Beschäftigungsverbot kurz nach Einstellung

  • Die Entscheidung ist ganz einfach: BV!!!


    Denn du bist Beamtin auf Probe und da kommt - wie einige vorher schon geschrieben haben - eine längere Krankschreibung nicht so gut. Ein BV aufgrund einer Schwangerschaft ist hingegen kein Problem, denn du bist ja nicht dauerhaft schwanger und kannst somit deswegen nicht dienstunfähig werden.


    In NRW bekommst du mit einem BV ganz normal dein Gehalt weiter. Es sollte also keine Auswirkungen auf dein Elterngeld haben.

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