Nachprüdung um Ausgleich zu ermöglichen?

  • Beim Erstellen einer Nachprüfung bin ich auf einer Schulhomepage auf diese Aussage gestoßen:


    "Im Falle eines Leistungsbildes, das nicht zu einer Versetzung führt, gibt es in diesem Schuljahr veränderte Bestimmungen zur Nachprüfung (§44f der oben angesprochenen Verordnung): Man wird auch zur Nachprüfung zugelassen, „wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen“. Auch ist eine so genannte Verbesserungsprüfung möglich: Hier muss zum Erwerb eines „Ausgleichs“ in einem Fach durch eine erfolgreiche Prüfung die Note von „ausreichend“ auf „befriedigend“ verbessert werden."


    Das steht ja in krassem Widerspruch zur sonst üblichen Praxis, dass KEINE Nachprüfung zum Erwerb eines Ausgleiches gemacht werden darf. Hab ich es verpasst, dass diese Regelung coronabedingt geändert wurde? Vorstellbar wäre es nachdem in diesem Jahr ja auch gegen die übliche Praxis eine NP in Deutsch, Englisch und Mathe und in mehreren Fächern möglich ist...

  • https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…443&sg=0&menu=1&vd_back=N


    Demnach wäre eine Verbesserungsprüfung nur möglich um an einer Gesamt- oder Sekundarstufe von einem G- in einen E-Kurs zu kommen.

    Wir haben auch Fälle, in denen SuS um einen Schulabschluss kämpfen. Sie dürfen ihre Nachprüfungen aber nur in den Fächern mit einer Minderleistung machen (Gymnasium).

  • Wir haben auch Fälle, in denen SuS um einen Schulabschluss kämpfen. Sie dürfen ihre Nachprüfungen aber nur in den Fächern mit einer Minderleistung machen (Gymnasium).

    Dann gelten bei euch andere Regeln als am zitieren Gymnasim...

  • Es ist (außer an Gesamt und Sekundarschule) keine Ausgleichs-Nachprüfung möglich. Das ergibt sich aus §44 (3).2

    Die Corona-Sonderregel hebt weiterhin nur die Anzahlbeschränkung und die Fachbeschränkung aus §23 und §44 APO S1 auf, nicht aber die Notenbeschränkung.


    An der Realschule kannst du also in allen Fächern eine Nachprüfung machen, wenn eine Steigerung um eine Note dir einen höheren Abschluss (bzw. die Versetzung in Klasse 10 = HA9) ermöglicht, das Fach aber kein Ausgleichsfach ist.

  • Ich wüsste jetzt nicht, warum am Gesamt- und Sekundarschulen eine Ausgleichs-Nachprüfung möglich sein sollte.

    (2)
    In den Fällen des § 44c Absatz 4 kann eine Schülerin oder ein Schüler eine
    Verbesserungsprüfung ablegen, um eine Kurszuweisung auf die Erweiterungsebene
    in der Gesamt- oder Sekundarschule zu erreichen. Dies gilt auch dann, wenn die Verbesserung
    um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist.

    § 44 f

  • Eine Verbesserungsprüfung ist doch keine Ausgleichs-Nachprüfung.

    Ich habe eine Gymnasium zitiert, das Nachprüfungen zulässt, damit man einen Ausgleich erwirbt, sodass man eine Minderleistung in einem anderen Fach ausgleichen kann. Das kommt mir komisch vor.

  • Eben, die gibt es ja auch nicht wie du in dem Link von meinem 1. Beitrag nachlesen kannst oder wie Kodi geschrieben hat.

    Was weiß ich, wie das von dir zitierte Gymnasium darauf kommt. Jedenfalls verbreitet dieses Gymnasium Fake-News.

  • Eben, die gibt es ja auch nicht wie du in dem Link von meinem 1. Beitrag nachlesen kannst oder wie Kodi geschrieben hat.

    Was weiß ich, wie das von dir zitierte Gymnasium darauf kommt. Jedenfalls verbreitet dieses Gymnasium Fake-News.

    Naja, Kodi hat ja nun gerade Gesamt- und Sekundarschulen von seiner Aussage ausgenommen... Das ist falsch.

    Und in der von dir verlinkten APO-Änderung kann man das nicht direkt nachlesen. Man kann nur aus der Tatsache, dass dazu keine Änderung explizit erwähnt ist, schließen, dass es keine gibt.

    Dass die Schule "Fake-News" verbreitet, glaube ich jetzt nicht. Fake-News implizieren ja eine Absicht. Ich denke es handelt sich dann eher um ein Versehen (allerdings der groben Art) oder es gibt doch eine Absprache mit dem Ministerium (unwahrscheinlich, da ungerecht Schülern anderer Schulen gegenüber).

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