ghr od. Sek I (nrw) / Alt od. Neu OVP & LAGB / mehrere Lehrämter

  • Hallo!
    Puh. Warum habe ich mich eigentlich nicht viel früher mit all den Fragen auseinandergesetzt, die sich mir nun stellen?


    1. Problem:
    In den Anmeldeunterlagen fürs Ref kann man ja GHR od. Sek I ankreuzen und so ganz verstehe ich nicht, wann ich was muß/darf.
    Ich habe ein 1. Staatsexamen für Grundschule mit Mu,Ma,De und habe dann noch Mu und Ku auf Sek I draufgepackt. Vermutlich kann ich damit nur für Sek I ins Ref....
    Wenn ich doch GHR machen könnte, böte sich das nicht Stellentechnisch für später eher an... Kann ich eigentlich mit einem Sek I Ref und 1.Staatsexamen Primarstufe auch an die Primarstufe gehen... wohl nicht, oder???


    2. Problem:
    Bei der Schwerpunktwahl (Schulform) verstehe ich ja nur Bahnhof. Muß da wohl noch einiges nachlesen... Ist die Schwerpunktwahl entscheidend für meine spätere Berufslaufbahn? Ist Gesamtschule nicht irgendwie am spannendsten und am vielseitigsten? Kann ich dann später nur oder am ehesten an eine GS gehen?


    3. Problem:
    Verzweifelt versuche ich irgendwelche Informationen über die Seminarstandorte in NRW bezüglich der Fächer Musik und Kunst herauszubekommen. Finde schon, daß sich so einiges durch die Ausrichtungen der LeiterInnen entscheidet (vielleicht gerade in Mu&Ku?) aber vermutlich haben alle das Problem und man kann sich nur auf Gutglück bewerben...


    4. Problem:
    Mir fallen bestimmt noch mehr Probleme ein ;o).
    (EDIT: siehe unten für OVP/LAGB-Problematik (mehrere Lehrämter))


    lG


    Mart

  • Hallo Mart,
    nur keine Panik! Ich versuche mal zu helfen:


    1. Soweit ich weiß, kannst du nur GHR angeben,wenn du das auch studiert hast. Du hast aber nur für Mu beide Examina gemacht, also wird das schwierig. Klar ist es so, dass du mit GHR auf den ersten Blick mehr Möglichkeiten hast, aber in NRW wirst du mit so einem Examen im Moment immer definitiv eine Sek I-Stelle bekommen, weil die Grundschulstellen sehr rar gesät sind. Mittlerweile werden auch fertige Grundschullehrer eher im Sek-Bereich eingesetzt und müssen sich dann halt parallel nachqualifizieren. Das beantwortet dann auch schon die Frage, ob du mit deinem Sek I-Abschluss dann an die Grundschule kannst: Nö, das wird nicht gehen.


    2. Die Schulform, an der du im Ref bist, entscheidet noch nicht darüber, wo du später eine Stelle bekommst. Wenn du an eine GEsamtschule möchtest, gib das doch an. BTW: GS bedeutet nicht Gesamtschule, sondern Grundschule ;) .


    3. Ja, da hast du recht, das Problem gibt es immer. Aber letztlich kannst du wirklich nur hoffen, dass du mit den Leuten klar kommst, zumal ja auch gar nicht gesagt ist, dass deine Wünsche erfüllt werden...


    4. Dann poste sie, vorher kann ich leider nicht helfen! ;)


    Gruß
    Britta

  • Liebe Britta!
    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das hilft mir schonmal weiter. Morgen früh setz ich mich ins Auto und düse von Münster Richtung Pott und schau mir das da in manchen Ecken nochmal aus der Nähe an. Das hilft mir zwar nicht inhaltlich mit den Seminaren weiter ...
    (wundert mich echt, dass die das nicht schaffen mal wenigstens alle 'ne kleine Selbstdarstellung ins Netz zu stellen - ist doch nicht zuviel verlangt. Hab in 'nem anderen Forum 'n Kommentar (in anderem Kontext) von einem Rektor gelesen, die Lehrer sollten sich besser über ihren zukünftigen Beruf informieren... Ja, ich würde mich gerne über die konkreten Bedingungen für meinen Job ab Feb05 informieren. Das ist nämlich normalerweise wohl auch selbstverständlich, dass man sich dort bewirbt, wo man sich am besten aufgehoben fühlt.)
    ... ich muß mir halt für meine Entscheidungen noch ein paar Kriterien basteln ;). Ansonsten muss man das Ref dann wohl auch als so eine Art Abenteuer sehen. Ich bin jedenfalls sehr gespannt. Äh, sorry, wollte Dich jetzt hier nicht zutexten - Du kennst das ja schon.


