Vergleich: Lehramt und freie Wirtschaft

  • Findest du?

    Die personalverantwortung ist natürlich völlig anders geartet bei uns. Ich bin zwar dafür verantwortlich, dass alle den Tag heil überstehen, aber für Produktivität bin ich nur bedingt verantwortlich. Ich sorge für Rahmenbedingungen, in denen man produktiv sein KANN, aber nicht muss. Schließlich werden wir lehrer nicht entlassen, wenn unsere Schäfchen nichts auf die Reihe kriegen. Personalverantwortung in der "freien Wirtschaft" wollte ich nicht haben, sofern ich meinen Kopf dafür hinhalten muss, dass der Output stimmt.

  • Ja, ich habe auch zwei Staatsexamen. Die Regelstudienzeit für GS beträgt in Bayern nur 7 Semester. Der Thread wollte freie Wirtschaft und Schule vergleichen. Mit 7 Semestern bekommst du an der Uni keinen Master und früher kein Diplom. Deswegen der Vergleich mit dem Bachelor.

  • Nein, ich habe keine Personalverantwortung. Ich bin kein Vorgesetzter, leite kein Team, entscheide nicht über Erfolgsbeteiligungen und spreche auch nicht bei Einstellungen mit.


    Und ja, wie schon öfter geschrieben, bin ich für A13 für alle Lehrer. Aber das ist eigentlich nicht Thema des Threads.

  • In der Grundschule lege ich meist den Grundstein über die weitere Schullaufbahn, die wiederum Auswirkungen auf das ganze Leben hat. Das ist mir Verantwortung genug.


    Ich möchte auch nicht über Geld streiten. Mich ärgert es v.a., dass LuL anderer Schularten es nicht anerkennen, dass wir doch eigentlich das Gleiche leisten und verdienen. Immer heißt es, dass wir doch genug haben, aber selbst darauf verzichten will auch niemand.

  • Wir konnten auch das Studium kaum in 7 Semestern schaffen. Das 7. Semester war Prüfungsvorbereitung, das 8. war Prüfungssemester. Die Zulassungsarbeit hatte einen höheren Stellenwert. Dafür hat man ca. 1 Jahr gebraucht. Für meine ZA war ich ein halbes Jahr an einer Freien Schule und über deren Pädagogik ging meine ZA. Sie musste mindestens 100 Seiten umfassen. Man konnte im Frühjahr oder Herbst Examen machen, meistens Frühjahr, dann konnte man im September ins Ref. Das ging nur zum Schuljahresanfang.

  • Mich ärgert es v.a., dass LuL anderer Schularten es nicht anerkennen, dass wir doch eigentlich das Gleiche leisten und verdienen.

    Zwei Stichworte: Oberstufenkurse mit Klausuren ; Abitur
    Für diese gibt es nicht einmal ansatzweise etwas Vergleichbares an der Grundschule.
    Das heißt nicht, dass dort nichts geleistet wird. Aber die Korrekturbelastung (zeitlich) und die Komplexität der Tätigkeit (Klausuren konzipieren korrigieren, bei denen die Punktevergabe über das abhaken von richtig / falsch hinausgeht.) Ich merke das immer, wenn ich einen Test in der 5. Klasse korrigiere, das geht schnell und nebenher kann ich Musik hören oder sonstetwas schauen.
    Wenn ich Chemie oder Biologie Oberstufe korrigiere, wo die SuS komplexen Satzbau verwenden und man immer sehr viel überlegen muss, ob und wieviel Punkte eine Lösung verdient, muss ich sehr konzentriert sein.
    Also wenn (!) man gleiches Gehalt ansetzt, dann muss man dafür am Gymnasium die Pflichtstunden um mindestens 5 pro Woche reduzieren.
    Ich behaupte eh, dass Grundschullehrer A13 und Gymnasiallehrer A14 bekommen sollten, um den gestiegenen Anforderungen (bei gleichzeitig keiner massiven Reduktion der Pflichtstunden) gerecht zu werden.

  • Es kommt sicher auf die Fächer an in der Oberstufe. Mathe geht schneller als Deutsch.


    Dafür sollten wir jeglichen Heftaufschrieb korrigieren und differenziert Arbeitsmaterial erstellen. Was ich aber nicht immer schaffe. Wir haben Berichtszeugnisse und zweimal Elterngespräche a 30 min pro Kind pro Schuljahr. Teilweise müssen wir die Gespräche mit Eltern und Schülern zusammen führen. Ist Vorschrift. Das musst du auch vorbereiten und dokumentieren. Runde-Tisch-Gespräche bei Inklusionskindern, Förderpläne schreiben, Teamsitzungen, Besprechungen mit Sonderschulkollegen. Das läuft alles neben den 28 Stunden Vollzeit. In Teilzeit musst du das auch alles machen und daher lohnt sie sich im Grunde nicht.


