Dienstliches Endgerät -> Versichert?

  • Hallo zusammen,


    wir sollen nun dienstliche Endgeräte bekommen.


    Wie ist das da mit der / einer Versicherung?

    Wer zahlt, wenn das gute Stück kaputt geht, weil es mir hinfällt oder auf dem Weg zwischen Zuhause und Schule einen Schaden nimmt?

    Wer zahlt, wenn es geklaut wird?


    Wie ist das bei euch?


    VG

    Peselino

  • Eigentlich müsste das doch genau wie mit allen anderen Sachen sein und entweder der Dienstherr selber oder deine Haftpflicht zahlen. Aber eigentlich sollte das dann die Schule zahlen müssen oder musst du Bälle die im Unterricht kaputt gehen oder PCs im Klassenraum, Tafeln usw. ersetzen?

  • Da bei uns sowohl die SuS als auch die KuK (für letztere gibt es aber noch gar keine dienstlichen Geräte) einen Vertrag über die Ausleihe unterschreiben müssen, gehe ich auch davon aus, dass das über die Haftpflichtversicherung der Schule bzw. des Schulträgers abgedeckt ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ist ja nicht dein Gerät, sondern Eigentum deines Dienstherrn. Solange du es also nicht mutwillig zerstörst, muss dein Dienstherrn die Kosten dafür tragen.


    Sollte irgendein Schulträgers (soll es schon gegeben haben!) irgendwelche Verträge mit Selbstbeteiligung o. ä. Zum unterschreiben rausgeben: niemals unterschreiben!

  • Sollte jemand Ansprüche gegen dich stellen: Deine private Haftpflicht fungiert als passive Rechtsschutz, die prüfen sehr genau, ob du haften musst.

    Aber vorher sollten eigentlich schon andere Instanzen greifen.

  • In unseren Premiumverträgen ist die Haftung auf die Lehrkräfte abgewälzt worden, mit einer Standardklausel über einen Betrag X, der sich auch innerhalb der Laufzeit nicht verändert - sprich: Der Schulträger unterstellt, dass ein iPad heute genauso viel wert ist wie in sechs Jahren. Nachweise für weniger hohe Schadenssummen sind selbst nachzuweisen.


    Momentan verhandeln offenbar Vertreter der Schulen mit der Stadt über eine Übernahme der Haftung - mal sehen was da kommt. Ich kann so einen Moskau-Inkasso-Leihvertrag auf jeden Fall niemandem bei uns an der Schule empfehlen.

  • Die Rechtslage ist eigentlich einfach. Für Schäden, die du im Dienst anrichtest, tritt zunächst deine Dienstherrin ein. Sie nimmt dich Regress (also holt sich die Kohle zurück) wenn du grob fahrlässig der vorsätzlich gehandelt hast.


    Vorsatz schließen wir mal aus. Die Abgrenzung von leicher zu grober Fahrlässigkeit ist also der springende Punkt. wenn du das Gerät auf dem Heimweh im Zug auf den Sitz legst und dort liegen lässt, ist das vielleicht schon grob. Das ist Spekulation, ich kann da nichts Verbindliches zu sagen.


    Die Besonderheit hat @Kalle29 schon benannt. Die Schulträgerinnen versuchen die Bediensteten in Verträgen rechtlich schlechter zu stellen. Ich unterschriebe so etwas nicht.

    Deine private Haftpflicht

    Hat mit Fragen der dienstlichen Haftung nichts zu tun. Die greift allenfalls, wenn du deiner Kollegin im Lehrerinnenzimmer 'nen Kaffe über die Hose kippst.

    sondern Eigentum deines Dienstherrn.

    In NRW nach Erlasslage Eigentum der Schulträgerin. Die Dienstherrin bezahlt zwar, wird aber nicht Eigentümerin.

  • Die Abgrenzung von leicher zu grober Fahrlässigkeit ist also der springende Punkt.

    Der Passus ist sogar noch besser als du glaubst. Er lautet "Der Entleiher haftet für sämtliche Schäden und Verluste [...], außer er hat diese nicht zu vertreten". (Zitat!) Den Vertrag hat übrigens das Rechtsamt des Schulträgers in (kein Witz) monatelanger Vorbereitungszeit erstellt.


    Grobe Fahrlässigkeit ist, wenn mich meine bescheidenen Kenntnisse nicht täusche, schon sehr schnell erreicht. Ich meine, dass hierfür reicht, dass "ein normal denkender Mensch diesen Schaden/Vorfall verhindern könnte". Tablet liegt auf der Tischkante und wird von mir runtergestoßen, während ich mich umdrehe: grobe Fahrlässigkeit, da ich das Gerät ja weiter auf den Tisch hätte legen können.


    Wäre aber nach diesem "Vertrag" eh unerheblich, da ich ja für sämtliche Schäden haften muss. Übrigens, man darf nicht vergessen: Der Schulträger zahlt für das Gerät nichts, denn die Kosten übernimmt ja das Land (oder gabs da nen kleinen Eigenanteil? Der wäre aber sicher nicht im dreistelligen Bereich).

