Didacta - Besuch 2020

  • Wir haben letztes Jahr dazu eine Mail vom Personalrat weitergeleitet bekommen, in der folgendes drin steht:

    Zitat von Personalratsvorsitzender

    Viele Kolleginnen und Kollegen haben Interesse daran die Fortbildungsangebote dieser Messe wahrzunehmen. Für die Veranstaltungsteilnahme gibt es die Möglichkeit einen Tag Sonderurlaub zu beantragen. Auch das MSB unterstützt das Anliegen, möglichst vielen Lehrkräften den Besuch der „didacta 2019“ zu ermöglichen


    Lehrerinnen und Lehrer sind zu Fortbildungen verpflichtet (§ 11 ADO). In § 26 FrUrlV NRW (Urlaub für staatsbürgerliche, berufliche, kirchliche, gewerkschaftliche, sportliche und ähnliche Zwecke) ist geregelt, dass Lehrkräfte an Fortbildungen auch während der Dienstzeit teilnehmen können, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Sicherstellung des Unterrichts kann durch entsprechende Vertretungsregelungen gewährleistet werden, wie z. B. auch durch „Lernen am anderen Ort“.
    Der Personalrat begrüßt es, wenn allen Kolleginnen und Kollegen, die daran Interesse haben, der Besuch der „didacta 2019“ ermöglicht wird.

    Das bezieht sich zwar auf 2019, sollte aber keinen großen Unterschied machen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Anordnung? Mulltiplikation?
    Also ich mache Fortbildungen auch zur eigenen Weiterentwicklung, ohne dass die Inhalte der Schule direkt nützlich wären oder - wie es immer so schön heißt - multipliziert werden. Das ist in BW theoretisch auch so geregelt, trotzdem hängt es an der SL, ob diese eine FoBi genehmigt und das ist an der Schule, an der ich arbeite, leider oft ein Diskussionspunkt zwischen KuK und SL. Wegen des Unterrichtsausfalls. Ich würde FoBi, wenn sie meiner persönlichen Weiterentwicklung dienen, sonst auch am WE machen (wie Ärzte z. B. auch).

    Das tue ich auch, persönliche Fortbildung gehört aber i.d.R. in den privaten Bereich, genau wie das in der freien Wirtschaft meist auch gehandhabt wird. Wir haben das Glück, dass unsere Dienstherren uns oft auch bei rein persönlichem Interesse (damit sind Fortbildungen gemeint, die nicht zum unmittelbaren Interesse der Schule gehören) durch Freistellung unterstützen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Insofern führt eben kein Weg am Gespräch vorbei und es schadet sicher nicht, sich z.B. hieran zu orientieren:



    Ich begründe, warum ich zur Messe will, und werde da freigestellt.Ich fahre in der Regel aber auch nicht hin um einfach "drüber zu schlendern", sondern schaue gezielt und begründe das auch.

  • Hier ein Auszug aus der Ankündigung:
    Ein hochkarätiges Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte, Erzieher*innen, Ausbilder*innen, Trainer*innen und Personalentwickler*innen ergänzt das Angebot der vielseitigen Ausstellung. Hochrangige Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft kommen zur didacta, um hier Wege für die Bildung der Zukunft zu finden und sich auszutauschen.
    Darunter auch Wissenschaftler aus Freiburg, die zur Lehrergesundheit forschen.
    Das macht das Ganze so interessant ...

    Naja, auf Werbeflyer würde ich auch nichts realistisches schreiben! 8_o_)

  • .... Fortbildungen zur persönlichen Weiterentwicklung, die nicht unmittelbar der Schule direkt dienen (z. B. diejenigen zur Führungskräfteentwicklung, zur Schulentwicklung, zur Kompetenzererweiterung, siehe z. B. das Orientierungsseminar für A-14-Bewerber, die dann die Schule wechseln), stehen Studienräten in BW ja auch zu und sind keine private Angelegenheit, sondern eine dienstliche. Festgelegt in der VV vom 24.4.06. Der SL ist dann eher wohlwollend oder eben - da er die Leute ja auch halten will und wenn er eben weniger wohlwollend ist - eher zurückhaltend mit der Genehmigung, sodass man dies schon selbstbewusst fordern muss, manchmal auch mit BPR. Der SL hat laut VV die „beratende Funktion“. Und es geht ja auch um den Unterrichtsentfall, den er verhindern möchte ...


    Es geht vom Thema weg.


    Habe gerade freudig festgestellt, dass das RP Freiburg die Fahrten zur Didacta als FoBi bezeichnet und diese von der GEW LÖ und der GEW KA angeboten und subventioniert werden.


    Ich weiß trotzdem, dass das Antragsgespräch nicht einfach wird. Denn er wird abwinken und das als nicht nötig erachten. Nun ja, kein Hindernis, beantragen kann ich es ja.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fraggles ()

  • Also unter der alten Sl durften wir immer während der Unterrichtszeit hin und ohne den deshalb entfallenen Unterricht nachzuholen. Mal sehen wie es unter der neuen SL ist. Am Wochenende gehe ich da sicher nicht hin. Außerdem habe ich an diesem Wochenende schon was vor.

