NRW Beförderung nach A 14 Hilfskriterien

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage zur Beförderung nach A 14 in NRW:
    Für die Vergabe ist ja in erster Linie die Note der dienstlichen Beurteilung maßgeblich (inklusive Binnendifferenzierung). Falls keine Binnendifferenzierung möglich ist, kommen ja die Hilfskriterien zum Tragen. Hier habe ich für NRW aber immer nur das Dienstalter als Maßstab gefunden. In RLP kann dies ja auch noch bis zur Note des 2. Staatsexamens oder auf den Grad der Schwerbehinderung heruntergebrochen werden.
    Gibt es solche Regelungen für NRW auch? Mir ist schon klar, dass praktisch keine Konstellation mit gleicher dienstlichen Beurteilung und gleichem Dienstalter zu erwarten ist, aber nur rein theoretisch oder besser noch rein formal: Wie verhält es sich mit den Hilfskriterien also in NRW?

  • Sollte sich kein Qualifikationsvorsprung einer Bewerberin/eines Bewerbers ergeben und eine im Wesentlichen gleiche Eignung und Befähigung für die ausgeschriebene Stelle/Aufgabe vorliegen, werden unter Einbeziehung der Hilfskriterien wie das Dienstalter, ggf. eine Schwerbehinderung sowie das Lebensalter zum Tragen kommen. Das Kriterium „Frauenförderung“ findet nach Maßgabe der Rspr. des OVG Münster in der Regel bis zu einem Dienstaltersvorsprung männlicher Mitbewerber von 5 Jahren Berücksichtigung.

  • Ah, danke!
    Gibt es da dann eigentlich Rangfolgen wie "Dienstalter schlägt Schwerbehinderung"? Und in welchen Fällen kommt es dann überhaupt noch zu einem Auswahlgespräch? Da müsste man doch schon bald zwei geklonte Kandidaten haben!?

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