Schulöffnungen Bayern

  • Ich finde die Regelung konsequent. Diese Altersgruppe trägt maßgeblich zum Infektionsgeschehen bei. Seit August gibt es bereits eine Impfempfehlung. Was ich gut fände, wäre eine Übergangsregelung wie in Österreich. Wer sich von den Jugendlichen in den nächsten Tagen impfen lässt, gilt in einer Übergangsfrist von 4 Wochen vom Status her wie doppelt geimpft.

  • Ich finde die Regelung konsequent. Diese Altersgruppe trägt maßgeblich zum Infektionsgeschehen bei. Seit August gibt es bereits eine Impfempfehlung. Was ich gut fände, wäre eine Übergangsregelung wie in Österreich. Wer sich von den Jugendlichen in den nächsten Tagen impfen lässt, gilt in einer Übergangsfrist von 4 Wochen vom Status her wie doppelt geimpft.

    Dann sollte man aber den 12-15jährigen ermöglichen, sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern impfen zu lassen.


    Ein 14-jähriger Freund meines Teenies möchte sich schon seit Monaten impfen lassen, seine querdenkenden Eltern stimmen aber nicht zu und da wird er kein Einzelfall sein. Wenn man die Jugendlichen so massiv in ihrem Freizeitverhalten einschränkt, sollte man ihnen auch die Möglichkeit geben, etwas dagegen zu unternehmen, auch gegen den Willen ihrer Eltern.

  • Dann sollte man aber den 12-15jährigen ermöglichen, sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern impfen zu lassen.


    Ein 14-jähriger Freund meines Teenies möchte sich schon seit Monaten impfen lassen, seine querdenkenden Eltern stimmen aber nicht zu und da wird er kein Einzelfall sein. Wenn man die Jugendlichen so massiv in ihrem Freizeitverhalten einschränkt, sollte man ihnen auch die Möglichkeit geben, etwas dagegen zu unternehmen, auch gegen den Willen ihrer Eltern.

    Soviel ich weiß braucht er die Zustimmung ab 14 auch nicht mehr.

  • Soviel ich weiß braucht er die Zustimmung ab 14 auch nicht mehr.

    Da gibt es keine feste Altersgrenze, das entscheidet jeder Arzt individuell.


    https://www.br.de/nachrichten/…entlich-zustimmen,Sdhai6A


    Bei allen Impfaktionen an den Schulen meiner Kids und hier in der Umgebung wurden Jugendliche unter 16 nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern geimpft. Erst ab 16 Jahren wurde keine Einverständniserklärung mehr verlangt.

  • Ganz zu schweigen von Kindern, die gerade erst 12 geworden sind oder bald werden, die KÖNNEN ja noch gar nicht vollständig geimpft sein.

    Genau das Thema haben wir jetzt dann bald. Kind 1 wird im Dezember 12. Ich werde einen Termin 2 Tage nach dem Geburtstag machen. Wenn z.B. auf Weihnachtsmärkten 2G gilt, ist das ganz schön blöd...

    Übergangsregelung

    Ich dachte, so etwas gäbe es auch bei uns? Muss da nochmal recherchieren.

  • Ich habe grade auch überlegt. Die 2G-Regelung ab 12 bedeutet doch automatisch (so lang es keinen Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren gibt), dass alle Kinder die ersten Wochen nach ihrem 12. Geburtstag erstmal ziemlich eingeschränkt werden. Denn erst dann können sie geimpft werden und bis die zwei Wochen nach der zweiten Impfung vorbei sind, vergehen ja mindestens sechs Wochen. Finde ich ehrlich gesagt unmöglich!

  • Also ich habe dazu nichts mehr gefunden, erinnere mich aber daran, irgendwo von einer Übergangslösung (12 Jahre + 3 Monate oder so) gelesen zu haben. Wenn jemand zufällig darüber was hört oder liest, wäre es nett, es hier zu posten, es würde mich interessieren, da ich bzw. mein Kind ab Dezember betroffen ist.

  • Also ich habe dazu nichts mehr gefunden, erinnere mich aber daran, irgendwo von einer Übergangslösung (12 Jahre + 3 Monate oder so) gelesen zu haben. Wenn jemand zufällig darüber was hört oder liest, wäre es nett, es hier zu posten, es würde mich interessieren, da ich bzw. mein Kind ab Dezember betroffen ist.

    Ich fand gerade das


    https://www.br.de/nachrichten/…r-und-jugendliche,SoBcIbe (vor 15 Minuten veröffentlicht)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ja, den Artikel habe ich auch schon gelesen, da steht ja genau das Problem beschrieben:


    Selbst wenn ein Spieler heute zwölf Jahre alt würde und noch an seinem Geburtstag eine erste Impfung bekäme, müsste er auf das Training in der Halle verzichten: "Vor dem Geburtstag ist keine Impfung erlaubt, mit dem Geburtstag gilt er von heute auf morgen jedoch als ungeimpft und ist damit von der sozialen Teilhabe für sechs bis acht Wochen ausgeschlossen."


    Ich hoffe, dass sie da wenigstens noch eine Übergangsfrist einräumen, am 12. Geburtstag kann man ja noch nicht voll geimpft sein... Bei den Test ab 12 Jahren ist es glaube ich so, wahrscheinlich war es das, was ich in Erinnerung hatte.

  • Also, wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es für SuS ü12 eine Übergangslösung bis Ende des Jahres für die Freizeiteinrichtungen, wo sie aktiv Sport ausüben (nicht als Zuschauer). Wobei das Problem für die, die im Januar 12 werden, ja dann weiterhin besteht.


    So ganz klar ist es mir aber noch nicht.

  • Also, wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es für SuS ü12 eine Übergangslösung bis Ende des Jahres für die Freizeiteinrichtungen, wo sie aktiv Sport ausüben (nicht als Zuschauer). Wobei das Problem für die, die im Januar 12 werden, ja dann weiterhin besteht.


    So ganz klar ist es mir aber noch nicht.

    Das habe ich auch so gelesen.

    Und ja, es würde ja alle "gerade 12 gewordenen" Kinder direkt ab ihrem 12. Geburtstag treffen. Wenn, dann müsste es eine Regelung geben, dass man x Monate nach dem 12. Geburtstag noch ungeimpft überall hindarf.

  • Im Newsticker von br24.de steht noch:


    13.15 Uhr: Maskenpflicht an Schulen wird auf unbestimmte Zeit verlängert

    Die Maskenpflicht an Bayerns Schulen wird auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Kabinett beschloss heute in München, die zunächst nach den Herbstferien nur befristet geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung am Sitzplatz bleibe an allen Schulen im Freistaat "bis auf weiteres" gültig. Dies teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Sitzung mit.

    In Bayerns Schulen gilt seit Montag wieder eine Maskenpflicht auch im Unterricht, diese war in den Grundschulen zunächst auf eine Woche befristet, in weiterführenden Schulen auf zwei Wochen.

  • Die jetzt beschlossene Übergangsfrist finde ich sinnvoll, generelle Ausnahme für Schulkinder nicht. Die Impfung ist lange genug von der Stiko empfohlen. Auch für Arbeitnehmer gibt es in Hotspots mittlerweile Testpflicht. Da könnte man ja auch argumentieren, dass diese weiterhin teilnehmen dürfen.

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