[NRW] Vorgriffsstellen - Was hat man für Optionen?

  • Hallo zusammen,


    Zu den Vorgriffsstellen sind gute Informationen zu Einzelheiten extrem rar.

    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?


    - Kann man sich bereits vor Ablauf der 5 oder 6 Jahre auf andere Stellen bewerben? (z.B. A14, Funktionsstellen, etc.)

    - Kann man sich auf andere feste Stellenausschreibungen bewerben, wenn man eine Vorgriffsstelle angenommen hat? (Szenario: Man hat letztes Jahr angenommen, jetzt kommt aber eine deutlich bessere Stelle raus + nur an einer Schule)

    - Ist die Probezeit nach drei oder nach 5/6 Jahren abgegolten?


    Vielen Dank!:aufgepasst:

  • Wenn du eine Vorgriffsstelle annimmst, wirst du ja regulär verbeamtet mit normaler Probezeit von drei Jahren. Du verpflichtest dich mit ca. halber Stundenzahl bis Juni 2026 an eine andere Schule abgeordnet zu werden.


    Anderswo bewerben wird nicht möglich sein, du bist ja dann verbeamtet, das geht nur noch über Versetzungen und die wird dann so schnell niemand genehmigen.


    Funktionsstellen würde ja frühestens ein Jahr nach Probezeit gehen, was das mit der Abordnung macht, weiß ich leider auch nicht. Wenn es eine interne Stelle ist, ist es wahrscheinlich sowieso unproblematisch.


    Fast alle Stellen an Gymnasien in NRW werden gerade so ausgeschrieben, bedrückt mich etwas, ich finde den Zeitraum wirklich lang, um in zwei Kollegien zuhause zu sein, doppelt an Konferenzen teilnehmen zu müssen, in einer ganz anderen, nicht gelernten Schulform zu unterrichten, etc. Damit lässt sich doch kein Privatleben vereinbaren?

    Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

  • [...]

    Fast alle Stellen an Gymnasien in NRW werden gerade so ausgeschrieben, bedrückt mich etwas, ich finde den Zeitraum wirklich lang, um in zwei Kollegien zuhause zu sein, doppelt an Konferenzen teilnehmen zu müssen, in einer ganz anderen, nicht gelernten Schulform zu unterrichten, etc. Damit lässt sich doch kein Privatleben vereinbaren?

    Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

    Individuell mag das keine ideale Situation sein.

    Allerdings darfst du auch nicht vergessen, dass das letztlich ein Geschenk an die Stelleninhaber ist. Eigentlich gäb es die Stellen nämlich sonst erst, sobald der Bedarf an den Gymnasien wirklich da ist. Letztlich werden da Gymnasialkollegen auf Kosten der anderen Schulformen geparkt, die sonst noch keine Stelle bekämen.

  • ZU 100% abordnen dürfen sie (hier in NRW zumindest) nur, wenn die andere Schule eine gleichwertige Stelle Sek II hat, z.B. an die Gesamtschule / Berufskolleg. An andere Schulformen mit max. halber Stelle.


    Individuell mag das keine ideale Situation sein.

    Allerdings darfst du auch nicht vergessen, dass das letztlich ein Geschenk an die Stelleninhaber ist. Eigentlich gäb es die Stellen nämlich sonst erst, sobald der Bedarf an den Gymnasien wirklich da ist. Letztlich werden da Gymnasialkollegen auf Kosten der anderen Schulformen geparkt, die sonst noch keine Stelle bekämen.

    Naja, oder andersrum. Nicht auf Kosten der Schulformen, sondern zugunsten dieser Schulen, die sonst noch einen höheren Personalmangel hätten. Darum geht es ja vor allem - nicht den Gymnasiallehrern einen Gefallen zu tun, sondern um händeringend Personal an einige Schulen zu bekommen. Ein Lockmittel.


    Ja genau, individuell geht es besser oder schlechter - ich habe Kinder und kann es mir deswegen nicht vorstellen, einfach wegen des zusätzlichen Zeitaufwandes. Deswegen würde mich ja auch interessieren, ob es hier jemanden gibt, der das bereits macht und wie es in der Praxis läuft (tatsächlich doppelte Konferenzen etc.?).

  • Naja, oder andersrum. Nicht auf Kosten der Schulformen, sondern zugunsten dieser Schulen, die sonst noch einen höheren Personalmangel hätten. Darum geht es ja vor allem - nicht den Gymnasiallehrern einen Gefallen zu tun, sondern um händeringend Personal an einige Schulen zu bekommen. Ein Lockmittel.

    Das ist die PR-Version.


    Was willst du mit einem Kollegen, der in der Schulform keine Erfahrungen hat, keine schulformspezifische didaktische, methodische Ausbildung hat und nach wenigen Jahren wieder weg ist.

  • Das ist die PR-Version.