    gute Nacht


    Mart

  • Wenn es dir nicht unbedingt um die Inhalte in den Fächern geht, kannst du dir die Homepages ansehen. Google mal nach Studienseminar und dem Ort, dann müsstest du was finden. Klar die Qualität ist sehr unterschiedlich, aber manche gehen da schon sehr ins Detail, sogar was die Fächer angeht.


    Oder (grad noch gefunden) guck mal hier: http://www.bildungsserver.de/i…e.html?ik=Studienseminar&


    Vielleicht findest du ja was, was dir weiterhilft. Allerdings ist es wegen der gerade stattgefundenen Neuordnung der Studienseminare wahrscheindlich nicht nur bei uns so, dass das Seminarprogramm im Umbruch ist. Aber eine Orientierung ist vielleicht trotzdem nicht schlecht.


    Gruß
    Britta

  • Heho! Danke, Britta,
    komischerweise hatte ich noch nicht alle dieser HPs gefunden. Immerhin, ein Anfang ist das wirklich.


    Habe übrigens etwas sehr interessantes im NRW LABG (Lehrerausbildungsgesetz) gefunden:
    (EDIT: Das ist natürlich die neue Variante - in der alten steht es etwas anders. grrr.)


    § 11
    Mehrere Lehrämter
    (1) Wer die Ersten Staatsprüfungen für zwei Lehrämter vor Einstellung in
    den Vorbereitungsdienst bestanden hat, erwirbt die Befähigung zu beiden
    Lehrämtern durch Leisten eines Vorbereitungsdienstes und Bestehen einer
    Zweiten Staatsprüfung. Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber,
    die bereits einmal wegen mangelnder Eignung aus dem Vorbereitungsdienst
    für eines dieser Lehrämter entlassen worden sind oder die
    Zweite Staatsprüfung für eines dieser Lehrämter nicht bestanden haben.
    Näheres regelt die Prüfungsordnung.
    (2) Wer eine Lehramtsbefähigung erworben hat, kann die Befähigung zu
    einem weiteren Lehramt durch Bestehen einer Ersten Staatsprüfung für
    dieses Lehramt erwerben.
    (3) Im Rahmen einer Ersten Staatsprüfung für ein weiteres Lehramt werden
    geeignete Prüfungsleistungen aus einer bestandenen Ersten Staatsprüfung
    für ein Lehramt nach Maßgabe der Prüfungsordnung anerkannt.


    D.h. für mein verständnis ganz schlicht, dass ich nach meinem Sek I Referendariat auch Grundschultauglich bin!!!! JIPPIE!!!!! :):):)


    lG


    Martin


    P.S. Mit der Pott-Beschau wurde es leider heute nichts, da meine Freundin, die mitwollte, sich leider gestern ein bischen zu sehr abgeschossen hat ... Am Sonntag schau ich mir mal ein paar Städte an.

  • Mehrere Lehrämter: alt od. neu OVP & LAGB


    Wenn für mich beide alten Ordnungen OVP & LAGB gelten, dann ist mein Primarstufe Examen wohl eher unnütz. Schade.


    Frage mich jetzt höchstens noch, ob, wenn das neue OVP gilt, nicht auch der Bezug zum neuen LAGB gilt. Immerhin nimmt meine Ausfüllanleitung zum LID 102 da ausdrücklich Bezug zu.
    Jetzt finde ich erstmal raus, was -Bass 20-03 Nr.11- bedeutet (????)


    (EDIT: AHA! Das ganze ist völlig unlogisch. In meiner LID - Anleitung steht, dass ich mich nach besagtem Bass... anmelde. Im Nächsten Abschnitt wird bezüglich mehrerer Lerhämter auf das neue OVP verwiesen (denn § 26 gibt es nicht mit dem angesprochenen Thema im alten)... Das finde ich ziemlich schräg, alles. Oder heißt das, dass ich mich mit alt OVP bewerbe und das ganze nach neu OVP durchführe?)


