Beschäftigungsverbot kurz nach Einstellung

  • Hallo zsm, ich bin frisch fertige GS Lehrerin und habe zum 1.11. eine Stelle angetreten. (Verbeamtet ab 1.11 )


    Ich bin schwanger und meine FÄ möchte aus verschiedenen Gründen ein BV ausstellen. Ich möchte eig arbeiten, jedoch das Kind nicht gefährden.


    Verdient man im BV sein Geld wie vorher ? Ich hab etwas von den letzten 3 Gehältern als Durchschnitt gelesen.


    Das käme für mich nicht infrage, da ich dann auch sehr wenig Elterngeld bekomme.
    überlege mich dann eher krankschreiben zu lassen aus den besagten gesundheitlichen Gründen.(nein, ich möchte nicht blau machen !)


    hat jmd Erfahrungen ? Lg

  • Hallo blondi,


    ich hatte ziemlich früh in der Schwangeschaft ein Beschäftigungsverbot (Erst durfte ich nur Teilzeit, ab 15. Wochen gar nicht mehr).


    Bitte höre auf deine FÄ. Bei mir wäre es schon so fast schiefgegangen und bei noch stärker Belastung wäre ich vielleicht heute keine Mama.


    Lieb grüßt das Zirkuskind

  • Glückwunsch erstmal!


    Gäbe es die Möglichkeit, dass du außerhalb des Unterrichts eingesetzt werden kannst?
    Z.B. Verwaltung, Schulamt.


    Sonst stimme ich Zirkuskind zu, achte auf dich und dein Kind. :rose:

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Dann musst du das Abwägen. Ich kenne Mädels die um ein BV betteln und dafür den Gyn wechseln, bis sie es bekommen.
    Eine Freundin hat ein BV angeboten bekommen, was total unbegründet war, weil die Gyn meinte das wäre doch netter für sie.


    Aber wenn du weiter arbeitest, obwohl ein BV angezeigt wäre, wird dir niemand dafür danken.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Mir gehts eher darum , ob ich mich eher krank schreiben lasse oder ein BV annehme und was sinnvoller ist wegen des Gehaltes . Das ist mein erster Monat mit vollen Gehalt ...

  • Bist du schon auf Lebenszeit verbeamtet?


    Bei einem BV hast du - soweit ich weiß - keine Gehaltseinbußen, denn es besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.


    Bei einer längeren Krankschreibung könnte es ein Problem werden, falls du noch auf Probe verbeamtet bist. Dann musst du wahrscheinlich (ging mir so) nochmal zum Amtsarzt vor der Lebenszeitverbeamtung, beim BV nicht.


    Was sind denn die Gründe deiner FA? Wenn du immun bist gegen alles, was das Kind gefährden könnte, sehe ich jetzt keinen Grund, nicht zu arbeiten, so lange es dir gut geht. Aber grundsätzlich würde für mich auch die Gesundheit des Kindes vorgehen, ich würde es nur machen, wenn keine Gefahr besteht.


    Wenn aber gerade Noro, Grippe, Ringelröteln oder was auch immer grassiert, würde ich sofort zu Hause bleiben...

  • Das BV ist für die Schule definitiv fairer, da hat man wenigstens Planungssicherheit. Krank schreiben kann dich ja niemand für ein halbes Jahr im Voraus.
    Hängt aber wie gesagt vom Grund ab. Bei einer Plazentainsuffizienz oder einer offenen Cervix bist du krank, das kann sich aber ja auch immer mal bessern. (Wobei man dann oft ins BV rutscht, damit es nicht wieder kommt.)
    Bei fehlender Immunität würde das BV greifen. Bei einer Gefährdung durch die Arbeit sollte der BAD ein BV ausstellen.
    ich würde also das wählen was ehrlich ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bei fehlender Immunität würde das BV greifen. Bei einer Gefährdung durch die Arbeit sollte der BAD ein BV ausstellen.