    Nebenbei bemerkt bekam die Sonderschulkollegin für die montägliche 3stündige Besprechung eine Anrechnungsstunde, ich nicht. Das sind halt so die kleinen Pikser, die einen vllt. verbittert werden lassen.

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  • Zwei Stichworte: Oberstufenkurse mit Klausuren ; AbiturFür diese gibt es nicht einmal ansatzweise etwas Vergleichbares an der Grundschule.
    Das heißt nicht, dass dort nichts geleistet wird. Aber die Korrekturbelastung (zeitlich) und die Komplexität der Tätigkeit (Klausuren konzipieren korrigieren, bei denen die Punktevergabe über das abhaken von richtig / falsch hinausgeht.) Ich merke das immer, wenn ich einen Test in der 5. Klasse korrigiere, das geht schnell und nebenher kann ich Musik hören oder sonstetwas schauen.
    Wenn ich Chemie oder Biologie Oberstufe korrigiere, wo die SuS komplexen Satzbau verwenden und man immer sehr viel überlegen muss, ob und wieviel Punkte eine Lösung verdient, muss ich sehr konzentriert sein.

    Du hast noch keine Aufsätze in der 3. und 4. Klasse geschrieben. Das geht über "richtig/falsch" weit hinaus. Im Schnitt brauche ich 20 -25 Min. pro Aufsatz und damit bin ich im Vergleich zu manchen meiner Kollegen schon schnell. Ich will das nicht mit Oberstufenklausuren vergleichen, aber wie du es darstellst, ist es halt auch nicht (immer).

  • Das Thema des Threads ist freie Wirtschaft vs. Lehramt. Da Lamaison sich nicht angemessen bezahlt fühlt, habe ich ein Grundschullehrergehalt als Vergleichsgröße genommen und dieses in Beziehung zur Bezahlung in der freien Wirtschaft gesetzt. Ich wollte hier nicht ausdrücken, dass GS auf jeden Fall nur A12 verdienen soll. Würde thematisch ja auch gar nicht zum Thread passen.

  • Manchmal wäre ein Privilegien-Check anzuraten. Hier wird ein netto Unterschied von rund 250 Euro zur Ausgeburt der Ungerechtigkeit erklärt. Und das bei 3000 Euro netto in Steuerklasse V. Das heißt es gibt noch einen Ehegatten, der mehr als 3000 Euro nachhause bringt.

  • Wie schon O.Meier schrieb: Es gibt nicht DIE Freie Wirtschaft und DAS Lehramt.


    Freie Wirtschaft kann bedeuten, dass du dich ständig mit dem Flieger zur Arbeit begibst und von Termin zu Termin hetzt, Hongkong usw. nur vom Hotelzimmer aus kennst oder dass du 5 Tage die Woche im Homeoffice sitzen und Anweisungen geben kannst. Also jetzt mal sehr extrem ausgedrückt. Was nachher auf dem Konto ankommt, hat auch großen Spielraum.

  • Zwei Stichworte: Oberstufenkurse mit Klausuren ; AbiturFür diese gibt es nicht einmal ansatzweise etwas Vergleichbares an der Grundschule.
    Das heißt nicht, dass dort nichts geleistet wird. Aber die Korrekturbelastung (zeitlich) und die Komplexität der Tätigkeit (Klausuren konzipieren korrigieren, bei denen die Punktevergabe über das abhaken von richtig / falsch hinausgeht.) Ich merke das immer, wenn ich einen Test in der 5. Klasse korrigiere, das geht schnell und nebenher kann ich Musik hören oder sonstetwas schauen.
    Wenn ich Chemie oder Biologie Oberstufe korrigiere, wo die SuS komplexen Satzbau verwenden und man immer sehr viel überlegen muss, ob und wieviel Punkte eine Lösung verdient, muss ich sehr konzentriert sein.
    Also wenn (!) man gleiches Gehalt ansetzt, dann muss man dafür am Gymnasium die Pflichtstunden um mindestens 5 pro Woche reduzieren.
    Ich behaupte eh, dass Grundschullehrer A13 und Gymnasiallehrer A14 bekommen sollten, um den gestiegenen Anforderungen (bei gleichzeitig keiner massiven Reduktion der Pflichtstunden) gerecht zu werden.

