die referendarsvertretung des bayerischen philologenverbands befragen, bevor du zum chef gehst. der seminarvorstand weiß das zwar alles, zumindest weißt er/sie, wo er/sie das erfährt, aber wenn du das fragen warst, wissen das auch deine beiden seminarlehrer und vermutlich diverse andere leute, wenn es blöd läuft. das kann gut sein oder auch gar nicht gut, je nach deiner situation.

  • Kann sein, würde ich an deiner Stelle aber nicht basierend auf einer Forenantwort geklärt wissen wollen (schließlich geht es um nicht wenig für dich). Insofern klär das mit der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft, ehe du basierend auf diesen Vorabinformationen das Gespräch mit deinem Seminar suchst.


    Ich weiß nicht, inwieweit es diesbezüglich bundesweite Absprachen innerhalb der KMK gibt; zumindest in BW wäre es aber so, dass eine Unterbrechung begründet werden müsste (Schwangerschaft, Krankheit, Pflegefall im engsten Familienkreis...), um nicht als Abbruch, sondern als Unterbrechung gewertet werden zu können. Ich gehe davon aus, dass du entsprechende Gründe haben wirst, über die du nur nicht forumsöffentlich sprechen möchtest was völlig in Ordnung ist, aber eben dazu führt, dass dir hier auch niemand gesichert sagen kann, ob dein Fall eine Unterbrechung rechtfertigen könnte. Klär das mit Ansprechpartnern im vertraulichen, persönlichen Gespräch. Viel Erfolg und alles Gute.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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