    Was willst du mit einem Kollegen, der in der Schulform keine Erfahrungen hat, keine schulformspezifische didaktische, methodische Ausbildung hat und nach wenigen Jahren wieder weg ist.

    Aber wenn die Alternative gar kein Kollege ist?


    Wahrscheinlich kommt es auf die Region an. Im Ruhrgebiet gibt es Grundschulen, die jedes Mal mehrere Stellen mit beliebig/beliebig ausschreiben und offensichtlich keine Bewerber finden. Hier werden dann die Gymnasiallehrkräfte geparkt.

    Ist das jetzt für die Grundschulen gut oder schlecht? (neutrale Frage :) )


    Ich verstehe vollkommen, was du meinst - ich finde das Verfahren aus vielen Perspektiven ungünstig. Trotzdem glaube ich nicht, dass das die PR Version ist. Nicht in den Regionen, an die ich denke.

  • Ja genau, individuell geht es besser oder schlechter - ich habe Kinder und kann es mir deswegen nicht vorstellen, einfach wegen des zusätzlichen Zeitaufwandes. Deswegen würde mich ja auch interessieren, ob es hier jemanden gibt, der das bereits macht und wie es in der Praxis läuft (tatsächlich doppelte Konferenzen etc.?).

    In der Praxis müssen die Stundenplaner mit dir und miteinander reden. Es muss geklört sein, an welchen Tagen du für wleche Schule zur Verfügung stehst. Musst du während des Tages zur anderen Schule fahren, müssen die Fahrzeiten mit in dein Deputat kalkuliert werden. Das geht z.T nur mit Hilfe des Lehrerrates, der dich unterstützt. Da du an jeder Schule nur in Teilzeit bist, sollten für dich dieselben Regeln gelten wie für andere Teilzeitkräfte insb. was Konferenzen und außerunterrichtliche Aktivitäten angeht.

  • Eine Frage in die Runde:

    Was passiert wenn man eine Vorgriffsstelle annimmt und während der Zeit der Abordnung schwanger wird bzw. in Mutterschutz usw geht? Muss die versäumte Zeit dann drangehangen werden? Finde leider keine Quelle dazu ..

    • Offizieller Beitrag

    Als unwissendes Nordlicht darf ich vielleicht rein interessehalber mal fragen: was ist wohl eine Vorgriffsstelle? 🤔

    Eine Erfindung von NRW, so zu tun, als würde man den Gymnasien eine Stelle geben, die sie aber erst in 3 oder 5 Jahren nutzen dürfen.
    Sie stellen also eine Person ein und ... in der Zwischenzeit (zb. 3 oder 5 Jahre) darf die Person erstmal in der Grundschule / in der Hauptschule / in der Gesamtschule unterrichten.
    Um das noch komplizierter zu machen, gibt es auch solche Vorgriffsstellen, wo die Person 50/50 macht. Es erleichtert die Probezeit enorm, die Schulen haben gar keinen Orga-Aufwand...

    Die Idee dahinter (vermutlich): die ganzen Gym-Absolvent*innen ruhig stellen, die man nicht gebrauchen kann aber im Ref ausgebildet hat, und sie für ein paar Jahre woanders parken, weil man sie angeblich in 3-5 Jahren am Gym real braucht.
    Faktisch: Verschiebung des Problems durch Verbrennung von Personal.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage in die Runde:

    Was passiert wenn man eine Vorgriffsstelle annimmt und während der Zeit der Abordnung schwanger wird bzw. in Mutterschutz usw geht? Muss die versäumte Zeit dann drangehangen werden? Finde leider keine Quelle dazu ..

    Mutterschutz wird selbst bei der Probezeit nicht berücksichtigt. Elternzeit würde bei der Probezeit rangehangen werden, ich vermute (!) aber, dass die Probezeit sich verlängert, die Abordnung nicht. In der Theorie braucht man ja die Person an der einen Stelle ab einem bestimmten Datum. Dadurch geht einfach die Abordnungsschule leer aus, wie das jede Schule tun würde, wenn jemand in einem bestimmten Zeitraum ausfällt.

  • Um das noch komplizierter zu machen, gibt es auch solche Vorgriffsstellen, wo die Person 50/50 macht. Es erleichtert die Probezeit enorm, die Schulen haben gar keinen Orga-Aufwand...

    Glücklicherweise soll das ja ab jetzt nicht mehr passieren, sondern die Abordnung ist zu 100 % für zwei Jahre.

    • Offizieller Beitrag

    das mag sein (und zitiere bitte nicht so knapp und selektiv), ich habe es auch nicht (an sich) bewertet, sondern dargestellt.
    Man wird auf einer Vorgriffsstelle halt nicht an ein anderes Gymnasium abgeordnet, die Darstellung ist also richtig.
    Ob man es für problematisch findet oder nicht, stand nicht im Fokus, zumal die TATSACHE, dass es diese Art von Stellen gibt, eben das Novum ist.

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