Ist es eigentlich möglich die Befähigung zu haben, beide Schulformen unterrichten zu dürfen (Primär und Sekundar)?

  • Hi,


    Diese frage stelle ich mir schon länger. Wie aus meinem letzten Thread raus zu lesen ist, bin ich noch kein Lehramtsstudent oder Lehrer, deswegen die Unwissenheit, ist auch eher Hypothetisch die Frage.



    Grüße


    ninja

  • Sekundarstufe-Lehrkräfte dürfen grundsätzlich auch in der Primarstufe unterrichten. Hier in Niedersachsen wurden z.B. in letzter Zeit öfter Mal Sek II-Lehrkräfte an Grundschulen abgeordnet.
    Ob das allerdings sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, da das didaktisch doch deutlich andere Anforderungen stellen dürfte.

  • An einigen Unis gibt es wohl die Option, Grund-, Haupt- und Realschullehramt zu studieren. Zumindest kenne ich das von einigen Kollegen, die in Rostock studiert haben. Auch in Hildesheim kann man GHR-Lehramt zu studieren.


    Wie das Ref dann abläuft und ob man sich zum 2. StEx entscheiden muss, weiß ich allerdings nicht.

  • Hamburg hatte lange das Lehramt Primar-Sek 1 kombiniert... Ref dann auch an beiden Schulformen. Wurde jetzt aber meines Wissens abgeschafft. Es ist auch nur begrenzt sinnvoll, was Studieninhalte angeht. Für mich persönlich war es gut, weil ich überzeugt war Grundschullehrerin werden zu wollen... Das Ref hat mich dann eindeutig in die Sek1 gehen lassen.

  • Wer in Hessen Grundschullehramt studiert, darf nach dem Referendariat auch in Klasse 5 und 6 unterrichten. Ich las schon öfters, dass bayerische Grundschullehrer auch an Hauptschulen unterrichten dürfen.

  • In Hamburg studiert man immer noch Grund- und Sekundarstufe. Man muss im Referendariat sogar für ein halbes Jahr in die andere Schulform. Meine Referendarin muss z.B. gerade für ein halbes Jahr in die Stadtteilschule.


    Ich selbst habe in Niedersachsen das Lehramt auf Grund- Haupt- und Realschulen studiert (das steht auch bei beiden Staatsexamen so auf dem Zeugnis). Im Referendariat entscheidet man sich für die Hauptform, aber auch ich musste für ein halbes Jahr in die andere Schulform. Unterrichten darf ich in allen Schulformen bis Klasse 10 und das ist meines Wissens heute immer noch so.

  • In NRW gab es eine Zeit lang den Studiengang GHR mit dann einem Schwerpunkt. Egal was der Schwerpunkt war, durfte man später sowohl an die Grundschule als auch in der Sek 1 unterrichten. Aber das wurde schon wieder geändert.
    Also Ja es war in NRW möglich.

  • Was man darf und was man nicht darf.


    In Nds. gab es lange den kombinierten Studiengang Lehrkraft für Grund- und Hautpschule, ich "darf" demnach bis Klasse 10 unterrichten,
    danach wurde auf GHR umgestellt, also sind die Wahlmöglichkeiten noch größer,
    nun ist es ein Grundstudium, dann ein Schwerpunkt.


    Letztlich sind dann aber alle ausgebildete Lehrkräfte und "dürfen" alles Mögliche an allen möglichen Schulformen unterrichten.


    Abordnungen zwischen HS und GS waren schon lange üblich,
    inzwischen ist das noch immer so,
    aber es gibt auch Abordnungen von den Gymnasien in alle anderen Schulformen.
    Auch bei uns sind seit letztem SJ Gymnasiallehrkräfte an den Grundschulen im Einsatz.


    Angesichts des Lehrkräftemangels ... und den heute veröffentlichten HInweisen darauf, dass die KMK die Zahlen für den Bedarf an Grundschullehrkräften besonders günstig errechnet, wird dies weiter anhalten.
    Da geht es dann weniger um Ausbildung, sondern mehr um Bedarf.

  • Als Sonderschullehrer sind wir prinzipiell von der Frühförderung (also ab Geburt) bis zur Berufsschulstufe/dem Übergang in den Beruf qualifiziert.


    Es mag bundeslandspezifische Unterschiede geben, aber Primarstufe und Sekundarstufe I sollten meines Wissens überall möglich sein an entsprechenden Schulformen bzw. in inklusiven Settings.

  • OT, aber findest du, @Plattenspieler, diese große Range sinnvoll oder weniger? Trotz der langen Ausbildungsdauer erreicht man ja selbst bei einem Generalisten wie dem Sonderschullehrer irgendwann seine Grenzen.
    Es gibt Bundesländer, in denen man sich beim Förderschullehramtsstudium auf den Primar- oder Sekundarschulbereich spezialisiert (z.B. Bayern). Da ich jedoch nicht aus diesem Bereich komme, kann ich nicht sagen, ob das dann rechtlich bindend ist oder ob das besonders sinnvoll ist. In Hessen studiert man primär für die Lehre in den Klassen 5 bis 10, kann aber damit auch als regulärer Grundschullehrer in den Klassen 1 bis 4 arbeiten.

  • In Berlin gab es früher L1 und L2:
    Lehrer mit einem vollen Fach, in dem man offiziell bis Kl. 10 unterrichten darf und 2 Lernbereichen für die Grundschule, Ref in der GS sowie Lehrer mit 2 Fächern bis Kl. 10 und einem Kernbereich, Ref in der Sek 1.
    Hat sich inzwischen vermutlich geändert.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Ich bedanke mich herzlich für eure zahlreichen Antworten und bin dann doch erleichtert, dass es möglich wäre, denn ich kann mir durchaus vorstellen irgendwann mal auch in der Grundschule als Lehrkraft zu arbeiten. Ich wäre auch bereit etwas länger dafür zu studieren.


