URLAUBSSPERRE in den Ferien für Lehrer

  • Und selbst als ich alles eingepackt habe, was übrigens vielfach von mir privat finanziert wurde, ist bei jedem der Umzüge was verschwunden oder kaputt gegangen.

    Warum sollte sich dein Eigentum in diesen Umzugskartons befinden?! Also sorry, aber dafür habe ich Null Verständnis, man kauft doch nichts vom eigenen Geld, was der Dienstherr anschaffen müsste.


    Der Generalputz wurde von der Putzfirma durchgeführt. Wir mussten nichts putzen. Noch nicht mal Schränke.


    Das sollte ja auch so sein. Alles andere ist indiskutabel.



    Wir haben das während unserer Unterrichtszeit in der letzten Schulwoche erledigt. Nicht während der Freizeit.
    Und da es während der letzten Schulwoche war, hatten wir auch keine Vor- und Nachbereitungszeit mehr in der Woche. Außerdem hatten unsere Schüler 2 Tage schulfrei und dann hatten wir keinen Unterricht und konnten uns um unsere Angelegenheit kümmern.
    Im Schnitt haben wir in der Woche wesentlich weniger gearbeitet als in jeder Schulwoche. Keiner war noch lange nachmittags da oder musste gar abends was machen.

    Unter diesen Voraussetzungen würde ich natürlich auch mitarbeiten. Unter diesen Voraussetzungen würde ich sogar die Schränke ausputzen! Anstatt zu unterrichten einen Raum einzurichten, von mir aus. Fände ich sogar sinnvoll, mal den Unterricht ausfallen lassen, damit wir Chemikerinnen die Unterrichtsräume sortieren und ordnen können.
    Das aber zusätzlich machen, never ever. Und genau das wird ja von der Threaderstellerin verlangt. Zusätzlich zum Unterricht, nämlich in ihrer Ferienzeit.
    Absolutes no go, in den Ferien bekommt man mich da definitiv nicht für in die Schule.
    Da würde ich mich auch echt nicht verarschen lassen, also ganz ehrlich, entweder es wird wie bei Marie an der Schule gemacht, oder ohne mich. Ich kann immer noch nicht glauben, dass es hier um keinen fiktiven Fall geht. Ist ja unglaublich!

  • Immer noch nicht fiktiv. ;) Die Frage habe ich gestellt, weil ich gerade selber am Zweifeln bin, ob das alles rechtens ist. Meine Kollegen ( wir sind ein kleines Kollegium) nehmen das alle irgendwie hin und sind der Meinung, wir müssen das doch zusammen anpacken. Aber so sehe ich das eben nicht ganz. Daher meine Frage, ob sich jemand rechtlich damit auskennt, bevor ich mich dagegen aussprechen will. Ich mache mich damit im Kollegium zum Sonderfall ^^ aber alles so hinnehmen möchte ich auch nicht. Man macht schon mehr als man muss , aber irgendwann ist auch mal gut.

  • Was ist denn, wenn man da schon Urlaub gebucht hat?


    Wenn die Mitteilung jetzt erst kommt, wäre es für uns zu spät. Wir haben schon vor 3 Monaten gebucht.


    Außerdem hängen da ja noch andere Personen mit drin. Mein Mann z.B., der auch seinen Urlaub dafür einreichen muss und den nicht beliebig ändern kann, schon gar nicht in den Schulferien. Auch meine Kinder. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre kein gemeinsamer Familienurlaub mehr möglich.


    Ich wäre bereit, alles VOR den Ferien zu erledigen, gerne natürlich auch mit Unterrichtsausfall. Aber in den Ferien: Never! Da käme ich gar nicht mehr auf genügend Urlaubstage bei den ganzen Tagen, die ich für den Überstundenausgleich brauche.

  • Noch zur Ferienfrage. Ich habe prinzipiell überhaupt kein damit Problem damit, wenn ich in den Schulferien arbeiten und dafür auch zur Schule kommen müsste. Als Lehrer habe ich nämlich die gleichen Urlaubstage wie andere Landesbeamte in NRW.