    Zumindest in BW (und irgendwie gehe ich davon aus, auch in den 15 anderen BL) haben die GS-Lehrkräfte doch bereits die höchsten Deputatsverpflichtungen bei einer Vollzeittätigkeit und die Gym-Lehrkräfte die geringsten. Diese Art von Ausgleich über die Deputatsverpflichtung gibt es also längst. Zusätzlich wird aber auch noch über das Gehalt differenziert, was meines Erachtens unangemessen ist, denn jede Schulart hat nun einmal ihre besonderen Herausforderungen und Belastungen und nur mit dem Aufwand für Oberstufenkorrekturen allein lässt sich solch eine doppelte Unterscheidung nicht rechtfertigen. Ein Blick auf die aktuelle Regelstudienzeit (3 Jahre Bachelor + 2 Jahre Master in allen Lehramststudiengängen in BW) zeigt, dass auch die früher oft noch mit herangezogene unterschiedliche Regelstudienzeit als Begründung nicht (mehr?) taugt.
    (Wenn man das vergleichen möchte mit Vorgehensweisen in der sonstigen Arbeitswelt, muss man sich beispielsweise anschauen, ob und wie die Bezahlung oder Arbeitsbedingungen von z.B. Architekten (oder anderen Berufen) mit FH-Abschluss sich von denen mit Uni-Abschluss unterscheidet und wie diese gerechtfertigt werden. Andere Ausbildung, verschiedene Schwerpunkte, dennoch am Ende beides Vertreter desselben Berufsstands.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Manchmal wäre ein Privilegien-Check anzuraten. Hier wird ein netto Unterschied von rund 250 Euro zur Ausgeburt der Ungerechtigkeit erklärt. Und das bei 3000 Euro netto in Steuerklasse V. Das heißt es gibt noch einen Ehegatten, der mehr als 3000 Euro nachhause bringt.

    Das Geld ist ein Zeichen der Wertschätzung, darum geht es mir v.a.


    Es kommt nicht darauf an, was der Gatte verdient. Viele haben keinen oder sind Alleinverdienerin.

  • @Magister 999: Steuerklasse 3, verheiratet na klar! Wie konnte mir nur der Fehler passieren? Ändert aber nix an meiner Rechnung. Ich hab's noch mal durchgerechnet. Ein GSGehalt in Bayern in Endstufe bei einem Beamten mit 2 Kindern und verheiratet entspricht einem Angestelltengehalt von über 76000 Euro im Jahr. Und das bei 7 Semestern Regelstudienzeit. BW liegt gehaltsmäßig geringfügig darunter.
    Ich wiederhole mich: Man zeige mir den Job mit der Regelstudiendauer von 7 Semestern, in dem im Schnitt ohne Karriereaufstieg und ohne Personalverantwortung 76000 Euro im Jahr gezahlt werden.

  • Da verdient man in Bayern tatsächlich erheblichst mehr!!!


    Ich habe jetzt meine Lohnsteuerbescheinigung von 2018 geholt. Da habe ich noch 25/28 Stunden gearbeitet. Wie gesagt Endstufe und ich habe 0€ Brutto verdient.


    Das sind ja über 20000€ weniger! :sauer:

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  • @Magister 999: Steuerklasse 3, verheiratet na klar! Wie konnte mir nur der Fehler passieren? Ändert aber nix an meiner Rechnung. Ich hab's noch mal durchgerechnet. Ein GSGehalt in Bayern in Endstufe bei einem Beamten mit 2 Kindern und verheiratet entspricht einem Angestelltengehalt von über 76000 Euro im Jahr. Und das bei 7 Semestern Regelstudienzeit. BW liegt gehaltsmäßig geringfügig darunter.
    Ich wiederhole mich: Man zeige mir den Job mit der Regelstudiendauer von 7 Semestern, in dem im Schnitt ohne Karriereaufstieg und ohne Personalverantwortung 76000 Euro im Jahr gezahlt werden.

    Meinr ref ist noch nicht so lange her und ich werde demnächst die 4000 Netto knacken. Keine Ahnung ob es einen für mich erreichbaren Beruf gäbe, bei dem ich quasi als einstiegsgehalt so viel verdienen würde. Natürlich sind die Aufstiegschancen andere, als in einem Unternehmen. Aber ich finde 4000€ abartig viel Geld. Und ich gönne es jedem GS Kollegen, dass er geldtechnisch mit anderen LuL gleichgestellt wird. Ich wollte die Arbeit nicht machen und ziehe den Hut vor den KuK, die freiwillig "Flöhe hüten". Das sollte definitiv in Form von Geld Wertschätzung erfahren!

  • @lamaison: Jetzt lies doch bitte mal genau. Der Angestellte in der freien Wirtschaft muss 76000 Euro verdienen, damit er netto das gleiche wie beim verheirateten Beamten mit zwei Kindern rausbekommt. Dies erklärt sich dadurch, dass er ganz andere Abzüge hat. Ich muss dir jetzt aber nicht das Sozialversicherungssystem erklären, oder?

  • @lamaison: der bayerische Beamte verdient geringfügig mehr als der in BW. Bei zwei Kindern und verheiratet laut https://oeffentlicher-dienst.i…stj=2019&stkl=3&r=0&zkf=2 64600, BW 64400, also exakt 200 Euro brutto weniger. Kein Grund, sich benachteiligt zu fühlen!


    Na gut, der facto ist der Abstand größer, da wir hier keine Kostendämpfungspauschale haben. Und 70 Prozent Beihilfe. Bin mir jetzt nicht sicher, ob das in BW auch so ist?

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