Beurteilung Beamte

  • Guten Abend liebe Mitmenschen,


    Ich habe eine Frage an bereits verbeamtete Kolleg*innen.
    in SN werden ja jetzt viele Lehrende gleichzeitig verbeamtet. Diejenigen, die schon länger im öD angestellt waren, sind im Verfahren der Probezeitverkürzung. Für sie steht jetzt die erste Beurteilung an.


    Aus Gründen...
    - zählt nur das Verhalten/die Arbeit aus dem Zeitraum der Beurteilung? (seit ca. 10 Monaten)
    - ist es sinnvoll, das Angebot zu nutzen, eine Vertrauensperson mitzunehmen?
    - wie lässt man die Schulleitung geschickterweise vorher wissen, was man alles nebenher gemacht hat, wenn man Sorge hat, dass diese das eine oder andere übersehen oder vergessen haben könnte?
    - kann man im Gespräch der Beurteilung noch Ergänzungen vornehmen oder widersprechen, wenn einem die Punktevergabe gar zu willkürlich erscheint?


    Herzlichen Dank schon mal und ein schönes Adventswochenende gewünscht :niko:


  • - zählt nur das Verhalten/die Arbeit aus dem Zeitraum der Beurteilung? (seit ca. 10 Monaten)

    Bei Regelbeurteilungen zählt i.d.R. immer nur der zeitraum von der letzten bis zu aktuellen Beuteilung. Bei Anlassbeuteilung (bspw Ende der Probezeit) hängt de Zeitraum von dem Anlass ab.


    - ist es sinnvoll, das Angebot zu nutzen, eine Vertrauensperson mitzunehmen?

    Wenn du bedenken hast, dass das Gespäch oder die Beurteilung nicht ganz koscher sein wird, dann sicherlich. Ich persönlich habe dies aber nie genutzt. Muss am ende des Tages jeder fü sich enttscheiden.


    - kann man im Gespräch der Beurteilung noch Ergänzungen vornehmen oder widersprechen, wenn einem die Punktevergabe gar zu willkürlich erscheint

    Kommt dauf an. Wenn sie dir noch nicht offiziell eröffnet worden ist, dann ja. Wenn sie dir gerade eröffnett worden ist (du sie also zu Kenntniss genommen hast und dies auch unterscheiben musst) hast du i.d.R. nur noch die Möglichkeit Wiederspruch einzulegen (in wie fern das was bingt sei erstmal dahin gestellt.)




    - wie lässt man die Schulleitung geschickterweise vorher wissen, was man alles nebenher gemacht hat, wenn man Sorge hat, dass diese das eine oder andere übersehen oder vergessen haben könnte?

    I.d.R. findet im vofeld ein Beurteilungsgespäch mit dem Vorgesetzten statt. Hier wäre glaube ich derrr geschicktteste Zeittpunkt.

  • Danke @schaff, das Beurteilungsgespräch findet also statt, bevor die Beurteilung festgesetzt wird? Weißt du, wo das geregelt ist?

  • Also ich hatte kürzlich meine erste dienstliche Beurteilung in der Probezeit.
    Ich sollte meinem Schulleiter sowohl das was ich unterrichtet habe, als auch meine besonderen Kenntnisse und meine zusätzlichen Aufgaben vorher per Mail zukommen lassen.
    Die Beurteilung haben wir dann zusammen besprochen und dann, als ich einverstanden war, habe ich unterschrieben.

  • Unsere Schulleitung hat eine Art Fragebogen entwickelt, da sollte jeder die relevanten Angaben eintragen.
    Z.B. Klassleitung, welche Klassenstufen, welche Zusatzaufgaben, unternommene Exkursionen

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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