Didacta - Besuch 2020

    • Offizieller Beitrag

    Ne, ist nicht widersprüchlich. Das eine hat ja mit dem anderen nicht zwingend was zu tun.
    Man hat im Vertretungskonzept schließlich noch mehr Möglichkeiten als nur den Unterrichtsausfall.


    ich finde das jetzt nicht irritierend, sondern nachvollziehbar.


    kl. gr. frosch

  • Ne, ist nicht widersprüchlich. Das eine hat ja mit dem anderen nicht zwingend was zu tun.
    Man hat im Vertretungskonzept schließlich noch mehr Möglichkeiten als nur den Unterrichtsausfall.


    ich finde das jetzt nicht irritierend, sondern nachvollziehbar.


    kl. gr. frosch

    Habt ihr? Also wir haben nicht mal 100% der Stunden abgedeckt, also muss was ausfallen und sei es nur Teilung, SoPäd usw. oder Mehrarbeit geleistet werden, die dann eigentlich wann anders wieder abzubummeln ist, was auch Ausfall heißt, wenn auch erst später.

  • Nun, einer Messe wird hier der Stellenwert einer Kollegiums-Fortbildung beigemessen. Ich stelle es mir rein rechnerisch schwer vor, "interessierten Lehrer*innen" die Teilnahme zu ermöglichen aber keinen Unterricht ausfallen zu lassen, ohne dass wer Mehrarbeit leisten muss. Evtl. gibt es unter dieser Voraussetzung auch sehr viele interessierte Lehrer*innen? Du kannst ja berichten...

  • @samu: Ich weiß nicht, wie die Situation in Sachsen ist, aber anderswo gibt es durchaus Vertretungskräfte, die für solche Fälle (gerade wenn es absehbar ist wie bei einer Messe) herangezogen werden können. Wir hatten aber mal das Thema an anderer Stelle hier im Forum und da kam heraus, dass Schulen personell seeeehr unterschiedlich aufgestellt sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Lindbergh ()

  • Seeehr was aufgestellt? Gut oder schlecht? Für die große Mehrheit dürfte letzteres zutreffen. Und ich weiß nicht, wie Du Dir das vorstellst, aber als Schule rufst Du nicht bei der Weihnachtsmannvermittlung an und bestellst mal eben zehn oder zwanzig Vertretungslehrer für einen Tag.

  • Also hier muss Unterricht (oder eine anderweitige kostenlose Betreuung) während das ganzen Vormittages gesichert sein. Unterricht findet statt.
    Wie fanden denn die Lehrer damals den Unterrichtsausfall?


    Ich denke Schülersicht weicht öfters mal von Lehrersicht ab.

    Unterricht muss verlässlich sein.
    Das bedeutet nicht, dass Unterricht jeden Tag stattzufinden hat. Wenn jetzt angekündigt wird, dass am 25.März die Schule wegen eines pädagogischen Tages ausfällt, haben die Eltern genug Vorlaufzeit, sich darauf einzustellen.


    Ich war schon oft auf der Didacta und habe immer gute Anregungen mit nach Hause genommen - in früheren Zeiten auch den ganzen Rollkoffer voll Probeexemplare neuer Fachbücher.
    Dieses Jahr sind 546 Vorträge angekündigt. Das NICHT als Fortbildungsveranstaltung zu bezeichnen ist schon ignorant.
    Das Land Baden-Württemberg erkennt den Besuch als Fortbildung an, für die Unterrichtsbefreiung gegeben wird. Es gibt zahlreiche Schulen, die entweder verkürzt unterrichten, damit die Kollegen ab 10 Uhr mit Fahrgemeinschaften nach Stuttgart fahren können oder den ganzen Tag schließen und für das Kollegium einen Bus chartern.


    Wer beabsichtigt, von 14 Uhr bis 16 Uhr zur Didacta zu fahren, kann es auch bleiben lassen. Man kann nicht alle 833 Ausstellerstände anschauen - aber die Stände sind glücklicherweise thematisch sortiert. Mein Schwerpunkt wird wieder auf Robotik und Computernetzen liegen. Da gibt es Spannendes zu entdecken.


    Alle 3 Jahre muss so etwas möglich sein.
    Schließlich geht es darum, die Unterrichtsqualität zu verbessern.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • NRW: wir wurden jetzt per Email von fast ganz oben gebeten, interessierten Lehrern und Lehrerinnen den besuch der didacta zu ermöglichen und für Verständnis bei den Eltern zu werben. Unterrichtsausfall soll vermieden werden.


    kl. gr. frosch


    Es gibt zahlreiche Schulen, die entweder verkürzt unterrichten, damit die Kollegen ab 10 Uhr mit Fahrgemeinschaften nach Stuttgart fahren können oder den ganzen Tag schließen und für das Kollegium einen Bus chartern.

