Beurteilung eines Schülers bei verspätetem Eintritt in eine Schulform

  • Hier nun die versprochene Rückmeldung: da die meisten KuK, die in dieser Berufsfachschulklasse unterrichten, der Meinung sind, den neuen Schüler aufgrund des fortgeschrittenen Halbjahres nicht mehr beurteilen zu können, wird er wohl ein Halbjahreszeugnis mit der Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden" in allen Fächern und Lernfeldern, die im ersten Halbjahr unterrichtet wurden, erhalten!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Mein Chef hat in solchen Fällen auch schon mal eine Feststellungsprüfung angeordnet: Klausur über den behandelten Stoff und eine mündliche Prüfung, die von zwei Kollegen abgenommen wird.
    Die ermittelte Note wird dann fürs Zeugnis genommen.

  • Ich wüsste jetzt nicht, dass es solche "Feststellungsprüfungen" an Schulen hier in Niedersachsen gibt. Davon abgesehen, finde ich diese Idee aber gut!


    Der betreffende Schüler hat übrigens die Englisch-Klassenarbeit mitgeschrieben, aber - so schien es mir auf den ersten Blick - maximal eine 4 minus erreicht. Nun bin ich gespannt, wie eifrig er in den verbleibenden Unterrichtsstunden mündlich mitarbeitet.

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  • Mein Chef hat in solchen Fällen auch schon mal eine Feststellungsprüfung angeordnet: Klausur über den behandelten Stoff und eine mündliche Prüfung, die von zwei Kollegen abgenommen wird.
    Die ermittelte Note wird dann fürs Zeugnis genommen.

    Das ist auch das in NRW vorgesehene Verfahren. Ich finde es übrigens recht interessant, dass eine Schulleitung die Entscheidung über eine zu erfolgende Bewertung oder Nichtbewertung der diffus generierten Mehrheitsentscheidung der Fachlehrer überlässt. ;)

  • Das ist auch das in NRW vorgesehene Verfahren. Ich finde es übrigens recht interessant, dass eine Schulleitung die Entscheidung über eine zu erfolgende Bewertung oder Nichtbewertung der diffus generierten Mehrheitsentscheidung der Fachlehrer überlässt. ;)

    "Der diffus generierten Mehrheitsentscheidung der Fachlehrer"?!? Nochmal - das schrieb ich oben bereits: nicht die Schulleitung hat im Endeffekt diese Entscheidung zu treffen sondern die beteiligten KuK in der Zeugniskonferenz (wo ja die Schulleitung nicht anwesend ist und m. E. kein Mitbestimmungsrecht hat)! Und im Übrigen hat sich unser Schulleiter der Meinung von uns Fachlehrer*innen angeschlossen, dass eine Beurteilung dieses Schülers wenig Sinn machen würde. Eine endgültige Entscheidung über eine Benotung in den einzelnen Fächern und Lernfeldern werden die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte im Januar in der Zeugniskonferenz fällen.

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  • Ach ja, die üblichen Verdächtigen = im November, am letzten Tag der Probezeit gekündigte und schulpflichtige Berufsschüler. Idealerweise von einer anderen BBS.


    Ihr schreibt sicherlich auch mit BBS-Zeugnis, oder? Bei den Halbjahreszeugnissen handhaben wir das so, dass dort nur die Fächer des berufsübergreifenden sowie des berufsbezogenen Lernbereichs benotet werden, für die wir Lehrkräfte eine Note verantworten können = das, was wir selbst in der Grundstufe unterrichtet haben oder was wir von den KuK der abgebenden BBS an Noten bekommen. Fachpraxis fragt ggf. noch mal im Betrieb nach, um die entsprechende Praktikumsnote geben zu können. Punkt. Dazu wird dann die entsprechende Bemerkung ausgefüllt und im Protokoll vermerkt; der ggf. stattgefundene Schriftverkehr mit der anderen BBS wird ans Protokoll drangetackert und von den Teilnehmenden der Zeugniskonferenz unterschrieben.
    Rechtlich ist es doch einfach (wenn auch vielfach von Schulleitungen anders gesehen):


    Lt. EB-BbS: 6.5 Können die Leistungen aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, in einzelnen Fächern, Lernfeldern, Modulen, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen nicht beurteilt werden, so ist anstelle einer Note der Vermerk „kann nicht beurteilt werden” aufzunehmen.


    Denke, dass sollte eigentlich alles sagen (zumal das Halbjahreszeugnis eh nur die Klassenlehrkraft unterschreibt). Für ganz harte Fälle (zwei Wochen vor den Halbjahreszeugnissen zu uns gewechselter Schüler; vorher in einer Einrichtung der Jugendhilfe gewesen, Schulverweigerer, kam aus einem anderen Bundesland), habe ich einen eigenen Zeugnisbericht gebastelt, in dem die Sache ausführlich dargelegt werden kann.

