Bitte um Rat: Geburt des Kindes / Versetzung / Bundesländertausch

  • Hallo liebes Forum,
    ich bräuchte euren Rat bzw. das berühmte Schwarmwissen. Zu meiner Situation:
    - verbeamteter Lehrer mit abgeschlossener Probezeit (Gym/Ge in NRW)
    - meine Partnerin lebt in BW und wir erwarten ein Kind im Frühjahr
    - der Plan ist, dass ich bis zu den Sommerferien Elternzeit in gehe, gleichzeitig zum 01.08. ein Antrag auf Versetzung im Bundesländertauschverfahren stelle (bisher sind schon drei Anträge abgelehnt worden / wir hoffen allerdings, dass die dann ja stattfindende Familienzusammenführung ein gewichtiges Argument für eine Versetzung darstellt).


    Nun habe ich Folgendes in einer Handreichung der GEW NRW gelesen (https://www.gew-nrw.de/elternzeit-elterngeld.html:(
    "Achtung: Während einer laufenden Elternzeit wird grundsätzlich nicht versetzt! Es ist aber im Einzelfall möglich, sich an den gewünschten Ort abordnen zu lassen, um dort Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten."


    Wenn ich nun meine Elternzeit bis zum 31.07. beantragen, kann ich doch trotzdem an dem Tauschverfahren teilnehmen oder? Die Elternzeit würde dann zum Zeitpunkt der angestrebten Versetzung nicht mehr laufen. Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Ansonsten gibt es folgende berühmte Regelung: "Nach Beendigung einer Elternzeit von einem Jahr und mehr (einschließlich Mutterschutzfrist) hat man das Recht, wohnortnah eingesetzt zu werden. Beurlaubte Lehrkräfte nehmen an dem Versetzungsverfahren teil, das vor der Rückkehr abgeschlossen ist."
    Meine Frage wäre, ob diese Regelung auch länderübergreifend gilt. Denn dann wäre es für mich natürlich auch eine Option, 12 Monate in Elternzeit (plus) zu gehen, für den Fall dass ich nicht zum 01.08. versetzt werde.


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    nur soviel: der "Anspruch" auf eine wohnortnahe Versetzung ist bzw. diese eindeutige Formulierung, nur in NRW formuliert. (Deswegen findest du dieses Zitat auch nur in NRW-Materialien) Durchs Forumlesen habe ich eher den Eindruck, dass es in anderen Bundesländern zum Teil kaum eine Rolle.

  • Lieber Kollege Karko,


    mein Rat geht dahin, dass Du Dich direkt und unverzüglich mit dem/der zuständigen Fachmann/Fachfrau in dem gewünschten Regierungspräsidium ins Benehmen setzt.


    Wo willst Du hin? In Baden-Württemberg gibt es vier Regierungspräsidien: Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen. Alle sind im Internet zu finden.


    Die Lehrerversetzungen (auch bundesländerübergreifende) werden in jedem RP im Referat 73 bearbeitet. Ruf dort an, Telefonnummern stehen auf der Homepage, schildere Deinen Fall.


    Und warte nicht zu lange. Der Stichtag für die STEWI (= stellenwirksame Änderungen) ist der erste Arbeitstag nach den Weihnachtsferien!


    Alles Gute für Dich!

  • Hallo Karko,


    ich habe ähnliches hinter mir, die Konstellation bei uns war fast wie bei dir, verbeamtet in NRW, mehrere Ländertauschanträge nach BW erfolglos, dann schwanger, in Mutterschutz und Elternzeit gegangen und weiterhin Anträge gestellt. Es stimmt, dass man in der Elterzeit nicht versetzt wird. Ich habe diese dann auch erst einmal verlängert, weil das Ende der Elternzeit und der Stichtag der Versetzung nicht übereinstimmten. Zwischenzeitlich hatte ich immerhin eine Freigabe vom Schulleiter, was zumindest den einen Teil des Versetzungsantrages erleichtert hat.


    Was ich dann noch gemacht habe: Personalrat ins Boot geholt, im RP im Referat 73 angerufen und meine Situation geschildert und Schulen in der Nähe kontaktiert. Hier hieß es allerdings immer, sie könnten nichts entscheiden... Ich habe dann eine Vertretungsstelle angenommen in BW. Das musste ich mir von meinem Arbeitgeber NRW genehmigen lassen. Und dann hat es auch zum 1.2. mit dem Ländertausch geklappt, im 5. Anlauf.


    Viel Erfolg dir!

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