Länderaustauschverfahren -> Fristen, Formalitäten usw.

  • Hallo!
    Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW, und möchte nach Berlin ziehen, weil mein Mann dort eine neu Arbeitsstelle gefunden hat.
    Wir haben ein kleines Kind (Säugling). Damit das möglichst alles glatt geht, würde ich gern kurz fragen, welche Formalitäten zu beachten
    sind.
    Gibt es einen Leitfaden, was alles zu beachten ist? Habe Angst etwas falsch zu machen oder zu vergessen.
    Wo kann man das offizielle Verfahren nachlesen?
    Auf Google findet man auf Anhieb nichts amtliches (oder ich habe das übersehen)



    Gruß

  • ich habe die genauen Fristen nicht mehr im Kopf. Ich glaube, nach Berlin kann man nur zum 1.8. wechseln, aber vielleicht haben sie das auch im Zuge des Lehrermangels geändert. Außerdem gab es 2014 eine Änderung, dass alle, die weniger als fünf Jahre verbeamtet sind (Ref zählt nicht) ihre Verbeamtung aufgeben müssen.


    Ansonsten gibt es zwei Verfahren: Lehrertausch und Freistellung plus Neubewerbung. Mein Tipp: schreib jetzt schon die Schulen an, die Dich interessieren.


    Ansonsten solltest Du Dich frühzeitig nach einer KiTa umsehen. Man spricht grad in Berlin von der KiTa-Krise wegen der wenigen Plätze.

  • http://www.tresselt.de



    Lehrertauschverfahren zwischen den Bundesländern


    Das Lehrertauschverfahren zwischen den Bundesländern (geregelt durch Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder) findet jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines jeden Jahres statt.
    Der Antragsschluss ist normalerweise sechs Monate vor dem gewünschten Versetzungstermin, das heißt, Ausschlussfrist für den Versetzungstermin zum 1.Februar ist der 1.August (Eingang bei der zuständigen Bezirksregierung) und für den Versetzungstermin zum 1.August ist der 1.Februar (Eingang bei der zuständigen Bezirksregierung). Sie sollten sich allerdings immer über die derzeit aktuellen Versetzungstermine auf der Seite www.oliver.nrw.de informieren, weil die Termine oft geändert werden und Zusatztermine angeboten werden.
    Bitte Beachten Sie, dass die Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hessen, Saarland Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zum Termin 1. Februar an den Versetzungsverhandlungen nicht teilnehmen. Wenn Sie in eines dieser Länder versetzt werden wollen, ist das nur immer zum 1.8. eines Jahres möglich und muss ein halbes Jahr vorher beantragt werden.
    Der Antrag ist pro Zielland (6-fach) einzureichen und muss mit dem Formblatt „KMK“ gestellt werden.
    Denken Sie auch daran, dass der Antragsschluss für das Lehrertauschverfahren zum 01.02.2019 der 31.07.2018 ist! Wenn Sie zum 1.8.2019 versetzt werden wollen, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.1.2019 eingereicht haben!
    Anträge zum Lehrertauschverfahren und zum Lehrerversetzungsverfahren finden Sie auf der Webseite des Schulministeriums.

  • Hallo und vielen Dank für die ausführlichen Antworten!


    Ich bin jetzt dabei den Antrag für das Verfahren auszufüllen. Dort muss man ja auch eine Begründung in Textform eintragen.
    Gibt es dort Tipps, welche Gründe man anführt, dass die Chance, dass es klappt maximiert wird? Oder spielt das keine
    so gorße Rolle? Gibt es eine Gewichtung der Faktoren oder so etwas?

  • Na ja, wenn du einen Ehepartner im anderen Bundesland hast der/die aus nachgewiesenem Grund X sich ebenso schlecht wie du versetzen lassen kann oder Angehörige die du pflegen musst oder eine dringend benötigte medizinische Behandlung nur in diesem Bundesland erhalten kannst oder dein minderjähriges Kind im anderen Bundesland beim Expartner lebt, dann wären das sicherlich äußerst relevante Gründe, die du anführen und nachweisen solltest. Abgesehen davon fallen mir spontan keine "harten" Gründe ein, die nicht anzuführen die Chancen erheblich mindern könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • 1. Familienzusammenführung
    2. soziale Härten (Pflege, Krankheit)


    Dann lange nix


    3. andere Härten (lange Fahrtwege, Belastungen an Schule, ...)
    4. pädagogische Veränderungswünsche.


    Nur 1 lässt sich für PRen / Gleichstellungsbeauftragte halbwegs gut durchsetzen, alles andere hängt überwiegend an der Stellenbelegungssituation.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

Werbung