Referendariat + Schöffentätigkeit (NRW)

  • Eine Verlängerung des Refs würde da aber wohl kaum zustande kommen, davor bin ich als Schöffe ja geschützt und würde das wohl auch rechtlich durchsetzen können. Die Vorstellung ist trotzdem nicht schön.

    Wenn du die Kriterien zur Zulassung (ausreichende Anzahl an UBs) nicht erfüllst, dann kann dich kein Ehrenamt davor schützen. Man kann ja niemanden zulassen, der die Ziele nicht erfüllt hat. Ich wollte diese Gefahr auch nur zu Bedenken geben. Die UBs sind eh schon eng gestrickt. Wenn dann noch Termine wegfallen / kurzfristig ausfallen, kann es echt knapp werden. Und vor allem stressig.

  • Nur dass zwischen dem Schöffenamt und der Mithilfe in der Bahnhofsmission schon ein deutlicher qualitativer Unterschied besteht.

    Insofern ist es auch sehr klar geregelt, wie ein Arbeitgeber bzw. Dienstherr mit einem Schöffen umzugehen hat. § 45 Abs. 1a DRiG ist da durchaus eindeutig.

    Da muss notfalls halt eine Lösung her, die - das würde bereits erwähnt - auf der Rechtslage beruht.

  • Da muss notfalls halt eine Lösung her, die - das würde bereits erwähnt - auf der Rechtslage beruht.

    Eine Lösung kann dann natürlich sein, dass UBs noch später stattfinden können oder so. Aber ich gebe nur zu Bedenken, dass es stressig sein kann. Habe Fälle mitbekommen, wo innerhalb von drei Wochen - 3 UBs stattfinden mussten. das ist Stress.

  • Klar, unbestritten. Ich bin allerdings dann doch zuversichtlich, dass eine gangbare Lösung gefunden werden kann und wird. Auch Beamte sind Menschen, manche sogar noch nach vielen Dienstjahren.

    Außerdem sind das ja vorläufig ungelegte Eier. @TE: Ich würde, sobald Du einen Refplatz hast, mit dem Seminar Kontakt aufnehmen und das Problem schildern. Das zeigt auch, dass du das Problem frühzeitig erkannt hast und aktiv an einer Lösung arbeiten willst - was schließlich eine Qualifikation ist, die im Lehrerberuf nur nützen kann.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • fossi74

    Keine Ahnung wer die Bahnhofsmission ins Spiel gebracht hat, aber Freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz sind in den Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetzen der Länder ebenso klar geregelt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich habe 3 Monate vor der UPP meinen Dienst als Schöffe angetreten. Das habe ich in der Schule kommuniziert. Für den Tag meiner UPP war ein Verhandlungstag angesetzt, da habe ich dann ans Landgericht geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich an dem Tag nicht zur Verfügung stehe. Da hätte ich auch das Strafgeld in Kauf genommen. War aber eh kein Prozess an dem Tag.


    Etwas irritiert reagierte dann einige Monate später mein neuer stellvertrender Schulleiter, als ich 3 Monate nach Antritt der Stelle einen Prozess reinbekam, der sich dann über 19 Verhandlungstage erstreckte. O-Ton: "Das haben wir uns aber nicht eingekauft." Dann kam Corona und das wurde alles völlig egal.


    Und ja, je nach Gerichtspräsident würde ich auch eine freundliche Unterweisung des ZfsL-Leiters durch ebenjenen Präsidenten empfehlen. Dieses hochherrschaftliche Gehabe der Seminare ist sowieso eher ein Ärgernis. Allerdings hätten bei mir Fachleiter wie Kernseminarleiter geschockt reagiert, wenn da jemand wegen dem Schöffenamt Nachteile abbekommen hätten. Die nahmen ihren Diensteid nämlich ernst.

  • Ich habe 3 Monate vor der UPP meinen Dienst als Schöffe angetreten. Das habe ich in der Schule kommuniziert. Für den Tag meiner UPP war ein Verhandlungstag angesetzt, da habe ich dann ans Landgericht geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich an dem Tag nicht zur Verfügung stehe. Da hätte ich auch das Strafgeld in Kauf genommen. War aber eh kein Prozess an dem Tag.


    Etwas irritiert reagierte dann einige Monate später mein neuer stellvertrender Schulleiter, als ich 3 Monate nach Antritt der Stelle einen Prozess reinbekam, der sich dann über 19 Verhandlungstage erstreckte. O-Ton: "Das haben wir uns aber nicht eingekauft." Dann kam Corona und das wurde alles völlig egal.