    DAs wäre aber in NRW ja scheinbar nicht erlaubt! Damit hätte man ja Unterrichtsausfall!

  • DAs wäre aber in NRW ja scheinbar nicht erlaubt! Damit hätte man ja Unterrichtsausfall!

    Schulen in Ba-Wü haben pro Jahr 1 Tag zur Verfügung, um diesen als "Pädagogischen Tag" für schulinterne Lehrerfortbildungen zu nutzen.
    Nimmt man den für die Didacta ist der zwar weg - aber sinnvoller investiert als einen Feld-, Wald- und Wiesenreferenten einzuladen, der einen Vormittag lang dem Kollegium Breitband-Schlafmittel verabreicht und Dinge erzählt, die man bereits im Studium 4-Mal gehört und gehasst hatte.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • ...du hast aber schon das Wörtchen "soll" gesehen, ja?


    Soll = "das hätten die gerne so, aber wenns nicht klappt, können die uns auch mal gern haben"

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ...du hast aber schon das Wörtchen "soll" gesehen, ja?


    Soll = "das hätten die gerne so, aber wenns nicht klappt, können die uns auch mal gern haben"

    Dir ist sicher klar, dass "Soll" juristisch gerade nicht bedeutet "Das hätten sie gerne, aber eigentlich braucht man sich nicht daran halten", sondern "Das muss so gemacht werden, außer es stehen zwingende Gründe entgegen".
    Ob die Fahrt zu einer Bildungsmesse von vielen Kolleginnen und Kollegen auf einmal einen solchen zwingenden Grund darstellt, wage ich zu bezweifeln. Hier sind Schulen wohl eher dazu angehalten, eine Art Fortbildungskonzept
    aufzustellen und selektiv Kolleginnen und Kollegen verteilt an bestimmten Tagen zu entsenden und diese intern als Multiplikatoren zu verwenden, wenn andernfalls (zu viel) Unterricht ausfallen würde.

  • ...
    Das Land Baden-Württemberg erkennt den Besuch als Fortbildung an, ...

    das ist ja okay, wenn das dann für alle gilt.


    (Pädagogische Tage müssen bei uns übrigens in der schulfreien Zeit stattfinden.)

  • Dir ist sicher klar, dass "Soll" juristisch gerade nicht bedeutet "Das hätten sie gerne, aber eigentlich braucht man sich nicht daran halten", sondern "Das muss so gemacht werden, außer es stehen zwingende Gründe entgegen".

    Und wenn nicht, was dann? Ohne die Nennung von Konsequenzen drücken "soll" Regelungen nur einen Wunsch aus. Die Formulierung ist also zu lesen als
    "Bitte versuchen Sie, den Besuch ohne Unterrichtsausfall über die Bühne zu bringen. Wenn das nicht klappt, verpacken Sie es bitte so diplomatisch, dass uns die Eltern nicht wegen des Unterrichtsausfalls aufs Dach steigen."

  • Dieses Jahr sind 546 Vorträge angekündigt. Das NICHT als Fortbildungsveranstaltung zu bezeichnen ist schon ignorant.

    Naja, zieht man davon mal die ganzen Verkaufswerbevorträge ab und guckt sich dann an, wie viele Teilnehmer so bei den verbliebenen Vorträgen sitzen, dann ist für die Mehrheit der Messebesuch eher keine Fortbildung. ;)

  • Und wenn nicht, was dann? Ohne die Nennung von Konsequenzen drücken "soll" Regelungen nur einen Wunsch aus. Die Formulierung ist also zu lesen als"Bitte versuchen Sie, den Besuch ohne Unterrichtsausfall über die Bühne zu bringen. Wenn das nicht klappt, verpacken Sie es bitte so diplomatisch, dass uns die Eltern nicht wegen des Unterrichtsausfalls aufs Dach steigen."

    Das ist nicht zutreffend. Verwaltungsrechtlich sind Kann-, Soll- und Muss-Bestimmungen klar definiert. Bei Kann-Bestimmungen handelt die Behörde nach Ermessen, bei Muss-Bestimmungen ist das Handeln durch übergeordnete Weisung festgelegt. Die Soll-Bestimmung verpflichtet, außer es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die anderes Verhandeln. "Soll" heißt "muss", wenn die Behörde "kann".