    Martin

  • ... und es geht weiter...
    Versuche mich gerade durch all die Paragraphen zu forsten - ich sage Bescheid, wenn ich's selbst finde:


    Ich hab ja nach den ganzen alten Ordnungen meine 1.Staatsexamina gemacht.
    Nach alten Regelungen konnte man mit Sek I ja auch ans Gymnasium (Klassen 5-10). Die neuen Ordnungen scheinen dies nicht mehr vorzusehen.


    Kann ich also studiert nach den alten Ordnungen, aber demnächst referendarisiert nach den neuen (muß ich nach neuen Ordnungen, oder kann ich auch nach alten?) Ordnungen auch noch mit meinem Sek I Referendariat ins Gymnasium?


    Muß ich mich entscheiden, ob ich nach neuen Ordnungen auch in die Grundschule will, oder nach alten auch ans Gymnasium kann?


    lG


    Martin

  • Erstmal: Willkommen in der Welt des Beamtentums!!!


    Dann aber weiter: Aus welchem Grund sollte für dich die alte OVP oder das alte LABG gelten, wenn du doch jetzt erst anfängst? Speziell bei der OVP kann ich dir hundertprozentig sagen, dass du neue gilt, nach der werde ich nämlich auch schon ausgebildet und ich bin ja schon mittendrin. Und beim LABG kann ich mir auch keinen Grund denken, warum nicht das neue und damit aktuelle gelten sollte!


    Die BASS ist übrigens die "Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften". Darin findet man alle Regelungen, Gesetze und Erlasse für Lehrer. Normalerweise findet man sie in Schulen und Studienseminaren, aber vielleicht auch in einer UniBib oder so?


    Schließlich kann ich dir nur raten: Ruf bezüglich so grundlegender Fragen wie der, ob Sek I oder GHR, am besten bei der Bezirksregierung direkt an, die können dir am sichersten weiterhelfen!


    Gruß
    Britta

  • ;o))))) Also lange finde ich normalerweise keinen Spaß am Paragraphenwälzen... Vielleicht kommt das ja noch. Gerade verspüre ich ein wenig Entdeckergeist.


    Wenn ich doch nicht schlau werde, beim Lesen, dann muss ich wohl irgendjemand finden, der mir die Tücken dieser Blätter erläutert. An welche Stellen wendet man sich wohl mit solchen Fragen? Ich versuchs mal bei der Bezirksregierung, wie Du sagst... Danke.


    "Aus welchem Grund sollte für dich die alte OVP oder das alte LABG gelten, wenn du doch jetzt erst anfängst?"


    Es steht in den Zusatzinfos zumindest, dass man seine bisher begonnene Ausbildung (da zählt doch 1. & 2. Staatsexamen dazu) nach bisherigem Recht abschließen kann.


    Demnach sollten Leute mit Sek I auch ans Gymnasium gehen können.


    Andererseits kann ich nach neuen Regelungen mit meinen 2 Examina auch in die Grundschule...


    Ich frage mich, ob ich mich durch irgendeinen Eintrag für das eine oder andere entscheide, oder ob mir als quasi Glücksfall alle Wege offenstehen....


    lG


    Martin

  • Hallo!
    Für die, die es interessiert, habe meine Antworten bei der Bezirksregierung bekommen (sehr nett übrigens waren die):


    Alt od. Neu bei den Ordnungen ist nicht relevant für mich. Ich mache das Ref für Sek I - das ist halt die Bezeichnung.


    Durch das eine Ref erwerbe ich zusätzlich die Befähigung für Primarstufe, da ich das 1. Saatsexamen für beide Lehrämter habe (das ist soweit ichs verstehe Resultat aus der neuen Ordnungen. ;)


    Mit dem Ref Sek I werde ich nicht ins Gymnasium kommen, da laut Auskunft des Büros für Lehrereinstellungen etc. seit 3 Jahren keiner mehr mit Sek I ans Gymnasium gekommen sei. Da würde sich wohl auch nichts mehr ändern. Punkt. :(


    Immerhin, dass man so einfach an die 2 Lerhbefähigungen drankommt gefällt mir.


    lG


    Martin

  • Na bitte, das ist doch mal ne Auskunft! Und wo du letztlich nachher ne Stelle bekommst, steht doch sowieso auf nem ganz anderen Blatt. Dafür wird dir in NRW wahrscheinlich die Primarstufenbefähigung auch wenig nützen.
    Auf jeden Fall weißt du jetzt woran du bist und kannst den Kram endlich weiter ausfüllen.


    Gruß
    Britta

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