    Und ja, je nach Gerichtspräsident würde ich auch eine freundliche Unterweisung des ZfsL-Leiters durch ebenjenen Präsidenten empfehlen. Dieses hochherrschaftliche Gehabe der Seminare ist sowieso eher ein Ärgernis. Allerdings hätten bei mir Fachleiter wie Kernseminarleiter geschockt reagiert, wenn da jemand wegen dem Schöffenamt Nachteile abbekommen hätten. Die nahmen ihren Diensteid nämlich ernst.

    Danke, Danke, Danke! Ich bin also nicht allein :)


    Lese ich da richtig heraus, dass das Landgericht deine Abwesenheit nicht abgesegnet hat, sondern du nur Glück hattest dass trotz Dienst keine Verhandlung anstand? So mutig, einfach nicht aufzutauchen wäre ich nämlich ganz gewiss nicht.


    19 Tage ist natürlich heftig. Wie waren die verteilt? Woche für Woche oder quasi im Block? Und der Spruch vom stellv. Schulleiter kommt mir in abgewandelter Form auch bekannt vor.

  • Habe Fälle mitbekommen, wo innerhalb von drei Wochen - 3 UBs stattfinden mussten. das ist Stress

    Ich habe mir oft die UBs im Block gelegt. Dann war der Spuk schneller vorbei 😆

  • Respekt, ich war für sowas nicht zu gebrauchen.

    Ob die Taktik gut war steht auf einem anderen Blatt. Ich hatte keine super Noten im Ref, aber es hat doch gereicht. Ich glaube aber auch nicht ,dass ich erheblich besser gewesen wäre wenn ich noch mehr Zeit gehabt hätte. Ich fand UBs furchtbar und mir es eine kurze schlimme Zeit angenehmer als eine konstante Belastung und Unsicherheit.

  • Lese ich da richtig heraus, dass das Landgericht deine Abwesenheit nicht abgesegnet hat, sondern du nur Glück hattest dass trotz Dienst keine Verhandlung anstand? So mutig, einfach nicht aufzutauchen wäre ich nämlich ganz gewiss nicht.


    19 Tage ist natürlich heftig. Wie waren die verteilt? Woche für Woche oder quasi im Block? Und der Spruch vom stellv. Schulleiter kommt mir in abgewandelter Form auch bekannt vor.

    Ich habe zumindestens keine Info bekommen. Hätte ich eine Ladung erhalten, hätte ich auch einfach angerufen und gesagt, dass ich am x.x. umd y Uhr bereits schriftlich mich gemeldet hätte. Am Landgericht ist es ja auch so, dass man nicht unbedingt Fälle an jedem der angesetzten Tage bekommt...


    Die 19 Tage waren verteilt auf mehrere Wochen und dadurch lief das von Oktober bis April. Passenderweise in meiner Erinnerung oft am selben Tag, wodurch ich tatsächlich etwas Schwierigkeiten mit dem Lehrplan bekam. Mit einem der Berufsrichter habe ich mich auch angefreundet (totaler Zufall!) und der meinte letztens, dass das auch sehr lang für die beklagte Tat war.

  • Keine Ahnung wer die Bahnhofsmission ins Spiel gebracht hat

    Ich war das - als Beispiel für ein Ehrenamt, das man auch einfach mal ruhen lassen kann.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • fossi74

    Wobei dies ein Ehrenamt wäre, was man vom Zeitpunkt her in der Regel steuern kann. Ich finde den übrigens sehr gut, wenn Lehrer Ehrenämter wie Schöffe oder Mitarbeit im KatSchutz ausüben. Alleine schon wegen der Vorbildfunktion gegenüber SuS. SL müssten eigentlich stolz auf jeden Ehrenamtler sein.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es erzeugt auch spannende Gespräche. Ich bin jetzt jedenfalls "der Anwalt". Obwohl ich eigentlich dem wegen Körperverletzung angeklagtem Schüler immer nur gesagt habe: Nimm dir nen Anwalt, da kann ich dir nicht mehr helfen.

  • ... über 19 Verhandlungstage erstreckte. O-Ton: "Das haben wir uns aber nicht eingekauft."

    Wobei man auch sagen muss, dass jemand mal eben 4 Wochen lang vertreten werden muss ist schon etwas, wo man als Planer sicher erst mal schluckt, verpflichtendes Ehrenamt hin oder her.

