Psychotherapie --- Verbeamtung

  • Hallo an alle,


    ich habe eine kurze Frage: schließen sich Psychotherapie und Verbeamtung gegenseitig aus oder habe ich aus trotz Therapieerfahrung(en) die Chance, verbeamtet zu werden?


    Die Forensuche half mir leider nur mäßig weiter, wobei ich nicht ausschließen würde, dass dies meiner Inkompetenz diese angemessen zu nutzen geschuldet ist.


    Viele Grüße
    Nachgedacht

  • Es gibt keine "KO-Liste" mit Erkrankungen, die eine Verbeamtung automatisch ausschließen. Entscheidend ist immer die Frage, ob ein erhöhtes Risiko für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht. Da psychische Erkrankungen eines der größten Risiken für vorzeitige DU sind und wird bei Vorerkrankungen in diesem Bereich sehr genau hingeschaut und man tut gut daran, klar und mit ärztlichem Gutachten begründen zu können, warum im persönlichen Fall das spätere Risiko eben nicht erhöht ist.

  • Wenn Du die Suchbegriffe "Psychotherapie" und "Verbeamtung" eingibst, bekommst Du eine Menge Ergebnisse - man muss die Threads dann halt nur auch lesen.


    Deine Frage möchte ich so beantworten: Eine Verbeamtung und eine abgeschlossene Psychotherapie schließen sich nicht per se aus.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich habe dennoch bisher keinen Thread gefunden, der auf meine Situation passt. Was ich gefunden habe beschäftigt sich mit Therapie in der Probezeit und abgeschlossenen (!) Therapien. Und genau da ist eben der Knackpunkt. Es geht nicht um einen einzigen Therapiezeitraum, sondern um wiederkehrende Therapien mit Pausen dazwischen, somit wird mir niemals ein Amtsarzt glauben, dass ich ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung niemals wieder eine Therapie brauchen könnte/werde. Allerdings muss ich dazu sagen, dass sich mein Problem nicht auf meine Dienstfähigkeit auswirkt und das scheint ja das Hauptargument zu sein.

  • Psychotherapie und Verbeamtung schließen sich nicht von vornherein aus, nein. Allerdings ist es ein schwieriges Thema, da es sehr von der Art der Erkrankung abhängt und wie erfolgreich die Therapie war, ggf. auch wie lange es zurückliegt.


    Ich würde das mit dem behandelnden Arzt besprechen, er kann dir möglicherweise ein positives Gutachten bzgl. Dienst(un)fähigkeit schreiben, das du dem Amtsarzt vorlegen kannst. Eine Garantie ist das allerdings nicht, dass dieser dann keinen Einwand hat, v. a. wenn es ein dauerhaftes/wiederkehrendes Problem ist.


    Wie kannst du so sicher sein, dass sich die Erkrankung nicht auf die Dienstunfähigkeit auswirkt?

  • Ich habe dennoch bisher keinen Thread gefunden, der auf meine Situation passt. Was ich gefunden habe beschäftigt sich mit Therapie in der Probezeit und abgeschlossenen (!) Therapien. Und genau da ist eben der Knackpunkt. Es geht nicht um einen einzigen Therapiezeitraum, sondern um wiederkehrende Therapien mit Pausen dazwischen, somit wird mir niemals ein Amtsarzt glauben, dass ich ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung niemals wieder eine Therapie brauchen könnte/werde. Allerdings muss ich dazu sagen, dass sich mein Problem nicht auf meine Dienstfähigkeit auswirkt und das scheint ja das Hauptargument zu sein.

    Der behandelnde Therapeut (plus idealiter noch ein Psychiater) muss Ross und Reiter nennen, sprich Diagnose, Behandlungszeitraum/-intervalle und sollte dir dann bescheinigen, dass "keine Einschränkung für den Zielberuf" besteht. (Formulierung stammt von der Schwerbehindertenvertretung in meinem zuständigen Schulamt und wurde mir dort vor der amtsärztlichen Untersuchung als Empfehlung mit an die Hand gegeben, die bei sehr vielen Erkrankungen auch ohne GdB hilfreich ist.) An einer solchen Aussage eines Facharztes kommt auch ein Amtsarzt nicht so schnell vorbei. Lass dich ggf. noch einmal von deiner Gewerkschaft (Rechtsberatung/Schwerbehindertenvertretung- die sind besonders fit, wenn es um solche gesundheitsbezogenen Fragen geht) beraten im Hinblick auf dein spezifisches gesundheitliches Problem. Mit typischen seelischen /psychischen Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen hat man dort ausreichend Erfahrung um dir recht sicher sagen zu können, ob eine Verbeamtung damit generell ausgeschlossen ist oder von Fall zu Fall entschieden werden muss, je nach Krankheitsbild, Schweregrad der Erkrankung und langfristiger Prognose. Prüf ebenfalls für dich selbst, ob du einen GdB bekommen könntest. Da gerade psychische Erkrankungen als Erkrankungen gelten die sich im Schuldienst besonders schwer auswirken, ist es bereits mit einem GdB 30 im Schuldienst recht aussichtsreich eine Gleichstellung zu erhalten, womit der Amtsarzt lediglich noch die Diensttauglichkeit für 5 Jahre feststellen können muss.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Vielen Dank erstmal für eure Antworten, habe ja auch noch Zeit bis zur Verbeamtung, von daher eilt das Ganze nicht. Mache mir nur Sorgen, da ich von mehreren Bekannten/Freunden/Familienangehörigen gesagt bekommen habe, dass ich jetzt nach 1,5 Jahren Pause auf gar keinen Fall wieder in Therapie gehen soll, da es sich eben negativ auswirken könnte.



