Zeugnisausgabe - Anwesenheitspflicht?

  • Gibt es für Lehrkräfte (NRW) eine Verpflichtung in der Stunde, in der die Zeugnisse ausgeteilt zu werden, anwesend zu sein, damit mögliche Proteste von Schülern: "Warum habe ich bei Flipper79 eine 4 und keine 3 bekommen?" antworten zu können (Flipper hat den SuS keine Zeugnisnoten, sondern maximal Quartalsnoten genannt (teils auch nur Mitte des Halbjahres).
    Meine Frage gilt für das Ende des SJ (also Sommer, wo es ja ggf. schwierig sein kann Flipper 79 zu erreichen außer eben per Mail oder die Schule telefonisch)) und zum HJ (wo man Flipper ja am nächsten Schultag wieder erreichen kann)
    [Ich meine die Anwesenheit aller Lehrer und nicht nur die Anwesenheit von Lehrern, die die Klassen-/ Jahrgangsleiter sind und die Zeugnisse austeilen]

  • stimmt.
    Generell erst mal keine Pflicht, außer Klassen-/Stufenleiter.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Bisher haben wir noch keine Anwesenheitspflicht lt. SL (zumindest wurde bis jetzt noch nichts dazu gesagt) Es wurde nur die Frage auf kollegialer Seite aufgeworfen, ob es eine Anwesenheitspflicht gebe.
    [Außerdem gibt es ja auch Lehrkräfte, die am Zeugnisausgabetag frei haben]

  • bei uns müssen nicht mal die Klassenleher da sein. Zeugnisse werden vom Fachlehrer der Stunde ausgegeben. Auf Wunsch kann durch Tauschen ein Klassenlehrer selbst verteilen.

  • @chilipaprika: Das ist natürlich auch gut, da bei uns z.T. Klassen-/ Jahrgangsleiter nur extra für die Zeugnisausgabe kommen müssen (ohne "Überstunde" wohlgemerkt, da es zu den dienstl. Aufgaben gehöre. Aber das ist wiederum ein anderes Thema)


    Bei uns war es bisher auch immer so, dass man eben als normaler Fachlehrer nicht anwesend sein musste in der Zeugnisausgabestunde. Deshalb irritierte mich die aufgeworfene Frage auch ...


    Danke für eure Antworten :)

  • Ich sag es mal so: am Jahresende kann man durchaus diskutieren (ich müsste recherchieren, aber ich glaube, das Halbjahreszeugnis ist kein Verwaltungsakt. und selbst die versetzungsrelevante Note eines epochal unterrichteten Faches kann noch 3 Tage später besprochen werden...).
    Am Jahresende ist es schon schwieriger, weil da die Ferien beginnen und es schon zeitlich komplexer ist. Ich denke nicht mal an grundlos doofen Notendiskussionen, sondern auch an einfachen Fehlern. Ist mir mal passiert: falsche Arbeitsnote in meinem Heft eingetragen, anderen (falschen) Durchschnitt gerechnet, falsche Zeugnisnote. Eine Woche später das Halbjahreszeugnis neu ausgestellt, nachdem die Schülerin die Note (zurecht) nicht verstehen konnte und nachgefragt hat.

  • @chilipaprika: Am SJ-Ende sehe ich auch (mehr) Sinn darin, dass eine Anwesenheitspflicht vorhanden ist. Aber solche Fehler wie bei dir kann man ja zum HJ auch leicht beheben (genauso wie Übertragungsfehler).
    Nicht umsonst müssen wir den Q2-Schüler vor Ostern bis zu einem bestimmten Stichtag (der vor den Zeugniskonferenzen liegt) ihre Noten mitteilen, damit die SuS die Noten (und damit ihre Zulassungsberechnung) noch einmal kontrollieren können (da geht es ja bei manchen SuS) um die Wurst).
    Meist hat man nach der Zeugnisausgabe auch keine (sinnlosen) Notendiskussionen mehr (da die meisten SuS ihre Noten ja selbst verstehen) ... bis eben auf Fälle wie bei dir.

  • Ich verstehe das Problem nicht?


    In der Regel gibt es eine allgemeine Dienstbesprechung nach Zeugnisausgabe, daher sehe ich das Problem nicht, dass man in der Schule da ist, um seine Notengebung zu erläutern.


