Telefondienst in den Schulferien durch angestellte Lehrer

  • Schulferien dienen bei Lehrern neben der Gewährung des Jahresurlaubes u.a. auch der Fortbildung und Unterrichts- bzw. Schuljahresvorbereitung. Für diese Aufgaben ist es nicht notwendig, die Dienststelle aufzusuchen. Andere Aufgaben hingegen kann/darf man z.B. aus Datenschutzgründen nur an der Schule ausüben (u.a. Schülerakten lesen und bearbeiten, Notenbücher aktualisieren, Klassenbücher vervollständigen).


    Doch wie sieht es aus, wenn man für Dienste eingesetzt werden soll, die mit der eigentlichen (typischen) Arbeit eines Lehrers nichts zu tun haben?


    Beispiel: Alle Mitglieder der Schulleitung sind während einer Woche der Ferien im Jahresurlaub. Daher wäre die Schule (und das Telefon im Sekretariat) in dieser Zeit "unbewacht"... Nun soll ein Lehrer in dieser Woche Telefondienst ableisten, ohne dass er nach meiner Ansicht dafür qualifiziert oder befugt ist, verbindliche Auskünfte zu erteilen oder andere schul(verwaltungs)rechtliche Aufgaben zu erledigen. Die durch den Lehrer mögliche Antwort ("Die Schulleitung ist erst ab dem xx.xx. wieder erreichbar. Bitte melden Sie sich später noch einmal.") könnte ein Anrufbeantworter erledigen. Das möchte die Schulleitung nicht. Selbst bei einem Telefondienst wäre mit heutiger Technik problemlos eine Rufumleitung auf das Telefon des Lehrers einzurichten.


    Da ich leider keine befriedigende Antworten im Forum und im Netz finden konnte, die Lehrer sich hier in Sachsen nicht auf vorhandene klare und verbindliche Regelungen beziehen können, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen. Muss ein Lehrer diese (meiner Ansicht nach unnötige) Aufgabe übernehmen oder ist das nicht mit den dienstlichen Verpflichtungen eines Angestellten vereinbar.


    Vielen Dank für eure Zuschriften.

    Der Beweis für intelligentes Leben im All zeigt sich darin, dass noch niemand die Erde besucht hat.

  • Also ich kenne Schulen, da ist das normal, allerdings Berufskolleg mit relativ viel Telefondienst. Und da macht das nicht jeder Lehrer, sondern die so genannte erweiterte Schulleitung, Bereichsleitungen sind das.

  • Bei uns ist es auch so, dass in jeden Ferien ein Mitglied der Schulleitung (= unser Schulleiter, die stellvertretende Schulleiterin oder ein/e der fünf Abteilungsleiter*innen) reihum "Feriendienst" hat; in den Sommerferien zwei dieser Personen jeweils drei Wochen. Unser Sekretariat ist zwar - bis auf drei Wochen in den Sommerferien - trotzdem besetzt, in den Ferien aber nur stundenweise. In der übrigen Zeit übernehmen halt die o. g. Lehrkräfte der erweiterten Schulleitung den Telefondienst.

    Das ist aber ja mit deinem Fall nicht vergleichbar, weil es sich weder um "normale" Lehrkräfte noch um Angestellte handelt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Kenne es aus Sachsen auch so. Wir müssen Urlaub einreichen, wenn man keinen hat, kann man zu sowas rangezogen werden. Allerdings weiß ich auch nicht, ob das korrekt so ist. Frag doch die GEW.

  • warum sollte das nicht korrekt sein? Wir alle haben ca 30 Tage Urlaub


    ist das bei dir schon mal vorgekommen, samu?

    Nee, dieser Kelch ging bisher an mir vorüber.


    Dass man Urlaub einreicht kenne ich übrigens nur aus SN und Sachsen-Anhalt. Thüringen auch?


    Edit: bislang gab es auch die "Vorbereitungswoche", letzte Ferienwoche waren Konferenzen, Fobi etc. und Anwesenheitspflicht. Das wurde aber kürzlich abgeschafft.

  • An meiner alten (kleinen) Schule hatte wir alle immer 1 oder 2 Wochen Telefondienst, aber das war Erreichbarkeit fürs Schulamt - dort mussten wir eine Telefonnummer angeben, unter der wir zu erreichen sind. Kam meines Wissens nie vor. Für Eltern und dergleichen lief der AB, den wohl die SL ab und an abgehört hat.

  • Danke für die Antworten - wie gesagt: 30 Tage Urlaub (die ich hier in Sachsen jedes Jahr im Januar in einen Plan eintragen muss), die restliche Zeit kann man für Aufgaben "herangezogen" werden, die aber zu den Aufgaben gehören sollten, die ein angestellter Lehrer zu erledigen hat. Ich meine, dass es nicht dessen Aufgabe sein kann, die Schulleitung im Urlaubsfall zu ersetzen/vertreten, zumal er nur die Funktion eines Anrufbeantworters hat ...


    Danke an alle für die Beiträge.

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  • In NRW ist das nicht korrekt.

    Zumindest bei uns an der Schule haben die angestellten Lehrkräfte auch nichts mit Telefondienst oder ähnlichen "Bürotätigkeiten" zu tun (siehe mein Post oben: Telefondienst und "Bereitschaft" übernehmen die KuK aus der erweiterten Schulleitung). Ich weiß allerdings nicht, ob es dazu eine gesetzliche Vorgabe gibt.

    Wie sieht es damit in NRW aus, Bolzbold ?

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  • An meiner alten (kleinen) Schule hatte wir alle immer 1 oder 2 Wochen Telefondienst, aber das war Erreichbarkeit fürs Schulamt - dort mussten wir eine Telefonnummer angeben, unter der wir zu erreichen sind. Kam meines Wissens nie vor. Für Eltern und dergleichen lief der AB, den wohl die SL ab und an abgehört hat.

    Hier ist die Erreichbarkeit für die Behörde gewährleistet durch eine Handynummer und eine Mailadresse, die erreichbar ist (und regelmäßig eingesehen wird). Vor Ort muss niemand sein. Bei uns ist in der Schule 5 Wochen niemand außer Reinigungskräfte und Putzfrauen.

  • ...

    Edit: bislang gab es auch die "Vorbereitungswoche", letzte Ferienwoche waren Konferenzen, Fobi etc. und Anwesenheitspflicht. Das wurde aber kürzlich abgeschafft.

    Und schwupp, da ist sie wieder, weil der Kultusminister persönlich es so wünscht.

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