    Wie der Urlaub zu organisieren ist, muss vernünftig vereinbart werden, und dabei auch berücksichtigt werden, dass wir ohnehin auch in den Ferien zu Hause arbeiten. Und in der Unterrichtszeit regelmäßig Überstunden schieben. Oder dass die Zeitfenster für möglichen Urlaub nicht noch weiter eingeschränkt werden als sie es ohnehin schon durch die Schulferien sind. Da kann man sicherlich zu praktikablen Ergebnissen kommen. Sowohl institutionell als auch Arbeitnehmer muss man sorgfältig darauf achten, dass da nicht geschickt unbezahlte Überstunden hergestellt werden.


    Auch ich habe keinerlei Probleme damit mir meine Hände schmutzig zu machen oder meinen Rücken anzustrengen; aber wenn ich als Lehrer arbeite, dann übe ich selbstredend nur dienstliche Tätigkeiten aus. Aber das steht eben auf einem anderen Blatt.

  • Warum sollte sich dein Eigentum in diesen Umzugskartons befinden?! Also sorry, aber dafür habe ich Null Verständnis, man kauft doch nichts vom eigenen Geld, was der Dienstherr anschaffen müsste.

    Da brauchen wir an dieser Stelle nicht diskutieren. In der Grundschule brauchst du deutlich mehr als dir gestellt wird, wir kriegen ja noch nicht mal Stifte und solange du nicht mal in der Grundschule mehr als ein paar Wochen gearbeitet hast, werde ich das hier mit dir sicher nicht vertiefen...

  • Wir haben das während unserer Unterrichtszeit in der letzten Schulwoche erledigt. Nicht während der Freizeit.
    Und da es während der letzten Schulwoche war, hatten wir auch keine Vor- und Nachbereitungszeit mehr in der Woche. Außerdem hatten unsere Schüler 2 Tage schulfrei und dann hatten wir keinen Unterricht und konnten uns um unsere Angelegenheit kümmern.

    So war es bei uns auch.


    Wir haben im Vorfeld die Gelegenheit genutzt und viel aussortiert und weggeworfen. Teilweise haben wir das mit kleinen Schülergruppen im Werk- oder Kochunterricht gemacht. (Schränke ausräumen. Alles in Kisten verpacken, beschriften und zentral lagern.


    Die Dinge aus dem Klassenzimmer habe ich auch mit den Schülern "verpackt". Natürlich während der Unterrichtszeit. Lebenspraktischer geht es kaum. ;)
    In den Ferien kam dann das Umzugsunternehmen und hat alles in die neue Schule geschafft.
    Eingeräumt haben dann die Fachlehrer, bzw. die Klassenlehrer so nach und nach. Manches schon teilweise in den Ferien, vieles wieder zusammen mit den Schülern anstatt "richtigem" Unterricht.

  • Hallo, um mal wieder auf die AUsgangsfrage zurückzukommen: Die Lehrerarbeitszeit in der Unterrichtszeit ist so ermessen, dass die Zeit, die über die 6 Wochen Ferien hinausgehen, quasi vorgearbeitet werden müssen. Man arbeitet also quasi 46 Stunden pro Woche. WIrd jetzt in der unterrichtsfreien Zeit arbeit angeordnet ist das ersteinmal Mehrarbeit, wenn dies nicht zur normalen Tätigkeit gehört (wie z.B. Konferenzen etc.). DIe Urlaubssperre ist hier weniger das Problem, sondern eher die Zeit, die tatsächlich gearbeitet werden muss. Also ich würde mir zunächst die Schulleitung freundlich darauf hinweisen und dann die STunden aufschreiben und Entlastung einfordern und ggf. einklagen. Ich gehe trotzdem davon aus, dass die Sperre im Wesentlichen der Sicherheit dient und in der Realität ein paar Tage gearbeitet werden müssen...Ist trotzdem ärgerlich, wenn man weg will.

  • ... zweiwöchige Urlaubssperre ...

