S erhält Ordnungsmaßnahme - soll für Klassenarbeit zur Schule kommen

  • Arbeiten, die in eine Zeit fallen, in der ein Schüler aufgrund einer Ordnungsmaßnahme ausgeschlossen ist, sind mit ungenügend zu werten. Das ergibt sich ganz klar aus dem Erlass, weil es sich um ein selbst verschuldetes Fehlen handelt.

  • Arbeiten, die in eine Zeit fallen, in der ein Schüler aufgrund einer Ordnungsmaßnahme ausgeschlossen ist, sind mit ungenügend zu werten. Das ergibt sich ganz klar aus dem Erlass, weil es sich um ein selbst verschuldetes Fehlen handelt.

    Auf welchen Erlass beziehst du dich mit dieser Aussage? M. E. sind die Tage, die ein/e Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen wird, als entschuldigte Fehltage ins Zeugnis aufzunehmen und somit hätte er/sie auch den Anspruch, die in der Zeit des Ausschlusses erfolgten Leistungsnachweise nachzuholen, z. B. Klassenarbeiten nachschreiben zu dürfen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • die in der Zeit des Ausschlusses erfolgten Leistungsnachweise nachzuholen, z. B. Klassenarbeiten nachschreiben zu dürfen.

    Nachschreiben ergibt nur dann Sinn, wenn man die Original-Klausur verpasst. Im vorliegenden Fall wird aber dem Schüler die Gelegenehit gegeben, an der Original-Klausur teilzunehmen. Insgesamt das weniger aufwändige Verfahren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Sorry, ich hatte mich jetzt gar nicht mehr auf den Ausgangsfall bezogen! Es war mehr eine allgemeine Frage ("Off Topic") hinsichtlich eines Unterrichtsausschlusses in Niedersachsen (der TE kommt ja auch gar nicht aus Niedersachsen, sondern aus NRW) und den möglichen Konsequenzen für Schüler/innen. Da Moebius wie ich aus Niedersachsen kommt, hatte ich mir eine bundeslandbezogene Antwort erhofft.

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  • also ich bin nicht der Vater des Jungen. Aber das löst ja hier schon derbe Diskussionen aus. Also er ist kein Schwerverbrecher, wird aber wie einer behandelt. Ohne darauf einzugehen, sage ich euch, dass es nur Lappalien waren, wegen denen, er jetzt ausgeschlossen wurde (also z.B. zog er seine Jacke nicht in Unterricht aus, weil ihm kalt war oder es flog ein Stift durch die Klasse, den er definitiv nicht geworfen hat). Jetzt kam diese Quittung.

  • ...und dafür 11 Tage suspendiert?
    Das glaubst du doch wohl selber nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    z.B. zog er seine Jacke nicht in Unterricht aus, weil ihm kalt war oder es flog ein Stift durch die Klasse, den er definitiv nicht geworfen hat). Jetzt kam diese Quittung.

    ... Entweder bist du (Mit)Schüler (und hast hier im Forum wenig zu suchen) oder du kannst nicht so etwas behaupten wie "definitiv".


    Du solltest an deiner Professionalität arbeiten. Man muss nicht immer blind alles glauben, was ein Lehrer über einen Schüler sagt, man sollte aber davon ausgehen (Ausnahmen bestätigen immr die Regeln), dass kein Kollege (inklusive Schulleitung) eine solche Strafe "einfach so" fällt. Es sind ziemlich sicher mehr vorgekommen als eine nicht ausgezogene Jacke (und sei es seine Reaktion (verbal oder körperlich) im Anschluss, usw...)

  • Das fällt mir jetzt extrem schwer zu glauben. Bei uns muss da schon "im Scherz" ein Amoklauf angedroht oder Mitschüler massiv im Internet gemobbt oder auf dem Pausenhof zusammen geschlagen werden, bevor es einen Ausschluss für mehrere Tage gibt. Sogar "Drogendealer" kriegen keinen Ausschluss für 11 Tage.
    Ist aber egal, es ändert nichts daran: Ausschluss vom Unterricht und Mitschreiben der Schulaufgabe schließt sich nicht aus. Man könnte höchstens gegen den Ausschluss vorgehen - das wäre aber dann eher Sache der Eltern.