    Als Gymnasiallehrer könnte ich aber auf jeden Fall an Real- oder Gesamtschulen unterrichten, oder? (Falls ich keine Stelle am Gym bekomme)


    Wie das Ref dann abläuft und ob man sich zum 2. StEx entscheiden muss, weiß ich allerdings nicht.

    Es gibt noch ein 2. StEx?

  • Es gibt noch ein 2. StEx?

    Ja, das erhält man am Ende des Refs.
    Welche Leistungen dafür erbracht werden müssen, hängt vom Bundesland und der Schulform ab.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich bedanke mich herzlich für eure zahlreichen Antworten und bin dann doch erleichtert, dass es möglich wäre, denn ich kann mir durchaus vorstellen irgendwann mal auch in der Grundschule als Lehrkraft zu arbeiten. Ich wäre auch bereit etwas länger dafür zu studieren.


    Als Gymnasiallehrer könnte ich aber auf jeden Fall an Real- oder Gesamtschulen unterrichten, oder? (Falls ich keine Stelle am Gym bekomme)

    Kommt aufs Bundesland und die aktuell gültigen Einstellungserlasse an. In BW beispielsweise können AKTUELL Gymnasiallehrkräfte sich auch nach dem 2.Staatsexamen für die Grundschule umschulen lassen und sie können auch an Gemeinschaftsschulen eingesetzt werden. An Realschulen ist aktuell kein Einsatz von Gymnasiallehrkräften vorgesehen in BW (was nicht bedeutet, dass es am Ende nicht irgendwo eine Ausnahme von der Regel gbt, um beispielsweise ein absolutes Mangelfach der Sek.I besetzen zu können).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • An Realschulen ist aktuell kein Einsatz von Gymnasiallehrkräften vorgesehen in BW (was nicht bedeutet, dass es am Ende nicht irgendwo eine Ausnahme von der Regel gbt, um beispielsweise ein absolutes Mangelfach der Sek.I besetzen zu können).

    Das ist doch eigentlich total absurd. Ich sehe mich mit Gynmnasialausbildung nicht annähernd in der Lage, an einer Grundschule zu unterrichten, wüsste aber nicht, wieso ich nicht an einer Realschule unterrichten könnte. Die Sek1 ist ja Teil meiner Ausbildung, die Primarstufe nicht.

  • In Thüringen musste man meiner Zeit (Studienbeginn 2000) als Grundschullehrer ein Erweiterungsfach wählen, was zum Unterricht in der Sek1 befähigte.
    Zur Zeit habe ich in Hamburg Praktikanten im Masterstudium, die Primar- und Sekundarstufe 1 machen.

  • In Hessen kann man als Gym natürlich ans Gym sowie an Berufliche Schulen, an Haupt- und Realschulen und auch (nach Schulung) an Grundschulen und Förderschulen. Ein H+R kann nicht ans Gym und darf an BS z.B. keine FOS oder Berufliches Gym unterrichten.

  • Ich habe noch für Grund- und Hauptschul-Lehramt studiert und an Grund- und Werkrealschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungzentren unterrichtet.


    Seit 2015 erfolgt die Lehramtsausbildung in Baden-Württemberg jedoch für folgende Lehramtstypen: Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Lehramt Gymnasium, Höheres Lehramt an beruflichen Schulen, Lehramt Sonderpädagogik.


    Diese Sekundarschulkollegen dürfen nicht mehr an Grundschulen, die Grundschulkollegen nicht mehr an Sekundarschulen unterrichten. Das wird für die Stellenplaner an der Schulämtern noch spaßig werden - nimmt es doch ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzfähigkeit.


    Absolventen mit Lehramt Grundschule werden immer noch nach A12 besoldet, der Rest nach A13, ab Gymnasium mit Aufstiegsmöglichkeit nach A14/15 - wodurch auch die Haupt- und Werkrealschulkollegen endlich mit den anderen Sekundarschulkollegen gleichgestellt wurden.


    Dass die Grundschulkollegen/Kolleginnen noch immer nach A12 besoldet werden, kann eigentlich niemand logisch begründen. Dort wird das Fundament gebaut, ohne das der gesamte Elfenbeinturm in sich zusammenbricht. Wer sich nicht um die Statik und die Statiker kümmert und deren Arbeit herabwürdigt, erntet einstürzende Neubauten. Da können Plan und Architektur noch so herrlich sein.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ein H+R kann nicht ans Gym und darf an BS z.B. keine FOS oder Berufliches Gym unterrichten.

    Hier müsste man stärker spezifizieren. Er darf in der Sek I des Gymnasiums arbeiten und bei Bedarf sogar bis zur E-Phase.

  • Also, vertretenderweise gibt es sozusagen eine Abwärtsspirale: BG+Gym->Gemeinschaftsschule-> Grundschule. Sonderpädagogen arbeiten dank einer Inklusionsquote von fast 70% an allen Schulformen.


    Für Festanstellungen und Planstellen gilt, zumindest in SH, relativ streng der Fächerbedarf als Maßstab. Bei allgemeinbildenden Fächern, die auch an Gemeinschaftsschulen standardmäßig unterrichtet werden, ist die Chance an eine Gemeinschaftsschule statt eines Gyms zu kommen sehr hoch.

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