  • .... Fortbildungen zur persönlichen Weiterentwicklung, die nicht unmittelbar der Schule direkt dienen (z. B. diejenigen zur Führungskräfteentwicklung, zur Schulentwicklung, zur Kompetenzererweiterung, siehe z. B. das Orientierungsseminar für A-14-Bewerber, die dann die Schule wechseln), stehen Studienräten in BW ja auch zu und sind keine private Angelegenheit, sondern eine dienstliche. Festgelegt in der VV vom 24.4.06.

    Meinst du die Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in BW vom 24.05.2006? Diese regelt aber auch, dass Unterrichtsausfall nach Möglichkeit der Schule zu vermeiden ist und dass z.B. pädagogische Tage grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden haben. Sie regelt auch, dass Fortbildungen sich an einem von der Schule aufzustellendem Fortbildungskonzept orientieren sollen, was ich oben mit "angeordnet" und "Multiplikatorentätigkeit" umreißen wollte. Was sie gerade nicht garantiert, ist dass Lehrkräfte ein Recht haben, nach eigenen Vorstellungen innerhalb ihrer Unterrichtszeit an beliebigen Fortbildungen teilzunehmen.

  • Das hast Du sehr sehr schön vorgelesen und in Deinem Sinne nochmal für alle erläutert, recht herzlichen Dank für Deine Fortbildung ;) .

    Einmal editiert, zuletzt von Fraggles ()

  • Ps. Und an alle anderen: ich halte Euch auf dem Laufenden. Es wäre zu schade, wenn der GEW-Bus morgens um 10h zur besten Unterrichtszeit ohne mich abführe.

  • Meinst du die Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in BW vom 24.05.2006? Diese regelt aber auch, dass Unterrichtsausfall nach Möglichkeit der Schule zu vermeiden ist und dass z.B. pädagogische Tage grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden haben.

    Gibt es Schulen, die sich daran halten? Schon zu meiner eigenen Schülerzeit war das an keiner mir bekannten Schule so und als Lehrer ebenso.

  • Ein hochkarätiges Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte, Erzieher*innen, Ausbilder*innen, Trainer*innen und Personalentwickler*innen ergänzt das Angebot der vielseitigen Ausstellung. Hochrangige Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft kommen zur didacta, um hier Wege für die Bildung der Zukunft zu finden und sich auszutauschen.

    Kommt Dr. Best auch noch vorbei? :D Ich glaube, mit dem Klappentext musst du deinem Chef auch nicht mehr kommen. Entweder er/sie genehmigt die Gaudi oder halt nicht.

    • Offizieller Beitrag

    NRW: wir wurden jetzt per Email von fast ganz oben gebeten, interessierten Lehrern und Lehrerinnen den besuch der didacta zu ermöglichen und für Verständnis bei den Eltern zu werben. Unterrichtsausfall soll vermieden werden.


    kl. gr. frosch

  • Was für ein Aufwand betrieben werden muss, dass mal Unterricht ausfallen "darf". Ich bin ja einer der Jüngeren hier und in meiner Schulzeit war man noch froh, wenn (endlich) mal Unterricht ausfiel...

  • Was für ein Aufwand betrieben werden muss, dass mal Unterricht ausfallen "darf". Ich bin ja einer der Jüngeren hier und in meiner Schulzeit war man noch froh, wenn (endlich) mal Unterricht ausfiel...

    Das war aber noch vor dem Anspruch auf verlässliche Betreuung von x-y in vielen Bundesländern zumindest in der Grundschule.

  • Was für ein Aufwand betrieben werden muss, dass mal Unterricht ausfallen "darf". Ich bin ja einer der Jüngeren hier und in meiner Schulzeit war man noch froh, wenn (endlich) mal Unterricht ausfiel...

    Also hier muss Unterricht (oder eine anderweitige kostenlose Betreuung) während das ganzen Vormittages gesichert sein. Unterricht findet statt.


    Wie fanden denn die Lehrer damals den Unterrichtsausfall?


    Ich denke Schülersicht weicht öfters mal von Lehrersicht ab.

  • Die Lehrersicht von damals kenne ich natürlich nicht, daran war ich vor 12 Jahren noch nicht ganz so interessiert. Wäre vlt. aber mal eine Frage an diejenigen, die schon mehr als 10 Jahre im Beruf sind. Wie gesagt, wir Kids freuten uns darüber und zumindest meine Eltern hatten auch nix dagegen - wobei ich da auch zugeben muss, dass ich mit einer von zuhause aus arbeitenden Mutter und einem selbstständigen Vater in einer nicht repräsentativen Lage war.

  • NRW: wir wurden jetzt per Email von fast ganz oben gebeten, interessierten Lehrern und Lehrerinnen den besuch der didacta zu ermöglichen und für Verständnis bei den Eltern zu werben. Unterrichtsausfall soll vermieden werden.

    Ich frage mich, wie sich fast ganz oben vorstellt, wie das funktionieren soll...

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