Elternzeit möglichst lange ausdehnen

  • Eine Kollegin ist momentan im Ausland; ihr Mann hat dort einen Job angenommen. Das Kind ist im Grundschulalter. Bevor sie ging, meinte sie, dass man bis zu 15 Jahre ohne Bezüge verbeamtet bleiben kann, insofern man ein Kind unter 18 Jahren hat.

    Bei ihr war es trotz schulischen Bedarfs kein Problem.

  • Die Elternzeit wird man vermutlich nicht für den Auslandsaufenthalt verwenden können

    Was daran soll nicht dafür genutzt werden können und warum nicht? Bei Elternzeit gibt es keinerlei Einschränkung, wo man sich aufhält, nur beim Elterngeld ist es anders. Meine Schwägerin hat auch drei Jahre Elternzeit genommen, war damit weiterhin kostenlos in Deutschland krankenversichert, obwohl sie schon in Österreich gewohnt haben. Erst zum 3. Geburtstag hat sie dann beim alten AG gekündigt.

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