Umgang mit Rezept - privatversichert und jetzt

  • ...wunderbar ist es nun auch, dass natürlich die Privatkrankenkasse ihren Beitrag für Januar 2020 von meinem Konto einziehen möchte, ich jedoch auch - laut meiner weiterhin tariflichen Abrechnung von Dezember 2019 - die rund 400 € gesetzliche Krankenkasse entrichtet habe (als Abzug in der Auflistung!).


    Diesen Betrag müßte ich doch erstattet bekommen, ich bin schließelich nicht mehr gesetzlich vesichert und nur weil ich das Gehalt erhalte, obwohl auch dies nicht mehr korekt ist, muss ich doch nicht doppelt Krankenkassenbeiträge entrichten :(

    • Offizieller Beitrag

    Diesen Betrag müßte ich doch erstattet bekommen, ich bin schließelich nicht mehr gesetzlich vesichert und nur weil ich das Gehalt erhalte, obwohl auch dies nicht mehr korekt ist, muss ich doch nicht doppelt Krankenkassenbeiträge entrichten :(

    Du kannst sogar nicht doppelt versichert sein, es ist also kein Problem. Einfach mit der Bescheinigung der PKV zur GKV gehen (auch digital, oder per Post) und um die Rückerstattung für die Zeit ab dem Zeitpunkt bitten.
    Klar, es dauert alles, es sind nun mal Formalitäten, aber es regelt sich problemlos.

  • Du kannst sogar nicht doppelt versichert sein, es ist also kein Problem. (...)

    Stimmt in 99,99% der Fälle. Bedingt durch versorgungsrechtliche Ansprüche kann es aber tatsächlich zu einer legalen Doppelversicherung kommen (hatte ich in den ersten 6 Monaten des Refs, ehe ich der PKV zufriedenstellend nachgewiesen hatte, dass ich infolge eines Versorgungsanspruches umfassend, also inkl. Pflegeversicherung, über die GKV abgesichert bin und deshalb die PKV, die ich zum Ref aktivieren musste, wieder auf "Ruhen" stellen konnte. Wäre die Pflegeversicherung nicht inkludiert, hätte ich die PKV dafür aktiv halten müssen.).


    *Klugscheißermodus Ende*

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du kannst sogar nicht doppelt versichert sein, es ist also kein Problem. Einfach mit der Bescheinigung der PKV zur GKV gehen (auch digital, oder per Post) und um die Rückerstattung für die Zeit ab dem Zeitpunkt bitten.
    Klar, es dauert alles, es sind nun mal Formalitäten, aber es regelt sich problemlos.

    Danke, dies werde ich so befolgen!
    Ärgerlich, aber so lange es eine Lösung gibt und man das Geld wiederbekommt ;)

Werbung