    Einmal editiert, zuletzt von Kalle29 ()

  • "In unseren Premiumverträgen"...

    @Kalle29 : Kannst du etwas mehr verraten bezügl. Schulträger? Gern per PN. Meinst du, dass das "allgemeingültige" Verträge sind, die andere Städte übernehmen könnten?

    Unserer hat sich ziemlich genau daran https://www.medienberatung.sch…n-IT/Nutzungsbedingungen/ orientiert. Den Absatz zur Haftung haben wir als Schule raus nehmen lassen, weil er nicht rechtskräftig sein kann.

  • Gern per PN. Meinst du, dass das "allgemeingültige" Verträge sind, die andere Städte übernehmen könnten?

    Wir hatten das Thema schon mal im Dienstlaptop-Thread. Dort war AFAIR eine Zeitungsmeldung mit einer ähnlichen Idee einer Schulträgerin verlinkt.


    Auch wenn diese nicht voneinander abschreiben, muss man wohl damit rechnen, dass immer wieder so etwas versucht wird.


    Man muss tatsächlich jeweils genau prüfen, was einem da vorgelegt wird, und die Unterschrift verweigern. Warnt bitte immer auch eure Kolleginnen, auch wenn die Schafe unter denen sowieso alles abnicken.


    Bei uns wurden übrigens im Dezember Geräte ausgegeben, Nutzungsverträge sollen noch kommen. Ich bin mal gespannt, was in den Zaubertexten drinsteht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Unserer hat sich ziemlich genau daran https://www.medienberatung.sch…n-IT/Nutzungsbedingungen/ orientiert

    Und da steht es ja genau so drin, wie es sein soll: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Die ist übrigens mit einer einfachen Faustregel von der leichten Fahrlässigkeit abzugrenzen:

    "So etwas kann jedem mal passieren": leichte Fahrlässigkeit; "das darf einfach nicht passieren": grobe Fahrlässigkeit.

  • Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Und das ist die Gesetzeslage, die muss man nicht vereinbaren. Es braucht nämlich gar keine Nutzungsverträge, weil alles klar ist. Umso vorsichter muss man sein, wenn einem die Schulträgerin etwas vorlegt. Nachtigall, ick hör' dir trapsen.


    "So etwas kann jedem mal passieren": leichte Fahrlässigkeit; "das darf einfach nicht passieren": grobe Fahrlässigkeit.

    Klingt einleuchtend. Im konkreten Fall liefert das aber viel Interpretationsspielraum, in dem sich Juristinnen tummeln können.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • weil es mir hinfällt oder auf dem Weg zwischen Zuhause und Schule einen Schaden nimmt?

    Alternativ kann das Gerät auch in der Schule lassen. Dann passiert auf dem Transportweg sicher nichts. Was passiert wohl, wenn man einen abschließbaren Schrank beantragt, um das Gerät dort einzuschließen? Wer haftet, wenn es einen solchen nicht gibt?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Ich verwende seit Jahren Laptops, Tablets, was auch immer.

    Bis jetzt ist mir erst einmal ein Tablet zu Bruch gegangen, weil ich in der Tat nicht aufgepasst hatte und den Rucksack nicht ordentlich zugemacht hatte. Also fiel es heraus und war hinüber. Selbst schuld.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein dienstliches Endgerät zu Bruch geht, ist m.E. eher gering. Je nach Gerät gibt es ja Cases, Rahmen, Schutzhüllen und was auch immer, um die Geräte vor Stürzen zu schützen.

    Und wenn es doch zu Bruch gehen sollte, gibt es wahlweise die Diensthaftpflicht, die private Haftpflicht oder den Dienstherren, die je nach Konstellation einspringen.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja - letztlich wird man abwarten müssen, wie seitens der Kommune oder des Dienstherrn reagiert wird, wenn so etwas passiert. Ich gehe davon aus, dass wir hier in diesem Forum sicherlich bald die ersten "Problemanzeigen" bekommen werden. Alles eine Frage der Zeit...

  • Das Problem ist die Nutzungsvereinbarung. Sobald ich eine Regelung unterschreibe, die eine Haftung auch unterhalb der für ÖD Mitarbeiter geltenden Regelungen liegt, wird die Rechtsabteilung sich erst Mal darauf berufen. Also unterschreibe ich eine Nutzungsvereinbarung nur, wenn sie mit geltenden Recht übereinstimmt! Also keine Haftung meinerseits, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Auch meine Diensthaftpflicht wird nicht begeistert sein, wenn ich schriftliche Zusagen dieser Art mache. Den die Aufgabe einer Diensthaftpflicht ist auch die Abwehr unberechtigter Forderungen!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • @O.Meier Haftpflicht

    Die private Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nicht bei Schäden, die im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Möchte ich diese absichern, muss ich gegen einen Aufpreis das extra absichern.
    Oder ich bin Mitglied in der GEW da ist das neben der Schlüsselversicherung includiert🤣

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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