Beihilfe, Therapie gegen Allergie, Probebeamte

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin ist noch Beamtin auf Probe. Da sie im Sommer in manchen Jahren eine Belastung durch Pollen hat, wurde ihr ärztlich eine Hyposensibilisierung empfohlen, damit sich hieraus auf Sicht kein Asthma bildet. Die Arzneien sind nicht ganz günstig.


    Eine Rückfrage bei der Beihilfe ergab, dass die Arznei beihilfefähig ist, eine entsprechende Therapie aber wegen möglicher gesundheitlicher Eignung in der Probezeit idealerweise vom Probebeamten selbst getragen werden sollte.


    Der Therapieansatz ist ja eigentlich, dass durch die Hyposensibilisierung es eben idealerweise keine Pollenallergie mehr gibt und damit auch nicht die Gefahr von Asthma und damit die Gefahr von Dienstunfähigkeit sinkt.


    Habt ihr Erfahrungen? Würdet ihr auch sicherheitshalber die Therapie besser privat tragen


    Liebe Grüße

  • Ist sie in NRW? Dann war sie doch schon beim Amtsarzt oder? In dem Fall muss sie da höchstens nochmal hin, wenn sie extrem viel gefehlt hat. Die Aussage von der Beihilfe finde ich unmöglich und würde die Medikamente auf keinen Fall selbst bezahlen. Was macht das auch für einen Sinn? Selbst wenn man nochmal hin müsste und alles selbst bezahlt hat, müsste man es angeben.

  • Eine Rückfrage bei der Beihilfe ergab, dass die Arznei beihilfefähig ist, eine entsprechende Therapie aber wegen möglicher gesundheitlicher Eignung in der Probezeit idealerweise vom Probebeamten selbst getragen werden sollte.

    DAS ist die REALE Antwort der Beihilfe? Dann bitte den Namen des Mitarbeiters melden und die Beihilfestelle gleichzeitig beim Datenschutzbeauftragten. Es ist eine Unmöglichkeit! Gibt etwa die Beihilfe personenbezogene Krankheits-Daten an die Bezirkregierung weiter?

  • Inwieweit Daten zwischen den einzelnen Behörden ausgetauscht werden, weiß ich nicht.
    Die reale Antwort war, dass man in der Probezeit mit Therapien im psychischen Bereich, aber auch bei Allergien, die neu auftauchen (Heuschnupfen hatte sie beim Amtsarzt in der Anamnese allerdings schon angegeben) vorsichtig sein sollte. Was ja durchaus einleuchtet. Die Therapie soll den Heuschnupfen aber doch gerade lindern.

  • Die Beihilfe hat doch nur zu bezahlen. Wo ist also das "Risiko" in der Probezeit?
    Solange man nicht eine bestimmte Anzahl an Fehltagen ansammelt und diese auch kleckerweise liegen (eine 2-Wochen-Grippe im Winter ist etwas Anderes als regelmäßig 1-2 Tage weg), geht man in NRW nicht noch mal zum Amtsarzt. und die Bezirksregierung und der Amtsarzt werden also nicht von irgendeiner Allergietherapie erfahren...

  • Hyposensibilisierung ist halt sehr teuer (ich habe eine gegen Wespenallergie gemacht), das wird der Grund sein. Ich habe eine Freundin, die Rheuma hat seit sie 3 Jahre alt ist. Sie ist auch verbeamtet, hat sogar 4 Stunden Ermäßigung wegen der Krankheit...

  • Ich habe auch eine Hypersensibilisierung im Ref angefangen und bei der amtsärztlichen Untersuchungen vor der Verbeamtung auf Probe angegeben.
    War kein Problem (außer einem 10 Minütigen Vortrag des Amtsarztes über Vor- und Nachteile, was ich schon alles wusste ;) Aber ich glaube er wollte einfach reden).


    Die Begründung der Beihilfe finde ich seltsam? Vielleicht sollte sie noch mal anrufen und einen kompetentern Mitarbeiter befragen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Eine Rückfrage bei der Beihilfe ergab, dass die Arznei beihilfefähig ist, eine entsprechende Therapie aber wegen möglicher gesundheitlicher Eignung in der Probezeit idealerweise vom Probebeamten selbst getragen werden sollte.

    DAS haben die wirklich gesagt? Das klingt ja wie eine Drohung. Man darf außerdem auch in der Probezeit krank werden und ich glaube, es verhält sich überall ähnlich, dass man bei auffällig vielen / langen Fehlzeiten nochmal zum Amtsarzt muss, damit festgestellt werden kann, ob die gesundheitliche Eignung wirklich besteht. Mich würde es auch sehr wundern, wenn Heuschnupfen oder Hyposensibilisierungen ein Problem wären... dann gäbe es bald keine Verbeamtung mehr...!

  • Ich bin ob der Auskunft der Beihilfestelle auch sehr erstaunt. Andererseits habe ich es schon erlebt, dass ich denen ihre eigene Beihilfeverordnung erläutern musste, weil sie etwas nicht übernehmen wollten bzw. glaubten, das nicht zu müssen.
    Ggf. bezieht sich das auch auf die Angaben beim Amtsarzt. Wenn ich eine entsprechende Hyposensibilisierung mache, kann ich im Fragebogen schlecht angeben, dass ich nichts habe.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Dabei ist Hyposensibilisierung ja eher im homöopathischen Bereich anzusiedeln und ist keine "scharfe Medikamentierung." Ich habe zum Beispiel das Wespengift in einer kleinen Dosierung regelmäßig gespritzt bekommen, damit mein Körper nicht gleich Alarm schlägt, wenn ich tatsächlich mal gestochen werde.
    Das Ergebnis ist:
    1. Ich habe keine Panik mehr vor den Biestern.
    2. Wenn ich gestochen werde, passiert nicht mehr als bei jedem anderen.


    Mit anderen Hyposensibilisierungen läuft es ähnlich.

  • Absurd. Also die Reaktion der Beihilfe. Durch die Hyposensibiliserung soll doch ein Fortschreiten der Allergie in Richtung Asthma verhindert werden. Der Verzicht auf die Hyposensibiliserung würde also das Risiko der Dienstunfähigkeit vergrößern.


    Sarek

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