An die Refs in Hessen!!

  • Hallo, sitze grade an Angebot von PKV! Die Vertreterin meinte, dass in HEssen die Wahlleistungen im Krankenhaus(Chefarzt und 2 bettzimmer) von der Beihilfe bezahlt werden müssen und nicht über den Beihilfeergänzungstarif abgerechnet werden.


    kann das wer bestätigen oder entkräften???

  • ich komm zwar nicht aus hessen...


    aber wenn's die vertreterin sagt? ich würds mir notfalls schriftlich geben lassen und bei bedarf hast du dann was in der hand. will sie es nicht unterschreiben, dann wirds evtl nicht stimmen, oder sie sich nicht sicher sein.
    ansonsten ruf mal bei der beihilfe an - die wissen ja sicher bescheid!


    allerdings: es ist ihr JOB sowas zu wissen!



    vertrauen - auch einem versicherungsvertreter ;)
    sabi

  • Hallo Fritz,


    komme auch nicht aus Hessen. Ich habe meinen Vertrag in NRW abgeschlossen und wohne jetzt in SH.


    Bin auch keine Beamtin, sondern mein Mann ist Soldat und ich bin ueber ihn beihilfeberechtigt. Vielleicht gibt es da also auch noch einmal Unterscheide!?


    Also, habe gerade mal in meinen Vertrag gesehen:
    Beim Tarif 30K (30% muss ich mich privat versichern=Restkostenversicherung) steht:
    Kostenerstattung der Regel-und Wahlleistung Unterkunft im Ein-oder Zweibettzimmer. Tarif fuer Beihilfeberechtigte nach Beihilfebemessungssaetzen des Bundes und der Laend!


    War vor 5 Wochen im Krankenhaus und lag im Zweibettzimmer + Chefarzt. Habe vorher bei der privaten Kasse angerufen und es wurde problemlos uebernommen.


    Hat Dir das jetzt weitergeholfen?????? ;)


    Noch einen schoenen Tag
    Dotti

  • Hi Fritz,


    bei mir zahlt das die Beihilfe, aber ich bin auch gesetzlich versichert. Ich wüßte nicht, warum sie bei Privatversicherten weniger bezahlen sollte. Ruf doch einfach mal dort an. Das Studienseminar hat bestimmt die Nummer.
    Gruß
    Meri

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