Klagechancen bei Nichtverbeamtung wegen Amtsarztempfehlung für ein "Beamtenverhältnis auf Probe"


  • Tatsächlich sehe ich im Nachhinein auch, dass der Amtsarzt mit seinem Gutachten etwas gemacht hat, was die Bezirksregierung wohl garnicht gerne sieht. In dem Untersuchungsauftrag steht genau wie calmac schreibt geschrieben "In dem Gesundheitszeugnis muss bescheinigt sein, dass der Bewerber aufgrund des derzeitig festgestellten Gesundheitszustandes für die Übernahme in das 1) Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet ist und bei ihm nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit einer 2) Dienstunfähigkeit oder häufigen erheblichen 3) krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist." (Hervorhebungen und Nummerierungen von mir)


    Dann heißt es weiter unten: "Wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aufgrund des derzeitig feststellbaren Gesundheitzustandes nicht befürwortet so bitte ich, von einer weiteren Aussage hinsichtlich der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe abzusehen. In diesem Fall bitte ich jedoch, eine Aussage darüber zu treffen, ob eine Dauerbeschäftigung in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis möglich ist."

    Was hat der Amtsarzt bei mir also gemacht? Er schreibt in sein Gutachten, dass eine Vorerkrankung im Bereich der Psyche vorliege, bei der allerdings nicht mit einer dienstrestlichen Relevanz zu rechnen sei. Die Punkte 2) [Dienstunfähigkeit] und 3) [krankheitsbedingte Fehlzeiten] schließt er tatsächlich wie im Untersuchungsauftrag gewünscht aus, bestätigt aber anstelle der Eignung für Punkt 1 [das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit] nur eine Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe mit dem Hinweis vor der Lebenszeitverbeamtung nocheinmal zu untersuchen.


    Heißt also konkret: Punkte 2 und 3 erfüllt das Gutachten. Bei Punkt 1 macht er jedoch genau das, was der Untersuchungsauftrag sagt, was er bitte nicht tun solle, er spricht die Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe aus.


    Post vom Anwalt ist jedenfalls raus.

  • Die Bezirksregierung ist also nicht, wie ich vermutete, schuldig! Es ist ein Versagen des Amtsarztes, sich an die Vorgaben zu halten.


    Wenn man durch einen Fachanwalt eine erneute Untersuchung herbeiführen kann, muss man darauf achten, dass das Gutachten die o.g. Kriterien erfüllt und dann sollte einer Verbeamtung nichts im Wege stehen.


    Ich wünsche viel Erfolg :)

  • es könnte auch sein, dass die Regierung einfach nicht checkt, dass der Amtsarzt meint, du wärst tauglich...



    Nich lachen, das ist mir wirklich passiert. Kurz vor der Verbeamtung auf Lebenszeit kam der Brief, dass ich noch mal zum Amtsarzt muss. (Normalerweise weiß man das seit dem ersten AA Besuch, wenn man nachgeprüft werden muss) Beim Termin hab ich dann gefragt warum ich kommen musste und der Amtsarzt hat in die Akten geschaut und gemeint, dass er das auch nicht versteht. (Die Untersuchung war dann auch sofort beendet). Danach hats dann geklappt mit der Verbeamtung.


    Ich würde also auch zu Anwalt und oder Gewerkschaften raten...

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Hallo zusammen!


    Am Ende brauchte es nur ein Schreiben vom Anwalt, dass die Vorgehensweise der Bezirksregierung nicht mit der Empfehlung des Gesundheitsgutachtens vereinbar ist.


    Nun habe ich meine Urkunde bekommen. :)


    Danke euch allen für eure Tips und eure Erfahrungen!



    Grüße,
    Larson

  • Wie sage ich immer so schön - Behörden sind Behindertenwerkstätten für Leute mit zwei linken Händen... q.e.d.

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