Hilfe bitte, Benotung allgem. Und Speziell LRS Englisch

  • Hallo,


    Leider ist das LRS -Forum unbenutzt daher hier.
    Meine Tochter hat eine Englischarbeit zurück bekommen.


    1. Die Antworten auf die gestellten Fragen sind sachlich richtig - aber die Vokabeln falsch geschrieben.
    Für einen Antwortblock waren 4 Punkte vorgesehen - da sie jedoch alle Vokabeln innerhalb des Blocks falsch geschrieben hat
    Bekam sie 0 Punkte.


    2. Meine Tochter hat LRS - die Englisch -Lehrerin weiß das.
    (Es gibt einen Nachteilsausgleich)


    Ist diese Bewertung unter diesen Umständen korrekt?
    Was kann ich tun als Mutter?


    Vielen Dank.
    Nachtschatten

  • Hallo Kathie,


    Hingehen und reden - war auch mein Plan - da ich aber aus den Gespräche mit meiner Tochter weiß, dass die Lehrerin auf dem „LRS Ohr“ taub ist-
    Und soweit ich weiß (bitte gern berichtigen) ist im Englischunterricht und gerade beim Thema Benotung LRS+Notengerechtigkeit = Kannregelung.
    Und ich hätte gern mehr Wissen wie andere Lehrer das handhaben oder ob es doch ein paar allgemeingültige Regeln zu dem Thema gibt?


    LG Nachtschatten

  • 1. Die Antworten auf die gestellten Fragen sind sachlich richtig - aber die Vokabeln falsch geschrieben.
    Für einen Antwortblock waren 4 Punkte vorgesehen - da sie jedoch alle Vokabeln innerhalb des Blocks falsch geschrieben hat
    Bekam sie 0 Punkte.

    Wenn ich in der 12. Klasse eine Aufgabe stelle und jede.einzelne.Vokabel falsch geschrieben ist, dann ist das schon erschreckend. Selbst mit LRS. Falls es in Sachsen eine "Sperrklausel" geben sollte, dann dürften vielleicht tatsächlich maximal 03 von 15 Notenpunkten gegeben werden.


    Wie handhabst du das als Lehrkraft in deinen Fächern? Auch in Kunst und Geschichte werden doch Klassenarbeiten geschrieben.

  • wenn deine Tochter einen Nachteilsausgleich hat, muss der in der Schülerakte dokumentiert sein. Und zu vermuteten 99% gilt er auch für Englisch.
    Da gibt es kein taubes Ohr, die Leherin muss sich daran halten.


    Welche Art von NTA wird denn deiner Tochter gewährt?

  • Ich greife Friesins Gedanken da mal auf:
    Verwechselst du Nachteilsausgleich und Notenschutz? Der Notenschutz ist die höchste Form des Nachteilsausgleichs und wird zumindest in Hessen auch im Zeugnis dokumentiert.
    Bei geringeren Formen des Nachteilsausgleichs gibt es keine Zeugnisnotiz und der Nachteilsausgleich wird in der Form gewährt, dass es beispielsweise eine Zeitverlängerung für das Bearbeiten der Aufgaben gibt oder ein monolingualies Wörterbuch hinzugezogen werden darf.

  • Es hängt auch von der Klassenstufe und von der Aufgabenstellung / Aufgabenart ab.
    In NRW sollte die Rechtschreibung (und die Grammatik) in einer Leseverstehensübung keine Rolle spielen (wobei da auch die Grenzen fließend sind, weil man manchmal entweder nichts versteht oder aufgrund falscher Grammatik es so oder so interpretieren kann).
    In NRW darf aber auch jede Lehrkraft (in Absprache mit der jeweiligen Klassenkonferenz) entscheiden, was der entsprechende Nachteilsausgleich ist. Wir sind nicht an irgendeinem externen Gutachten gebunden.
    In der Oberstufe gäbe es keinen Nachteilsausgleich mehr.
    Wenn der Nachteilsausgleich aber "mehr Zeit" ist und die geschriebenen Wörter im Text waren (und nur abgeschrieben werden mussten), dann kann es keinen Nachteilsausgleich geben, da es keinen Nachteil gab.

  • danke für die vielen Antworten,


    Nachteilsausgleich in meinen Fächern,
    Ich bewerte sachlich richtige aber falsch geschriebene Antworten mit der vollen Punktzahl - der Schüler hat das Wissen erbracht.
    In Absprache mit Eltern und Schülern erhält der Schüler mehr Zeit zur Bearbeitung - vor allem in Geschichte bei Quellenanalyse etc. - wir hatten zu dem Thema mal eine Fortbildung da blieb bei mir hängen - je komplexer der Text desto schwieriger bei LRS die Inhalte herauszuarbeiten. Fremdsprache ganz kompliziert.


    Meine Tochter ist 10 Klasse - nicht 12.


    Mich hat zum einen verwundert das sie 0 Punkte bekommen hat - nach meinem Verständnis wurde die Leistung - in dem Fall die Vokabeln - gelernt, im Text richtig angewendet.
    Im Anschluß hat sie mit der Lehrerin das Gespräch gesucht - und bekam als Antwort - das es im ermessen der Lehrerin läge auf die LRS zu reagieren.
    Die Deutschlehrerin meiner Tochter hingegen verlangt von meiner Tochter mehr mündliche Leistungen als von anderen Schülern - und verzichtet komplett auf die Benotung der Rechtschreibung in den Aufsätzen.


