Pflichten des Schulleiters? Vertretungsunterricht und Anwesenheit?

  • Hallo, ich habe eigentlich zwei Fragen...
    1. Wir haben einen kommisarischen Schulleiter, der mit 10 Verwaltungsstunden unserer Schule zugeordnet ist. Ist der Schulleiter verpflichtet, diese Stunden auch tatsächlich körperlich anwesend an unserer Schule zu sein? Warum ich frage? Unser Schulleiter ist meist pro Woche nur ca 5 Stunden vor Ort, meist auch leider nur wenig ersichtlich, wann er kommt. Ist das so vorgesehen?
    2. Durch mehrere längerfristige Krankmeldungen an unserer kleinen Schule sind alle Kollegen unverhältnismäßig viel mit zusätzlichen Vertretungsstunden belastet bzw. müssen einzelne Klassen öfter auf andere Klassen aufgeteilt werden, damit sie beaufsichtigt sind. Ist der Schulleiter in so einer Situation auch angehalten, Vertretungen zu übernehmen, innerhalb seiner 10 Verwaltungsstunden?


    Über Antworten freue ich mich sehr.

  • Um welches BL geht es denn?


    Ich würde bis zum Beweis des Gegenteils (sprich dem Nachlesen einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift) davon ausgehen, dass eine Abordnung mit Teilstunden zu Schulleitungszwecken nicht gleichzusetzen ist mit Präsenzstunden. Wenn euer kommisarischer SL noch zusätzlich an einer anderen Schule eingebunden ist, erledigt er Aufgaben, für die er nicht vor Ort an eurer Schule sein muss, wie z.B. Telefonate mit dem Schulträger oder RP wohl von seinem hauptsächlichen Arbeitsplatz aus.


    zu 1.: Habt ihr den kommisarischen SL einfach schonmal darum gebeten, zumindest so eine Art fester "Sprechstunde" anzubieten in der Woche, zu der er sicher angetroffen werden kann, um Anliegen zu besprechen?


    zu 2.: Wieviele Unterrichtsstunden muss in eurem BL an deiner Schulform eine Schulleitung regulär halten zusätzlich zu den Verwaltungsstunden? Wieviele Unterrichststunden hält euer kommisarischer SL an der Schule, an der er wohl mit seinen Hauptstunden zugeordnet ist neben seinen Verwaltungsstunden bereits? Wie wollt ihr sicherstellen, dass Vertretungsstunden des lediglich mit 10 Verwaltungstündlein euch zugeordneten SL kompatibel sind mit seinen Verpflichtungen an Schule 2? Einen festen Abordnungstag stelle ich mir ehrlich gesagt schwierig vor bei einer Schulleitung, auch wenn ein solcher für euch als Schule vermutlich ein begrüßenswerter Fortschritt wäre.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also, SL hat eine volle Stelle, hat die restlichen Stunden, also abzüglich der 10 Verwaltungsstunden bei uns seiner eigentlichen Schule zugeordnet.Diese Situation geht nun schon über Jahre, ich glaube, 6 Jahre. Das würde ja bedeuten, wenn SLnicht bei uns ist, müsste er ja an seiner Stammschule sein, oder?
    Das mit der Sprechstunde habe ich schon mal ganz am Anfang, als SL zu uns kam, angeregt, dann hingen da zwei Termine in der Woche, wo er verbindlich vor Ort sein wollte.... und nicht da war.
    Achja, komme aus Niedersachsen.
    Ganz ehrlich, wir Lehrer können nicht mehr, halten den Schulbetrieb halbwegs irgendwie am Laufen, Stundenplan und Vertretungsplan muss auch eine Kollegin für uns noch machen, an wen kann man sich denn wenden, ohne gleich den SL ins schlechte Licht zu rücken? Im Grunde ist er nie vor Ort, um mal schwierige Situationen zu klären oder uns den Rücken zu stärken oder einen Rat zu geben, oder.... naja.... sorry, musste mal raus.
    Eigentlich ist das ganze Kollegium am Ende, und SL kommisarisch interessiert es nicht einmal. Wenn er wenigstens seine Stunden vor Ort wäre und Arbeit erledigen würde, dann könnte man sich einfach an ihn wenden, das würde doch auch schon helfen in ganz vielen Fällen....

