Vertretungslehrerin und schwanger

  • Guten Abend,


    wahrscheinlich wurde dieses Thema schon dutzend mal besprochen, allerdings finden wir unterschiedliche Meinungen zu dem Thema und erhoffen uns mit diesem Eintrag gültige Informationen :)


    Meine Frau ist Vertretungslehrerin an einem Gymnasium und während der Anstellung als Vertretungslehrerin schwanger geworden. Da die Belastung aktuell zu hoch wird, hat man sich mit Absprache der Schulleitung darauf geeinigt sich ein Beschäftigungsverbot über den Frauenarzt einzuholen. Da der Vertrag bis zum Frühjahr 2022 läuft ist uns nicht ganz klar, wie die finanzielle Situation nach einem Beschäftigungsverbot aussieht.


    Wird der Lohn weitergezahlt? Gibt es eine Art Mutterschutzgeld? Oder gibt es aufgrund der noch nicht vorhandenen Verbeamtung eventuell keinen Cent?


    Vielen Dank für eure Antworten oder eventuellen Links die uns weiterhelfen könnten.

  • Hallo, zunächst erstmal alles Gute für euch!


    Ich verstehe eure Situation noch nicht ganz. Deine Frau ist befristet bis z.B. 1.2 als Vertretungslehrerin angestellt und der voraussichtliche Entbindungstermin ist vorher oder nachher? Das Beschäftigungsverbot ist bis zum Ende der Schwangerschaft ausgestellt?

  • Hier dürfen Schwangere aktuell gar nicht mehr in den Präsenzunterricht, daher bin ich etwas verwundert.

  • In NRW dürfen Schwangere in Präsenz unterrichten, ansonsten gehen sie ins Distanzlernen.


    Im Beschäftigungsverbot wird man weiter bezahlt.


    Im Mutterschutz gilt das:

    https://familienportal.de/fami…-mutterschutzlohn--125048


    Wann würde denn der Mutterschutz beginnen? Vor oder nach Vertragsende? Wird der Vertrag verlängert?


    Ansonsten gilt das: https://familienportal.de/fami…enleistungen/mutterschutz

    Zitat

    Welche Leistungen bekomme ich, wenn meine befristete Stelle während der Mutterschutzfrist endet?

    Das kommt darauf an, wie Sie krankenversichert sind:

    • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Ihre Stelle während der Mutterschutzfrist endet, dann übernimmt danach Ihre Krankenkasse den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld - allerdings nur in Höhe des Krankengeldes. Die Krankenkasse zahlt bis zum Ende der Mutterschutzfrist sowohl das Mutterschaftsgeld als auch den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Krankengeldes.
    • Wenn Sie privat krankenversichert sind und Ihre Stelle während der Mutterschutzfrist endet, dann bekommen Sie unverändert das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes haben Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes.

    WICHTIG: Wenn Sie schwanger sind und arbeitslos werden, noch bevor die Mutterschutzfrist beginnt, dann erkundigen Sie sich bitte über Ihre finanzielle Absicherung bei der Agentur für Arbeit, bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Sozialamt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

Werbung