Gehalt Grundschule <-> Gymnasium

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich weiß, dass das ein sensibles Thema ist und vermute, dass dieser Thread eskalieren wird, gleichwohl kann ich auch nach intensiver Suche bei GEW und im hessischen Besoldungsgesetz nicht alle Fragen klären. Im Grunde sind meine Fragen kommunikativ gänzlich auf der Sachebene angesiedelt:


    1. Wie genau sind Grundschullehrer (mit Zulagen etc.) in Hessen eingruppiert? A13 + ?


    2. Wie genau sind Gymnasiallehrer (mit Zulagen etc.) in Hessen eingruppiert?


    3. Was spricht generell für ein gleiches Gehalt von Grundschule und Gymnasium.


    Zur letzten (vermutlich am meisten "triggernden") Frage: Ich impliziere nicht, dass GS nicht auch A13 bekommen soll. Ich selbst bin zwar Gymnasiallehrer, brauche aber kein "Mehr"-Verdienst. Für mich ist das vollkommen okay, wenn das Gehalt angeglichen wird/ ist. Gleichwohl habe ich als aus NRW Kommender den Gehaltsunterschied mit Verweis auf die 1,5 Jahre kürzere Studienzeit nie wirklich hinterfragt (sicherlich naiv von mir). Deshalb suche ich - aus ehrlichem Interesse - nach Argumenten für Nr.3. (M.a.W. Selbstoffenbarungsebene: Nein, ich will nicht, dass GS weniger bekommt. Es sollen gerne alle Lehrer A13 bekommen. Appellebene: Nein, ich appelliere nicht dafür, dass GS kein A13 bekommen soll. Beziehungsebene: Nein, ich schätze die Arbeit von GS-Lehrkräften nicht gering. Grundschullehrkräfte sind hochspezialisierte Fachkräfte, die in einem gefühlt unendlich heterogenen Feld die wichtigsten Kulturtechniken vermitteln. Ich will nicht mit euch tauschen ;) )


    Edit: Was mich fast noch mehr interessiert als die eigentlich Fragen: Wie und wo kann man die Antworten darauf (insbesondere bzgl. der Zulagen) dem hessischen Besoldungsgesetz entlocken?

  • Ich weiß nicht, wie zuverlässig die Info ist, aber dieser Seite zufolge erhalten GS-Lehrkräfte in Hessen A12, Gymnasiallehrkräfte offenbar A13 (da würde ich aber ein Fragezeichen sehen, da es in vielen Bundesländern fürs Gym A13+ gibt als Einstiegsgehalt).


    Zur Diskussion um A13 für die GS möchte ich mich jetzt nicht groß äußern, das war oft genug die letzten Monate Thema hier im Forum. Insofern dürfte bekannt sein, dass ich klar dafür bin, dass die Primarleute A13 erhalten, nachdem sie die höchste Deputatsverpflichtung bei den niedrigsten Bezügen (bezogen auf das jeweilige Bundesland) haben. Doppelt strafen lässt sich nunmal nicht rechtfertigen, egal wie sich Studienordnungen entwickeln mögen.

    Edit: Was mich fast noch mehr interessiert als die eigentlich Fragen: Wie und wo kann man die Antworten darauf (insbesondere bzgl. der Zulagen) dem hessischen Besoldungsgesetz entlocken?

    @Meike. wird das sicherlich beantworten können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Nein, in Hessen bekommen Grundschullehrkräfte A13.


    Was übrigens irgendwie absurd ist, weil Hessen A13 zahlt, aber mit Bayern das einzige Land ist, das beim Staatsexamen und damit einer unterschiedlichen universitären Ausbildungsdauer geblieben ist.


    Ich kann diesem Gesetz nur nicht entnehmen, welche Zulagen wer bekommt. Irgendwie verweist jeweils der eine Teil auf den nächsten und umgekehrt. Wie Passierschein A38.

  • Vielleicht habe ich das grad zu schnell überflogen @Rets , aber ich kann deinem Link nicht entnehmen, dass Primalehrkräfte generell A13 erhalten würden. Dort steht etwas von A13 für Konrektoren/Schulleiter an GS oder auch von...


    Lehrerin


    - mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen 6,7,12
    - als Pädagogische Mitarbeiterin

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du hast Recht. Und ich lese zu oberflächlich. -_-


    Ich habe diese Fußnoten studiert und versucht zu finden, aber in meinem Kopf dort ein "Grund-" reingedacht. Sorry.

  • @Rets: In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wird das Lehramtsstudium auch mit Staatsexamen abgeschlossen.

  • Ich kann diesem Gesetz nur nicht entnehmen, welche Zulagen wer bekommt. Irgendwie verweist jeweils der eine Teil auf den nächsten und umgekehrt. Wie Passierschein A38.

    Die GEW Hessen hat diese Tabelle zur Besoldung veröffentlicht. Demnach betragen die Grundbezüge bei A12 aktuell 3.373, 22€ in Stufe 1 (wird man in Hessen nach dem Ref tatsächlich in Stufe 1 eingruppiert?), die Zulagen bei A12 betragen aktuell 169,20€ (so man auf diese einen Anspruch hat). Bei den Zulagen steht jeweils dabei, wo das geregelt ist.