  • Und warum wendet Ihr Euch nicht einfach an Eure vorgesetzte Behörde?

  • In Hessen steht das in der Dienstordnung, §13.
    Bundesland im Profil hilft ungemein.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Bundeslandübergreifend: deine Schule sollte eine Überlastungsanzeige schreiben.

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  • Durch mehrere längerfristige Krankmeldungen an unserer kleinen Schule sind alle Kollegen unverhältnismäßig viel mit zusätzlichen Vertretungsstunden belastet bzw. müssen einzelne Klassen öfter auf andere Klassen aufgeteilt werden

    Der Personalrat muss darüber informiert sein/werden, wie das geregelt wird.
    Macht die SL das nicht von sich aus, kann der PR um einen Termin bitten.


    Die Schule hat ja ein Vertretungskonzept, pädagogische MitarbeiterInnen ...
    ... und wenn das wegen vieler Krankmeldungen nicht ausreicht, muss die SL Anträge stellen ... was wirklich schrecklich umständlich, anstrengend und nervig ist.
    Entweder stehen euch dann Abordnungen zu oder es wird eine Vertretungsstelle genhemigt ... damit sind sie in diesem SL allerdings besonders geizig.


    Das alles kann die SL dem PR ja dann erläutern ... ansonsten telefoniert ihr mal mit dem SBPR ... oder der PR tritt an den Dezernenten/ die Dezernentin heran.

  • Das Problem ist, dass man diesen kommissarischen SL irgendwie "vorführt"..., wenn man zum Personalrat geht. Man sollte nochmal mit ihm reden und ihn eindringlich um Hilfe/besseres Kümmern bitten, da ihr sonst gezwungen seid, euch an andere Stellen zu wenden.

  • Das Problem ist, dass man diesen kommissarischen SL irgendwie "vorführt"..., wenn man zum Personalrat geht

    Nein.
    In Nds. hat jede Schule einen gewählten Personalrat, es ist also eine KollegIn in einem Kollegium von vermutlich 4-10 LuL.
    Diese ist vom SL über oben angesprochene Maßnahmen zu infomrieren. Darauf hat sie ein Anrecht und es ist eben die Aufgabe des PR, dies auch einzufordern, wenn die SL es von sich aus nicht tut.


    Mit "vorführen" hat das wenig zu tun, man bittet um die Informationen, die einem zustehen.


    DANACH kann man dann über weitere Maßnahmen nachdenken, die über den Schulstandort hinaus gehen, also SBPR, Schulbehörde etc.

  • Achso, bei uns ist der Personalrat für die Grundschulen im Schulamt angesiedelt, nicht in der eigenen Schule.

  • Wie würde so eine Überlastungsanzeige aussehen, inhaltlich, und vor allem, wer bekommt die erstmal? Im Grunde stimmt das. Der PR wird immer lautstark abgeschmettert von SL und ist auch gesundheitlich angeschlagen, eigentlich duckt sich hier jeder im Kollegium weg, damit man überhaupt noch überlebt. Das hört sich schlimm an, wie gesagt, es geht nicht darum, jemanden anzuschwärzen, nur, wenn das so weitergeht....
    man will ja auch keinen Ärger machen oder so.....

  • Achso, bei uns ist der Personalrat für die Grundschulen im Schulamt angesiedelt, nicht in der eigenen Schule.

    Entschuldigung, aber das ist falsch, auch Grundschulen haben in Niedersachsen einen eigenen Personalrat.


    Wenn es an eurer Schule keinen gibt, dann vermutlich nur, weil die Wahl beim letzten mal mangels Kandidaten oder Wahlvorstand gescheitert ist. Und mal ganz deutlich: wenn die Wahrnehmung der eingenen Mitwirkungsmöglichkeiten schon im Ansatz der Bereitschaft scheitert, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich der externe Schulleiter und die Behörde auch nicht all zu sehr um eure Interessen kümmern.