    Ich habe mich schon durch die Gesetze gelesen - ich möchte einfach gut gerüstet sein für das Gespräch mit der Lehrerin und auf keinen Fall erwähnen das ich auch Lehrerin bin - das verschweige ich lieber ;)


    Vielen Dank!

  • Zitat

    und auf keinen Fall erwähnen das ich auch Lehrerin bin - das verschweige ich lieber


    Möglicherweise ist es dafür zu spät. (Ich weiß, dass ich mich wiederhole. Ich habe das schön öfters geschrieben, kann es mir aber nicht verkneifen.):
    Du schreibst hier in einem Lehrerforum - bist du dir sicher, dass die Englischlehrerin deiner Tochter hier nicht mitliest?


    kl. gr. frosch

  • Grundsätzlich zählt in den (Fremd-)Sprachen die sprachliche Leistung mehr als der Inhalt (z.B. 60 % Sprache, 40 % Inhalt (die KMK hat hier Empfehlungen, die Länder setzen diese um)). Das Verhältnis kann sich über die Jahre hinweg ändern (in den jüngeren Jahrgangsstufen wird die Sprache höher gewichtet (da kaum Wissen vorhanden sein muss, um Aufgaben zu beantworten), in höheren Jahrgangsstufen wird Inhalt wichtiger - aber nicht so wichtig wie die Sprache.


    PS: "Sprache" ist natürlich deutlich mehr als Rechtschreibung...

  • Nun ja, 10. Klasse ist ja auch schon eine andere Sache als Klasse 5 - 7. In BaWü wird in dem Alter in den Fremdsprachen nur ein Nachteilsausgleich bei LRS gewährt, wenn diese ausdrücklich diagnostiziert ist und auch auf dem Zeugnis erscheint. Da ein Zeugnis von Klasse 10 eventuell zu Bewerbungszwecken herangezogen wird, verzichten hier viele Schüler auf den Nachteilsausgleich, damit die Diagnose LRS nicht auf dem Zeugnis steht, weil sie Nachteile befürchten. In Klasse 5 - 7 dagegen erscheint noch kein Vermerk auf dem Zeugnis.


    Wie ist es denn bei euch? Steht es so im Zeugnis? Dann würde ich auf dem Ausgleich bestehen, wobei ich ehrlich gesagt in dem Fall höchstens die Hälfte der Punkte erwarten würde.

  • Die Klassenkonferenz entscheidet darüber, ob Rechtschreibung aus der Note rausgenommen wird. Sachsen nimmt es übrigens sehr genau mit der LRS-Diagnostik und -Förderung.


    https://www.revosax.sachsen.de…1-VwV-LRS-Foerderung#vwv4


    Aber in der Oberstufe am Gymnasium scheint das nicht mehr zu gelten. Die Idee ist wohl, dass so umfassend gefördert oder "therapiert" wird, dass sich das Problem irgendwann erledigt hat?


    Evtl. wäre das Nutzen eines einsprachigen Wörterbuchs etwas, worauf sich die Lehrerin einlassen würde...

  • Die von samu verlinkte Vorschrift lässt besagt, dass eine Aussetzung der Note für die Rechtscheibleistung zeitlich befristet ist - das gilt also nicht pauschal bis zum Ende der 10. Klasse.
    Irre ich mich, oder ist die 10. Klasse in Sachsen bereits Teil der Oberstufe? Dann greifen die Regelungen ohnehin nicht mehr. Da gibt es lediglich in Ausnahmefällen noch Notenschutz.


    Zitat

    "Bei Schülern mit festgestellter LRS, bei denen die Rechtschreibleistungen über einen nicht absehbaren Zeitraum „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bleiben, kann aus besonderen pädagogischen Gründen zeitlich befristet eine Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen in den Fächern Deutsch und/oder Fremdsprache gemäß § 20 Abs. 1 Satz 3 SOMIAP gewährt werden. In diesen Fällen werden die Rechtschreibleistungen in der Fachnote nicht berücksichtigt. Die Entscheidung über die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen trifft die Klassenkonferenz. Die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen ist jedoch nur mit dem Einverständnis der Eltern zu gewähren und setzt voraus, dass für den Zeitraum des Notenschutzes spezielle Fördermaßnahmen stattfinden. Die Fördermaßnahmen und der individuelle Lernfortschritt des Schülers sind zu dokumentieren und die Eltern in regelmäßigen Abständen zu informieren. Bei schriftlichen Arbeiten in Fächern, in denen die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen gewährt wurde, werden die Rechtschreibleistungen verbal beurteilt. Die Nichtberücksichtigung der Rechtschreibleistungen in der Fachnote in den Fächern Deutsch und/oder Fremdsprache wird auf dem Jahreszeugnis oder der Halbjahresinformation vermerkt. Folgende Formulierung wird empfohlen: „Die Rechtschreibleistungen sind in der Note im Fach … nicht enthalten.“

    Zitat


    Die Regelungen von Nummer 4.3 finden für Schüler des Gymnasiums sinngemäße Anwendung.
    Die Regelungen über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen bleiben hiervon unberührt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bei LRS SuS im Fach Englisch wird, bei Vokabelabfragen, i.d.R. dann die phonetische Schreibweise berücksichtigt. Sprich: Kann ich das Wort noch richtig aussprechen, gibt es den Punkt. Ist es Kauderwelsch gibt es keinen. Da hilft dann nur mehr Üben.

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