  • Ihr schreibt sicherlich auch mit BBS-Zeugnis, oder? Bei den Halbjahreszeugnissen handhaben wir das so, dass dort nur die Fächer des berufsübergreifenden sowie des berufsbezogenen Lernbereichs benotet werden, für die wir Lehrkräfte eine Note verantworten können = das, was wir selbst in der Grundstufe unterrichtet haben oder was wir von den KuK der abgebenden BBS an Noten bekommen.

    Verstehe ich das richtig, dass ihr Noten, die an einer anderen Schule vergeben wurden, übernehmt?

  • Verstehe ich das richtig, dass ihr Noten, die an einer anderen Schule vergeben wurden, übernehmt?

    Sowas haben wir auch schon gemacht. Allerdings nur, wenn wir die Noten direkt von der Schule bekommen haben, nicht etwa durch den Schüler berichtete Noten. Z.B. wenn der Schüler nach dem 1. Lehrjahr zu uns kam, die Note im Abschlusszeugniss aber aus der 10. Klasse übernommen wird. Allerdings kam da dann auch immer ein Satz dazu ins Zeugnis.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Das hat eine Bekannte von mir sogar schon einmal bundeslandübergreifend so handhaben müssen. Eine Berufsschülerin aus dem Einzelhandel ist von Bremen nach Niedersachsen umgezogen und hat ihre Ausbildung in einer Supermarktkette - nachdem sie das erste Lehrjahr in Bremen absolviert hatte - dann in einer niedersächsischen Filiale fortgesetzt. Die Noten von Lernfeldern des ersten Ausbildungsjahres von der Berufsschule in Bremen mussten daher übernommen werden.


    In dem von mir geschilderten Fall haben wir solche Probleme zum Glück nicht, da der junge Mann bis November an unserer BBS zur Berufsschule gegangen ist.

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  • Oha, ich dachte solch ein Übernehmen von Noten einer anderen Schule sei (zumindest in B.-W.) grundsätzlich verboten (u.a. da ja der jeweils unterrichtende (!) Fachlehrer die Note erteilt).

    echt? Machen wir auch.


    Ansonsten finde ich persönlich das Pragmatischste, "nicht bewertbar" einzutragen. Zu warten, ob der Schüler einen "fitten Eindruck" macht finde ich jedenfalls die denkbar ungünstigste Variante. Dann kann man auch gleich würfeln.


    Inwiefern hat der Abteilungsleiter denn diesbezüglich das Sagen? Gibts zu derlei Konstellationen keine Vorschrift, Konferenzbeschluss o.ä.?

  • Oha, ich dachte solch ein Übernehmen von Noten einer anderen Schule sei (zumindest in B.-W.) grundsätzlich verboten (u.a. da ja der jeweils unterrichtende (!) Fachlehrer die Note erteilt).

    Meine Bekannte bekam diese Anweisung, einige Noten aus Bremen zu übernehmen, von der zuständigen Landesschulbehörde. Von daher schätze ich, dass dies in Niedersachsen nicht verboten ist



    echt? Machen wir auch.
    Ansonsten finde ich persönlich das Pragmatischste, "nicht bewertbar" einzutragen. Zu warten, ob der Schüler einen "fitten Eindruck" macht finde ich jedenfalls die denkbar ungünstigste Variante. Dann kann man auch gleich würfeln.


    Inwiefern hat der Abteilungsleiter denn diesbezüglich das Sagen? Gibts zu derlei Konstellationen keine Vorschrift, Konferenzbeschluss o.ä.?

    Meines Wissens nach haben weder der Schul- noch der Abteilungsleiter hier im Endeffekt etwas zu entscheiden, sondern alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte in der Zeugniskonferenz (siehe oben und vorherige Seite).

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  • Oha, ich dachte solch ein Übernehmen von Noten einer anderen Schule sei (zumindest in B.-W.) grundsätzlich verboten (u.a. da ja der jeweils unterrichtende (!) Fachlehrer die Note erteilt).

    Nicht unbedingt: Wenn wir im Schuljahresverlauf SuS vom Gymnasium an die RS bekommen, erhalten wir zwar ggf. einen Notenüberblick, dieser dient aber lediglich als Hinweis, da die Noten nicht übernommen werden dürfen. Wechseln von uns im Schuljahresverlauf SuS an die Gemeinschaftsschule (ebenfalls Sek.I-Schulart), dann müssen wir alle bislang erzielten Einzelnoten des SuS (Klassenarbeiten, Tests, mündliche Noten,...) notieren, da diese von der aufnehmenden Schule übernommen werden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Oha, ich dachte solch ein Übernehmen von Noten einer anderen Schule sei (zumindest in B.-W.) grundsätzlich verboten (u.a. da ja der jeweils unterrichtende (!) Fachlehrer die Note erteilt).

    Wäre aber blöd, zumindest im dualen System. Da gibt es Fächer, die werden nur in der Unterstufe unterrichtet, heißt da könnte die neue Schule bei einem Wechsel nach dem 1. Jahr gar nichts benoten für ein vollständiges Zeugnis ist es aber nötig die Note zu haben, die steht auf dem Abschlusszeugnis ja drauf. (So als Beispiel, wo eine Notenübernahme definitiv Sinn macht)

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