    Wie kannst du so sicher sein, dass sich die Erkrankung nicht auf die Dienstunfähigkeit auswirkt?

    Gut, 100%ig sicher sein, kann man sich selbst wohl nie, das ist lediglich meine Einschätzung. Zur Erklärung: Die Probleme treten im Schulkontext größtenteils gar nicht auf, bzw. lassen sich mit einigen Vorkehrungen meinerseits schon im Vorfeld umgehen (genaueres hierzu bitte nur per PN).



    Prüf ebenfalls für dich selbst, ob du einen GdB bekommen könntest.

    Vielen Dank für den Hinweis, daran habe ich tatsächlich noch gar nicht gedacht. Werde mich mal informieren.

  • Gern geschehen. Wenn du weitere Fragen zum Thema haben solltest melde dich gerne noch einmal per PN. Wenn möglich, helfe ich gerne mit Hinweisen weiter.

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  • Hallo an alle,


    ich habe eine kurze Frage: schließen sich Psychotherapie und Verbeamtung gegenseitig aus oder habe ich aus trotz Therapieerfahrung(en) die Chance, verbeamtet zu werden?

    Ich habe im Studium längere Zeit in einer stationären Behandlung in einer psychotherapeutischen Klinik verbracht. Bei der amtsärztlichen Überprüfung musste ich das nicht angeben, weil das außerhalb der Frist lag. Ich bin verbeamtet worden.

  • Ich habe im Studium längere Zeit in einer stationären Behandlung in einer psychotherapeutischen Klinik verbracht. Bei der amtsärztlichen Überprüfung musste ich das nicht angeben, weil das außerhalb der Frist lag. Ich bin verbeamtet worden.

    Diese Fristen sind wahrscheinlich in jedem Bundesland unterschiedlich, bzw. bei manchen müssen alle Behandlungen angegeben werden.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Wie die Fristen in SH sind weiß ich gar nicht, aber das lässt sich ja ergoogeln. Bei mir geht es aktuell um eine ambulante Therapie, wobei ich irgendwie nicht glaube, dass das für den Amtsarzt einen großen Unterschied macht.

  • Sollte ein GdB >50 (oder Gleichstellung) vorliegen, für den die therapeutisch behandelte Erkrankung mit ursächlich ist, würde die Prüfung beim Amtsarzt auch nur noch die Dienstfähigkeit der kommenden 5 Jahre betreffen, um eine Verbeamtung bejahen zu können (bzw. diese nicht verneinen zu dürfen). Sollte man aus Selbstschutzgründen immer prüfen, ob es sinnvoll ist einen GdB zu beantragen bei therapeutisch zu behandelnden psychischen Erkrankungen (+ ggf.Gleichstellung) bzw. wenn ein solcher vorliegt, dem Amtsarzt die Entscheidung nur noch durch begleitende Atteste der behandelnden Fachärzte zu erleichtern.

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  • Hallo zusammen,


    Ich bin freie Journalistin und recherchiere momentan zu dem Thema „Verbeamtung: Psychotherapie als Risikofaktor“. Während meiner Recherche bin ich auf diesen Eintrag gestoßen und würde mich total freuen, wenn mir (natürlich auch anonym) jemand von Euch mehr über seinen/ihren Konflikt erzählen würdest. Es ist mir ein Anliegen, dieses Thema einer größeren Öffentlichkeit sichtbar zu machen, weshalb ich mich sehr über einen persönlichen Austausch mit Euch freuen würde.


    Schreibe mir natürlich auch gerne bei Fragen dazu.


    Viele Grüße


    Franka

  • Nope.

  • Welche Reaktionen erwartest Du Dir von der Öffentlichkeit?


    => Nur Psychos werden Lehrer?
    => Erst Psycho, dann auch noch Beamter?
    => Lehrer betrügen bei der Verbeamtung?
    => Lehrer haben wegen Psychotherapie freiwillig auf Verbeamtung verzichtet?
    => Lehrer wurde nur wegen Psychotherapie nicht verbeamtet?


    Die Steigerung des Niveaus der Interpretationen war beabsichtigt...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Für so ein sensibles Thema ist finde ich zu unklar, welches Ziel dein Artikel hat, sprich in welche Richtung man im Zweifelsfall böse formuliert "verwurstet" wird. Welche Relevanz hat das Thema deines Erachtens für eine breite Öffentlichkeit? Persönlich sehe ich nur die Relevanz für individuell Betroffene, mag mich aber täuschen was das anbelangt.

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  • Franke, das viel wichtigere Thema deines Artikels sollte sein:
    Werden Lehrer durch die psychologischen Belastungen des Berufs häufiger krank? Treten psychosomatische Beschwerden bei Lehrern häufiger auf und wodurch werden diese ausgelöst?
    Das sollte dann darin münden, dass man über Entlastungen (weniger Pflichtstunden usw.) nachdenkt.
    Solange du nicht das Ziel hast anzuklagen, dass man ggf. Lehrern aufgrund von Krankheit die Verbeamtung verweigert, finde ich es nicht unterstützenswert. Gründe dafür hat Bolzbold genannt!

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