    Die nächste Personalratswahl steht im kommenden März an (zumindest an Gymnasien, aber soweit ich weiß ist der Termin an allen Schulformen in Nds der gleiche).
    Arbeitsauftrag für dich:
    Morgen beim Bezirkspersonalrat anrufen, genaue Informationen erfragen und um Zusendung der Unterlagen für den Wahlvorstand bitten. Die Schulungen für den Wahlvorstand sind Mitte November bis Ende Dezember, es eilt also. Dann dafür sorgen, dass irgendjemand für den PR kandidiert und es ab März bei Euch einen Personalrat gibt.
    Der kann dann mit dem Schulleiter über Präsenzzeiten und Vertretungskonzept reden und vor allem mal gemeinsam mit der Elternschaft Druck in der Behörde machen, damit nach sechs Jahren mal eine dauerhafte Lösung für die Schulleitung gefunden wird. "Sechs Jahre kommissarisch" ist im Grund schon eine Frechheit und ein Behördenversagen.


    Grüße.
    Moebius

  • Und mal ganz deutlich: wenn die Wahrnehmung der eingenen Mitwirkungsmöglichkeiten schon im Ansatz der Bereitschaft scheitert, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich der externe Schulleiter und die Behörde auch nicht all zu sehr um eure Interessen kümmern.

    Das ist an kleinen Grundschulen mit z.T. nur 4- LuL und hoher Fluktuation und hohem Krankenstand gar nicht so einfach, wie es hier klingt.
    Wie viele Personen sitzen denn bei euch im PR? Wie viele VertreterInnen habt ihr? Und wie viele deiner KollegInnen sind quasi "unbeteiligt"?


    Bei kleinen GS hat man ein sehr kleines Kollegium, genau 1 Person als PR und im besten Fall eine Stellvertretung. Gleichzeitig muss ja auch jemand die SL vertreten oder eine ständige Stellvertretung übernehmen.
    Im Verlauf der Jahre kann trotz Wahl so einiges passieren, sodass man dann womöglich ohne PR dasteht. Man kann bei verschiedenen Beauftragungen inzwischen eine Regelung finden, dass es mit den Nachbarschulen eine gemeinsame Vertretung oder zumindest Stellvertreter gibt, für den PR geht das meines Wissens nicht.


    Wenn es aber mit dem SL schon jetzt so schwierig ist und der PR nicht informiert wird, ist es angeraten, sich Hilfe über den SBPR zu holen, die einen für die nächsten Schritte beraten (was sollte man schriftlich machen) und auch Gespräche begleiten.
    Vor der Überlastungsanzeige, die auch den Dienstweg geht, ist ggf. noch ein Gesprächsversuch mit schriftlichem Ersuchen und Protokoll sinnvoll, gerade weil, da ist @lamaisons Einwand verständlich, dies innerhalb der Schule erfolgt.


    Die nächste Personalratswahl steht im kommenden März an (zumindest an Gymnasien, aber soweit ich weiß ist der Termin an allen Schulformen in Nds der gleiche).

    Ja, die Unterlagen sind bei uns letzte Woche in der Schule angekommen. Der erste Aushang schon vorher, er sollte bis zum 31.10. hängen. (quietschgelb, kann man nicht übersehen)
    Solltet ihr sie nicht erhalten haben, könnt ihr auch beim SBPR nachhaken.


    Noch etwas: Auch wenn die Situation an eurer Schule personell so eng ist, solltet ihr den SBPR informieren, damit er davon weiß und in Gesprächen zu euren Gunsten agieren kann.

  • Das Problem ist, dass man diesen kommissarischen SL irgendwie "vorführt"...,

    Das ist oft das Gefühl, dass man in solchen Situationen hat.
    Meiner Erfahrung nach ist jedoch häufig das Gegenteil der Fall. Die Vorgesetzten (in diesem Fall der Schulleiter) sind selbst mit der Situation unzufrieden (immerhin muss er sich hier zwischen zwei Schulen aufteilen, wer will das schon) und sind froh im jede Schützenhilfe, die sie bekommen. Ein engagierter Personalrat, der auch keine Angst davor hat, bei der übergeordneten Behörde Klartext zu reden, wird hier oft eher als Unterstützung wahrgenommen denn als "Verrat".

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