    Ich würde den SL zuerst einmal um die Vorlage eines konkreten Zeitplans bitten (an welchem Tag soll was gemacht werden und wer wird warum gebraucht).


    Eine pauschale Urlaubssperre für alle ohne detaillierte Begründung halte ich für rechtlich fragwürdig. Frag doch einfach einmal beim Bezirkspersonalrat nach.


    Gruß !

  • Die Lehrerarbeitszeit in der Unterrichtszeit ist so ermessen, dass die Zeit, die über die 6 Wochen Ferien hinausgehen, quasi vorgearbeitet werden müssen.

    Ganz so einfach ist es leider nicht, da das in dieser Form im Dienstrecht nirgendwo steht. Natürlich wird das in der Praxis so gehandhabt und das ist der Grund, warum in der Regel niemand nachfragt, was man in seinen Ferien so gemacht hat: Jeder weiß, dass man die Ferien entweder braucht, um einen Stapel Arbeoit (meist Korrekturen) abzuarbeiten, oder dass man entsprechende Überstunden abarbeitet, die angefallen sind, weil man dieses Stapel schon in der Unterrichtszeit abgearbeitet hat. Das weiß jeder, im Dienstrecht ist das aber nicht festgehalten.
    Hingegen unterscheidet das Dienstrecht sehr wohl zwischen Urlaubsanspruch und unterrichtsfreier Zeit. Rein formal kann der Schulleiter also durchaus verlangen, dass die Lehrer auch in den Ferienzeiten und auch in den Sommerferein zur Verfügung stehen. Und Mehrarbeit wird in den meisten Bundesländern nur per gehaltenen Unterrichtsstunden definiert.
    Dass das Vorgehen, dass die TE beschreibt, natürlich trotzdem nicht angemessen ist, dass wir vor allem in den Sommerferien den Erholungsurlaub wirklich nötig (und verdient) haben und dass es kaum vorstellbar ist, dass bei einem Umzug amtsangemessene Arbeit für das ganze Kollegium im Umfang von zwei Wochen anfällt, steht dabei außer Frage. Aber man muss da argumentativ anders ran als einfach festzulegen, dass man Überstunden abbaubt.

    Eine pauschale Urlaubssperre für alle ohne detaillierte Begründung halte ich für rechtlich fragwürdig. Frag doch einfach einmal beim Bezirkspersonalrat nach.

    DAS erscheint mir ein viel sinnvollerer Ansatz zu sein.


    Ich würde den SL zuerst einmal um die Vorlage eines konkreten Zeitplans bitten (an welchem Tag soll was gemacht werden und wer wird warum gebraucht).

    Vielleicht etwas weniger provokativ, aber der PR könnte tatsächlich erstmal mit dem SL durchsprechen, welche Arbeiten denn konkret anfallen, was davon den Kollegen zuzumuten ist und wie viel Zeit man dafür realistischerweise braucht.
    Bei unserem letzten Umzug lief das übrigens, wie oben schon jemand beschrieben hat: Wir haben in den Unterrichtsstunden mit den Schülern Kisten gepackt. Diese wurden vom Umzugsunternehmen transportiert (also nix mit Kistenschleppen) und zum Auspacken gab es einen oder zwei unterrichtsfreie Tage. Die Ferien waren davon nicht betroffen.

  • Bei unserem letzten Umzug lief das übrigens, wie oben schon jemand beschrieben hat: Wir haben in den Unterrichtsstunden mit den Schülern Kisten gepackt.

    ähnlich bei uns vor einigen Jahren. Das fand dann an den letzten beiden Tagen des Schuljahres statt, Lehrer mit Schülern haben ausgemistet und Kisten gepackt.


    Nur auf meine vehemente Weigerung Kisten und/oder Schulmöbel (Tische, Stühle etc) zu schleppen, wurde davon abgesehen, und Lehrer dazu zu verpflichten.


    Eltern dagegen haben eifrig geholfen, auch in den ersten Tagen der Sommerferien.

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