  • Wegen einer nicht ausgezogenen Jacke und ähnlicher Kinkerlitzen wird sicherlich keine Ordnungsmaßnahmen-Konferenz einberufen, die einen elftägigen Ausschluss vom Unterricht als Ordnungsmaßnahme nach sich zieht! Da reichen doch Erziehungsmaßnahmen.

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    • Offizieller Beitrag

    Die Bezirksregierug würde einem entsprechenden Widerspruch auch sofort stattgeben, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde. Einen elftägigen Schulausschluss gibt es - das wurde hier ja auch schon gesagt - nur bei gravierendem Fehlverhalten.


    Aus meiner Sicht sind dem Schüler die Möglichkeiten einzuräumen, die Leistungsnachweise zu erbringen, da die Schule die Ordnungsmaßnahme verhängt hat und Dauer und Art der Maßnahme für den Schüler selbst bei klarem Fehlverhalten eben nicht antizipierbat sind. So hängt das Ganze ja auch schlicht von der Terminierung der Ordnungsmaßnahmenkonferenz ab. Auf der Basis solcher Zufälle kann man kein "ungenügend" erteilen für nicht erbrachte Leistungen.

  • wie gesagt, ich kann nicht so viel darüber sagen. Danke euch schon mal für eure Kommentare.

    Umso wichtiger, dass du dir selbst bewusst machst, dass du zu wenig weißt, um die Maßnahme beurteilen zu können, was du doch hier getan hast bzw. wenn du urteilst, dann aus professioneller Perspektive als Lehrkraft.
    Ich weiß nicht, wie die entsprechende schulrechtliche Formulierung in NRW ist, vermute aber die Länder nehmen sich nicht allzuviel an dieser Stelle. In BW müsste vor einer derartigen Ordnungsmaßnahme die Klassenkonferenz (nicht nur eine Lehrkraft) gehört werden, der betroffene Schüler und seine Eltern könnten sich äußern und- ganz wichtig- es müssten alle Aspekte zu Gunsten des Schülers in die Bewertung mit einbezogen werden. 11 Tage Schulausschluss müssen- und das betrifft ohne Zeifel alle Schulformen aller Bundesländer- rechtlich gut begründet werden, haben entweder einen entsprechend schwerwiegenden Vorfall oder einen ausreichend schweren Vorfall bei langer, schwerer Vorgeschichte (unter Ausschöpfung der erzieherischen Maßnahmen) zugrundeliegen. Andernfalls wird einem Widerspruch der Eltern wie Bolzbold anführt (und auch das gilt bundesweit an allen Schulformen) sofort entsprochen werden. Als Lehrer solltest du dein Schulrecht zumindest gut genug kennen, um dir dieser Dinge bewusst zu sein und diese damit auch im Freundeskreis- um den es angeblich oder tatsächlich geht- entsprechend zu vermitteln.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ohne darauf einzugehen, sage ich euch, dass es nur Lappalien waren, wegen denen, er jetzt ausgeschlossen wurde

    Ja, wie denn nu? Willst du etwas dazu sagen oder nicht? Derartige Andeutungen nützen aber nichts. Wenn man sich sicher ist, dass die Maßnahme zu hart ist, kann man Rechtsmittel einlegen. Bis dahin lebt man mit den Konsequenzen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mal dran gedacht, dass das hier ein öffentliches Forum ist? Vielleicht möchte er ja nichts näheres zum Fall sagen, weil die Betroffenen u.U. damit identifizierbar werden? :rolleyes:

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Mal dran gedacht, dass das hier ein öffentliches Forum ist? Vielleicht möchte er ja nichts näheres zum Fall sagen, weil die Betroffenen u.U. damit identifizierbar werden? :rolleyes:

    Das ist sicherlich jedem und jeder hier bewusst. Umgekehrt sollte aber auch klar sein, dass die hier vorliegenden Informationen mangels entsprechend detaillierter Fallkenntnis nur basierend auf dem allgemeinen Wissen um Schulrecht und einen derart langen Ausschluss begründenden Vorfälle beurteilt werden können. :)

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