    Geht es nur darum, dass man an jenem Tag eine einzige Stunde (nämlich in der besagten Stunde) hätte oder eine Grundsatzfrage?

  • Ich hab am Freitag auch keinen Unterricht und ab 12.00Uhr sind Anmeldungen fürs nächste Schuljahr wobei ich nicht eingesetzt bin. Ich bleibe also zu Hause.
    Dienstbesprechung hatten wir noch nie nach den Zeugnissen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Selbst wenn eine Dienstbesprechung wäre (komische Vorstellung): Zeugnisausgabe ist doch kein Sprechtag. Wie soll das denn gehen, wenn alle Fachlehrer für alle Schüler verfügbar sein sollen.


    Wenn jemand bei uns mit seiner Note nicht einverstanden ist, wird er auf die Einspruchsfrist hingewiesen. Nach den Ferien bekommt er dann Bescheid.

  • Ich kenne es eigentlich auch nur so (an allen 5 Schulen, wo ich bislang war), dass nach Zeugnisausgabe noch eine allgemeine Dienstbesprechung war (als Ersatz für den turnusmäßigen Termin am Nachmittag). Da konnten dann auch noch kurz etwaige Schwierigkeiten bei der Zeugnisausteilung geklärt werden, aber auch allgemeine Dinge besprochen werden


    Ist aber offensichtlich nicht überall so.....aber ist ja eigentlich naheliegend

  • Bei uns besteht auch Anwesenheitspflicht für alle Fachlehrer, die selbst keine Zeugnisausgabe haben. Das wird kompensiert, dass hinterher die Schulleitung Sekt ausgibt und wir noch kurz zusammensitzen. Meist gibt auch einer noch ein Frühstück aus.
    Aber lieber am Tag der Zeugnisausgabe noch Probleme klären, als sich mit beschwerenden Eltern in den Ferien auseinandersetzen.
    Ausserdem haben wir sowieso von der 1.-4. Std. Fachunterricht.

  • 1. Es gibt eine Pflicht zur Transparenz bei der Notengebung. Diese schließt ein, dass erläutert werden muss, wie die Note zu Stande kommt.


    2. Es gibt keine Vorgabe darüber, wann und in welcher Form dies erfolgen muss, dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Lehrers. Ein vernünftiges Vorgehen scheint mir zu sein, die Noten vorher mit den Schülern zu besprechen und, im Falle von später auftretenden Irritationen einen Termin mit den betroffenen Schülern bzw. Eltern zu vereinbaren. Die Noten vorher nicht zu besprechen und stattdessen direkt nach der Zeugnisausgabe spontan und unvorbereitet Diskussionen mit situativ aufgebrachten Eltern und Schülern zu führen, erscheint mir in etwa das Gegenteil von einem vernünftigen Vorgehen.


    3. Die Pflicht zur dienstlichen Anwesenheit besteht, wenn der Schulleiter dienstliche Anwesenheit verlangt. Dies liegt nämlich in seiner Weisungskompetenz.

  • In der Regel gibt es eine allgemeine Dienstbesprechung nach Zeugnisausgabe, daher sehe ich das Problem nicht, dass man in der Schule da ist, um seine Notengebung zu erläutern.

    DAs ist ja eine komische Regel, die gibt es hier ganz sicher nicht, bei uns ist für alle nach der 3. Stunde Schluss, auch die Lehrer, die Klassenlehrer sind und an dem Tag anwesend sind. VHG entfällt.
    Da gibt's keine Besprechungen usw.
    Da sind für alle Ferien, sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende.


    Ich bin z.B. eigentlich nie da, denn es ist immer Mittwoch oder Freitag, da habe ich frei und bin schon auf dem Weg in den Urlaub. Ich habe keine Klasse, also werde ich nicht gebraucht.

  • Wir haben auch keine Dienstbesprechung nach den Zeugnissen (außer ein Kollege wird zum HJ pensioniert und es findet noch eine Verabschiedung statt).

    Wir sollen vor den Zeugniskonferenzen keine Zeugnisnoten sagen (Quartalsnoten sind zulässig). D.h. wir dürfen sagen: Du hast im 2. Quartal die und die Note (falls es ein schriftliches Fach ist die mdl Note sagen, die anderen Noten kennen die SuS ja). Aber wir sollen keine Zeugnisnote sagen (Empfehlung von der BezReg. Nicht alle KuK halten sich daran)

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