    Gymnasiallehrer würden demgemäß bei A13, Stufe 1 3926,29€ erhalten, die Zulagen betragen zwischen 101,52€ und 295,99€.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke dir @CDL für deine Mühe. Ich glaube, ich habe jetzt manches verstanden. Die Tabelle hatte ich auch schon gefunden, aber den Verweis auf die Fußnoten, wo die Zulagen geregelt sind, habe ich nicht verstanden.


    Die Zulagen, die in der GEW-Tabelle bei A13 stehen, erschließen sich mir gar nicht. (Die Erklärung soll in Fußnote 1,8,9 / 3,4 / 5 stehen. WTF?)


    Meine Vermutung aktuell:


    Lehramt Grundschule A12 ohne Zulage
    Lehramt Haupt- / Realschule A13 ohne Zulage
    Lehramt Gymnasium A13, allgemeine Zulage nach Nr. 13 (91,08)


    Was sollen die anderen Zulagen in der GEW-Tabelle ? Wer bekommt sowas?

  • Es bringt nicht viel, wenn man nur vergleicht wie viel Geld auf dem Konto ankommt. Man muss/sollte auch vergleichen wie viele Stunden ein Lehrer dafür arbeiten muss.

  • Es war doch nun gerade Herr Lorz, der vor wenigen Tagen einer Besoldung nach A13 für alle Lehrkräfte eine Absage erteilt hat:
    https://www.sueddeutsche.de/bi…20090101-191229-99-288525

    Lorz: "Es hat gute Gründe, warum die großen Flächenländer, die zahlenmäßig am meisten investieren müssten, bisher sehr zurückhaltend agieren."


    -> Sachsen ist ungefähr gleich groß, Brandenburg z.B deutlich größer als Hessen.




    Lorz: "Im Moment sei es die wichtigste Aufgabe, noch mehr qualifiziertes Personal in die Schulen zu bekommen und multiprofessionelle Teams aufzubauen, damit die einzelnen Lehrkräfte entlastet würden, sagte er: "Mehr Geld ist zwar immer schön, bringt aber an der Stelle keine Entlastung.""


    Man merkt: egal wie groß oder klein - kein Arbeitgeber zahlt mehr, als er (denkt, dass er) muss.

  • Nein, in Hessen bekommen Grundschullehrkräfte A13.


    Was übrigens irgendwie absurd ist, weil Hessen A13 zahlt, aber mit Bayern das einzige Land ist, das beim Staatsexamen und damit einer unterschiedlichen universitären Ausbildungsdauer geblieben ist.


    Ich kann diesem Gesetz nur nicht entnehmen, welche Zulagen wer bekommt. Irgendwie verweist jeweils der eine Teil auf den nächsten und umgekehrt. Wie Passierschein A38.

    Das stimmt doch gar nicht. In Hessen schließen alle Lehramtsstudiengänge, bis auf Lehramt an beruflichen Schulen, mit dem 1. Staatsexamen ab.


    https://www.uni-marburg.de/de/studium/studienangebot/lehramt


    https://www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/lehramt


    https://www.uni-kassel.de/uni/…engaenge/lehramtsstudium/


    https://www.tu-darmstadt.de/st…tudiengaenge/index.de.jsp


    Woher hast du deinen Informationen?

  • @s3g4 : Bei A13 für GS habe ich geirrt und ich dachte, dass nur Bayern und Hessen noch nicht auf Bachelor / Master umgestellt haben. Verstehe gerade nicht, was du meinst?


    @alle
    Also. Argumente, die man in Erwägung ziehen sollte:


    - Ausbildungsdauer
    - Arbeitszeit
    - Angebot und Nachfrage sowie andere Marktprinzipien
    - Fläche des Bundeslandes (?)


    Irgendwie bekomme ich das nicht zusammen. Wofür und wogegen sprechen diese Argumente?


    Je kleiner das Bundesland, umso eher hat ein Grundschullehrer A13 verdient ?
    Im kleinsten BL dann A14 ?
    [Ich hatte Lorz so verstanden, dass er die Bevölkerungszahl meint und damit meint, dass ein Sprung auf A13 für viele schlechter zu finanzieren sei als ein Sprung auf A13 für wenige... - was natürlich auch nur ein Scheinargument ist, weil man vermuten kann, dass das Steuereinkommen eines Bundeslandes im wesentlichen linear von den Einwohnerzahlen abhängig ist, so dass der Sprung unabhängig von der Größe relativ betrachtet gleich belastend für den Haushalt ist.]

  • Warum sammelst du eigentlich diese Argumente? Du bist doch sowieso Gymnasiallehrer, ich verstehe nicht, warum es dich so sehr interessiert, das dazu jetzt ein neues Thema aufgemacht wird, zumal wir das doch schon zur Genüge durchgekaut haben.

  • @Kathie
    Mich interessiert das schlichtweg. Ich habe auch hier im Forum mit den Schlagworten Gehalt und Grundschule gesucht, aber nix hilfreiches gefunden (gut, die Suche war nicht ewig lang).


    Wenn du dich an einen Thread dazu erinnerst, würde mir der Verweis darauf (oder sogar nur ein paar Schlagworte, die meine Suche verbessern) völlig reichen.

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