Vorschlagszeugnis, Überweisungszeugnis

  • Liebe Kolleginnnen, liebe Kollegen,


    in meiner zweiten Klasse in NRW ist ein Schüler recht plötzlich in die Nachbarstadt umgezogen und hat somit auch die Schule gewechselt. Nun steht ja im Schulgesetz, dass in so einem Fall ein Vorschlagszeugnis auszustellen ist, in dem die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten festgehalten werden. Meine Frage lautet nun, ob es hierfür eine Formvorgabe gibt oder sieht dieses Zeugnis wie ein reguläres Zeugnis am Ende des Schuljahres aus? In der zweiten Klasse bekommen die Kinder an unserer Schule auch kein Zeugnis zum Schulhalbjahr. Bedanke mich für eure Hilfe!

  • Ich hatte vor einigen Jahren mal so einen Fall und habe da nur formlos aufgeschrieben, was das Kind bis dato konnte/an Kompetenzen erworben hatte. Schulstempel und Unterschrift drunter, das war es. War viel unkomplizierter als ich es vorher vermutet hatte.

  • Auch ein Überweisungszeuignis ist, meiner Meinung nach, ein Zeugnis. Daher sollten alle Vorgaben für Zeugnisse eingehalten sein. Siehe §6 UND Anlage (zu Nr. 6.1 VVzAO-GS) https://www.schulentwicklung.n…load/egs/AO-GS-Bass_2.pdf S.2-3 UND S.4.


    Wir (RS) nehmen die offiziellen Zeugnisvorlagen aus Schild. Da sehen die Überweisungszeugnisse fast wie normale Zeugnisse aus, haben aber MEHR Informationen als "normale" Zeugnisse (z.B. Besuchte von ... bis ... die Schule).

Werbung