    Mit Kosmetik hat das nichts zu tun.

  • Naja, zieht man davon mal die ganzen Verkaufswerbevorträge ab und guckt sich dann an, wie viele Teilnehmer so bei den verbliebenen Vorträgen sitzen, dann ist für die Mehrheit der Messebesuch eher keine Fortbildung. ;)

    Ich komme aus dem süddeutschen Raum - da gibt es die "Oberschwabenschau" jedes Jahr. Das ist eine Verbraucher- und Landwirtschaftsmesse. Ohne Zweifel eine Messe, auf der die Aussteller etwas verkaufen wollen.
    Jeder Landwirt, der es irgendwie einrichten kann, geht da hin, um zu sehen, welche neuen Maschinen, Futtermittel, Apparate usw. neu auf dem Markt sind, mit denen er seine Produktivität und seinen Gewinn vielleicht steigern könnte. Die sehen es als Fortbildung, weil sie Dinge sehen, die sie zuvor noch nicht kannten und auf neue Ideen kommen.


    Nun gibt es eine Messe in Stuttgart, auf der Apparate, Medien, Verfahren usw. angepriesen werden, mit denen man den Unterricht interessanter und erfolgreicher gestalten könnte.
    Klar. Keine Fortbildung. Da will ja jemand was damit verdienen.


    Nun - der Herr wirft koi Hirn ra. Neues Wissen muss man sich erwerben. Manchmal auch mit Geld.
    JustMy2Cents

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Also wenn ein Arbeitgeber findet, dass Lehrer*innen dort was für den Schulbetrieb Gewinnbringendes erfahren, kann er doch gerne alle freistellen. Er kann aber für mein Empfinden schlecht anweisen, dass x-beliebig viele hinfahren dürfen und andere dafür die zu vertretenden Unterrichtsstunden ableisten müssen.


    Da ist es auch relativ egal, ob da "soll" oder "muss" oder "darf" steht, letztlich ist es der Schulleitung überlassen, wie viele Kollegen sie entsendet und wie viele den Schulbetrieb aufrechterhalten müssen.

  • Es gibt auf der Didacta sehr interessante Vorträge, z. B. die der Freiburger Experten der Uniklinik, die zur Lehrergesundheit forschen.

  • Und wenn nicht, was dann? Ohne die Nennung von Konsequenzen drücken "soll" Regelungen nur einen Wunsch aus. Die Formulierung ist also zu lesen als"Bitte versuchen Sie, den Besuch ohne Unterrichtsausfall über die Bühne zu bringen. Wenn das nicht klappt, verpacken Sie es bitte so diplomatisch, dass uns die Eltern nicht wegen des Unterrichtsausfalls aufs Dach steigen."

    Es schadet sicher auch als Lehrkraft nicht, sich etwas mit Recht auszukennen, insbesondere mit dem auf Schule bezogenem Teil des Verwaltungsrechts. DIe Umdeutung eines klar definierten Begriffs in den eigenen Wunsch ist da nicht gerade hilfreich. Nur weil im Anschreiben noch keine Konsequenz benannt ist, heißt das nicht, dass etwas folgenlos bleibt. In Niedersachsen ist z.B. in einem Erlass zum Schulsport beschrieben, auf was bei der Durchführung von verschiedenen Sportarten (auch im Rahmen von Schulfahrten) so zu achten ist, ohne Konsequenzen zu benennen. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht daran halten muss, nur weil man das als "Die Behörde wünscht sich das, aber ist ja egal" liest. DIe Konsequenzen bei Fehlverhalten kann man sich dann je nach Fall im Disziplinar- Zivil- und Strafrecht zusammensuchen.

  • ... in einem Erlass zum Schulsport beschrieben, auf was bei der Durchführung von verschiedenen Sportarten (auch im Rahmen von Schulfahrten) so zu achten ist, ohne Konsequenzen zu benennen. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht daran halten muss, nur weil man das als "Die Behörde wünscht sich das, aber ist ja egal" liest. DIe Konsequenzen bei Fehlverhalten kann man sich dann je nach Fall im Disziplinar- Zivil- und Strafrecht zusammensuchen.

    Was sollte das sein, "Schwimmbegleitungen sollten im Idealfall die Rettungsfähigkeit nachweisen?" Oder "Ohrringe sollten nach Möglichkeit abgelegt werden?"
    Muss und soll hat schon verschiedene Bedeutungen.
    Hier trotzdem egal, wie schon gesagt.

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