Gibt es Bundesländer in den es nicht erlaubt ist, Tests zu schreiben?

  • Würde mich mal interessieren. Ob angekündigt werden muss oder nicht, ist ja dann die zweite Sache, aber gibt es ein Bundesland, wo es nicht erlaubt ist Tests zu schreiben und wenn ja in welcher Schulstufe/-art?


    Für Berlin und Brandenburg kann ich klar sagen, dass natürlich Tests geschrieben werden dürfen.

  • Bei uns (Bayern, GS) gibt es probenfreie Zeiträume, die am Anfang des Schuljahres festgelegt werden müssen. In der 4. Klasse werden die Tests angekündigt, vorher nicht. Noten gibt es ab dem 2. Halbjahr der 2. Klasse, davor stehen nur Punkte und meist ein Kommentar drauf.

  • In Sachsen-Anhalt müssen laut Leistungsbewertungserlass für SekI und SekII nur die Klassenarbeiten und Klausuren angekündigt werden. Die Lehrerschaft legt jedoch eine Mindestanzahl von sonstigen Leistungsbewertungen fest und diese muss den Schülern am Anfang des Schuljahres gesagt werden.
    Einzelne Test und Leistungskontrollen müssen daher nicht angesagt werden.

  • Danke euch! Wie gesagt, ging es mir vor allem erstmal um die Frage, ob irgendwo Tests nicht erlaubt sind. Wie dann mit denen verfahren werden muss, ist ja noch mal eine ganz andere Sache. Aber bisher sind alle hier vertretenen Bundesländer also auch berechtigt Tests zu schreiben.

  • In Nds schreibt man auch Tests bekommt inzwischen eine große Vielfalt an zusätzlichen fachspezifischen Leistungen vorgegeben,


    umstritten sind Vokabelstests in der Grundschule ... aber das ist ein anderes Thema,
    ein Forum zu ungeübten Diktaten/ Nachschriften läuft ja auch gerade, die würde ich auch als "Test" einordnen, wenn sie nicht zu den regulären Klassenarbeiten gehören.

  • In SH dürfen Tests geschrieben werden, sie zählen als Leistungsnachweise und haben seit neuestem eine relativ strenge Reglementierung erhalten:


    Tests dürfen maximal 20 Minuten dauern.
    Sie müssen sich auf unmittelbare Lerninhalte der letzten Unterrichtsstunden beziehen.
    Man darf maximal 3 Leistungsnachweise pro Woche schreiben und einen pro Tag.


    Vokabeltests sind davon, je nach schulinternem Fachcurriculum, ausgenommen.

  • Den Ausdruck Test kenne ich bei uns nur von Fremdsprachen als Vokabeltest.


    Wir haben Stegreifaufgaben = unangekündigter kleiner Leistungsnachweis, Kurzarbeiten ubd Schulaufgaben (beide angekündigt).
    Mit was davon kann man eure Tests vergleichen?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Wir haben Stegreifaufgaben = unangekündigter kleiner Leistungsnachweis, Kurzarbeiten ubd Schulaufgaben (beide angekündigt).Mit was davon kann man eure Tests vergleichen?

    In NRW setzt sich die Halbjahresbewertung aus zwei grundsätzlichen Anteilen zusammen: erstens die schriftliche Klausur (oder entsprechender Klausurersatz).


    Zweitens der Bereich der "sonstigen Mitarbeit", der durch das Gesetz weitgehend ungeregelt ist und der alle bewerteten Leistungen beinhaltet, die nicht Klausur sind.


    Klassische "Tests", im meinem Referendariat hießen die damals "Lernzielkontrollen", so wie man die selber als Vokabeltests oder die kurze schriftliche Abfrage von Fachbegriffen und anderen Inhalten als Schüler kennengelernt hat, findet man in diesem Bereich wieder. Wie deren Einsatz und Form genau aussehen, hängt von den didaktischen Gebenheiten und Zielen der individuellen KollegIn ab.


    In NRW steht der Gedanke hinter dem Schulgesetz, dass Lehrer viel in Eigenverantwortung entscheiden und gestalten können und sollen, deshalb wird uns anders als in Bayern ein weiter Ermessensspielraum auch bei solchen Überlegungen gelassen.

  • "Test" ist einfach ein sehr allgemeiner Ausdruck.
    "Zulässig" sind Tests als Teil der SoMi in NRW, aber nicht zwingend notwendig.
    Neben dem sicherlich "typischen" klassischen Vokabeltest gibt es da zB die "schriftliche HÜ", die auch gerne mal als Test bezeichnet wird. Wo eben konkret schriftlich die Eckpunkte von zu Hause zu erarbeitenden Stoffes (meist zu Beginn der Unterrichtsstunde) schriftlich abgefragt wird.


    Dass sie irgendwo nicht "erlaubt" seien wäre mir neu. Aber ebensowenig wüsste ich davon, dass sie eingesetzt werden müssten.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
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    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • "Test" ist einfach ein sehr allgemeiner Ausdruck.
    "Zulässig" sind Tests als Teil der SoMi in NRW, aber nicht zwingend notwendig.
    Neben dem sicherlich "typischen" klassischen Vokabeltest gibt es da zB die "schriftliche HÜ", die auch gerne mal als Test bezeichnet wird. Wo eben konkret schriftlich die Eckpunkte von zu Hause zu erarbeitenden Stoffes (meist zu Beginn der Unterrichtsstunde) schriftlich abgefragt wird.

    Test ist für mich eine schriftliche Leistungsabfrage, die unter 30 Minuten dauert. Über 30 Minuten ist es nämlich eine Klassenarbeit (§8 APO-BK)
    Die Ergebnisse davon zählen zur sonstigen Leistung.
    Ich nutze es selten. Wenn schon Arbeit, dann kann ich auch gleich ne Klassenarbeit schreiben.

  • Die zeitliche Angabe kenne ich aus NDS nicht.
    Wichtig finde ich, dass es für Klassenarbeiten Vorgaben gibt, z.B. Anforderungsbereiche, die in einem Test so nicht eingehalten werden, wenn man z.B. einfach etwas abfragt, siehe Vokabeln oder 1x1.

  • In Bayern ist das Wort "Test" nicht geläufig. Krümelmama meinte mit den probenfreien Zeiten die Klassenarbeiten in der 4. Jahrgangsstufe.
    Wir können unangekündigte Lernkontrollen schreiben, das entspricht wohl den Tests. Das sind meistens reproduktive Aufgaben oder irgendwelche alternativen Leistungskontrollen.

  • In NRW dürfen an Grundschulen und in der Sek I keine Tests geschrieben werden, wenn an dem Tag eine Klassenarbeit oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in einer modernen Fremsprache stattfindet.

    Das wäre mir neu, woher hast du das?
    Wenn du Bass 12-63 Nr. 3 meinst, das bezieht sich auf schriftliche Leistungsüberprüfungen, das ist der Begriff für den schriftlichen Ersatz von Klassenarbeiten (§6 Abs. 8 APO-SI). Tests heißen in NRW schriftliche Übung, gehören zur sonstigen Mitarbeit und sind gerade kein Ersatz für Klassenarbeiten (§6 Abs. 2 APO-SI)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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