    Klar, hätte er auch für sich behalten können, aber jeder hat halt seine Aufgaben zu erfüllen und denkt als allererstes daran. Deswegen finde ich auch klare Kommunikation am Anfang wichtig, damit rechnet einfach kein Mensch und der Normalbürger weiß nicht, was das Schöffenamt in letzter Konsequenz bedeutet.

  • Wobei man auch sagen muss, dass jemand mal eben 4 Wochen lang vertreten werden muss ist schon etwas, wo man als Planer sicher erst mal schluckt, verpflichtendes Ehrenamt hin oder her.

    Klar, hätte er auch für sich behalten können, aber jeder hat halt seine Aufgaben zu erfüllen und denkt als allererstes daran. Deswegen finde ich auch klare Kommunikation am Anfang wichtig, damit rechnet einfach kein Mensch und der Normalbürger weiß nicht, was das Schöffenamt in letzter Konsequenz bedeutet.

    Ach, ich hab ihm das auch nicht bös genommen. Ich möchte mich perspektivisch selber in dem Bereich einbringen und weiß absolut um diese Problematik. Zugebenermaßen hatte ich damit auch nicht gerechnet. Und jeder, der sich fürs Schöffenamt interessiert: Stundenlang Telefonaten in einer anderen Sprache zuzuhören, aber jedes Mal doppelt (nämlich einmal komplett durch im Original und dann mit regelmäßiger Pause und Übersetzung), kann auch sehr ermüdend sein. Es entstehen aber dadurch viele Verhandlungstage.

  • Noch einmal hallo!


    Ich bin nun mittlerweile gut im Referendariat angekommen. Bisher gab es auch mit den Gerichtsterminen keine großen Probleme (einen konnte ich dankenswerter Weise abgeben, der mir sonst ein paar planerische Probleme gemacht hätte). Sowohl beim ZfsL als auch in der Schule ist Verständnis für das Schöffenamt da. Ein Kollege hat mich sogar in seinen Sowi-Unterricht gebeten damit ich da ein wenig erzählen kann.

    Nur jetzt ist es passiert. Ich kam gestern ins Gericht und die Richterin hat mir dann eröffnet, dass das ein größerer Prozess wird. Es sind erstmal 18 (!) Verhandlungstage angesetzt, davon mehrere pro Woche. Jetzt fürchte ich, dass ich fast den gesamten Mai ausfalle. Glücklicherweise ist mein Seminartag davon nicht betroffen, trotzdem hab ich ein wenig Angst davor morgen alle in der Schule darüber in Kenntnis zu setzen. ABB weiß schon Bescheid, aber das wird ja mehrere Leute betreffen...

  • Nur jetzt ist es passiert. Ich kam gestern ins Gericht und die Richterin hat mir dann eröffnet, dass das ein größerer Prozess wird. Es sind erstmal 18 (!) Verhandlungstage angesetzt, davon mehrere pro Woche. Jetzt fürchte ich, dass ich fast den gesamten Mai ausfalle. Glücklicherweise ist mein Seminartag davon nicht betroffen, trotzdem hab ich ein wenig Angst davor morgen alle in der Schule darüber in Kenntnis zu setzen. ABB weiß schon Bescheid, aber das wird ja mehrere Leute betreffen...

    Oh je, das tut mir leid für dich.. Ich finde ehrlich gesagt die Kommunikationspraxis der Gerichte auch etwas unglücklich, so etwas nicht schon bei der Ladung für den 1. Tag des Prozesses mitzuteilen, sondern damit so um die Ecke zu kommen..


    Wie oft warst du denn dieses Jahr da? Ab 24 Sitzungstagen im Geschäftsjahr hast du das Recht, dich von der Schöffenliste streichen zu lassen (§52 (2) GVG). Dann wärst du immerhin für den Rest deines Referendariats 'frei'.

  • pppp

    Gilt jedoch nicht für den laufenden Prozess, der muss zu Ende gebracht werden,denn sonst wäre er geplatzt. Wer also das Pech gehabt hat, den NSU Prozess zu bekommen, der hat für die nächsten drei Jahre einen Halbzeitjob bei Gericht. (Kommt selten vor)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Man sollte sich vor diesem Hintergrund bei allem Respekt für diese Tätigkeit überlegen, ob man im Anschluss an die Zeit als Schöffe/Schöffin dies weitermachen sollte. Mit dem schulischen Alltag und den Erfordernissen, die sich daraus ergeben, lässt sich das m.E. je nach Fortschritt des Schuljahres nur schwer vereinbaren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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