    Es gibt auch ein BV vom Arzt, was aufgrund einer Gefährdung durch Belastung/Arbeit ansich ausgestellt wird, man aber ohne den Beruf nicht arbeitsunfähig wäre. Sprich auch ein BV vom Arzt ist ehrlich ;)



    An die TE, für dich hat es keinerlei Unterschiede ob AU oder BV, für die Schule evtl. schon.

  • Die Frage ist eine sehr spezielle Situation. Ich denke zwar, dass das BV eine direkte Lohnfortzahlung ist und keine Berechnung auf Grundlage der letzten drei Monate ist, aber für sichere Auskunft würde ich an deiner Stelle den Personalrat oder eine Gewerkschaft anfragen.
    Viel Freude an Schwangerschaft und Kind !!

  • Die Frage ist eine sehr spezielle Situation.

    Nein, überhaupt nicht, ist der Standardfall:


    Zitat

    War das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen.

    §21 MuSchG Absatz 1, Satz 2.

  • Hey ja ich bin verbeamtet auf Probe.


    Die Gründe für das BV möchte ich nicht genauer erläutern, sie sind etwas intimer .


    @Susannea: ich find meine Situation auch etwas speziell , weil in der Regel hat man ja schon gearbeitet .
    Also verstehe ich es richtig, dass ich besser noch drei Monate durchhalte ? Ich kann mir keine finanziellen Nachteile leisten, ernähre meine Familie durch meinen Job

  • Hey ja ich bin verbeamtet auf Probe.

    in dem Fall (wie gesagt), rate ich zum BV! Mag sein, dass es in NRW anders ist als in BY, aber erfahrungsgemäß sind lange Krankheitszeiten in der Probezeit ein Grund, nochmal zum AA zu müssen. Bei mir wurde kein Unterschied zwischen Schwangerschaft und "Krankheit" (=vorz. Wehen) gemacht und ich wusste es damals nicht besser...

    Einmal editiert, zuletzt von Lehrerin2007 () aus folgendem Grund: BY statt BV natürlich...

  • Du bist Beamtin auf Probe in NRW. Dein FA will dich ins BV schicken, weil Gefahr für dich oder dein Kind besteht. Da machst du dir Gedanken ums Elterngeld? Entschuldige die harte Formulierung, aber wenn du ein medizinisch begründetes BV ablehnst, dann hast du eventuell bald kein Kind mehr, für das du Elterngeld erhalten könntest.


    Das EG berechnet sich doch nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Im BV erhältst du dein volles Gehalt weiter, ebenso bei einer Krankmeldung. Wo ist dein Problem? Ewige Krankschreibungen sehen in der Probezeit „schlechter“ aus, als BV wegen Schwangerschaft. Die Diagnosen von beidem werden ja nicht weitergegeben.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Wenn es medizinisch unbedingt notwendig ist, hat man doch keine Wahl und muss nicht drüber nachdenken, oder?


    Die dich vertretenden Kollegen freuen sich bestimmt, wenn du sie aus dem Homeoffice unterstützt (wenn eine sitzende Tätigkeit geht).

  • Wenn es medizinisch unbedingt notwendig ist, hat man doch keine Wahl und muss nicht drüber nachdenken, oder?


    Die dich vertretenden Kollegen freuen sich bestimmt, wenn du sie aus dem Homeoffice unterstützt (wenn eine sitzende Tätigkeit geht).

    Wenn man der einzige Ernährer der Familie ist, muss man sich sehr wohl Gedanken darüber machen, wie die finanzielle Situation ist und unter Umständen Risiken in Kauf nehmen.
    Glücklicherweise entsteht durch das BV ja offenbar kein finanzieller Nachteil.

  • Also wenn die Gesundheit akut gefährdet ist, darf man nicht arbeiten. BV. Das wird kein Chef dulden. Ebensowenig wie bei einer Infektion oder bei fehlendem Impfstatus. Das darf ein Chef nicht erlauben. Und dann wird man es nicht tun. Lehrer/Beamte erhalten da volles Gehalt.


    Kritischer Bericht zu Fällen, die weniger kritisch waren: In der ZEIT (Thema: Schwank).

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