Präsenzpflicht während Freistunden und Pausen?

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    in Freistunden und Pausen (in denen ich natürlich keine Aufsicht habe) besuche ich gerne den nahegelegenen Tante-Emma-Laden, um Besorgungen (Post, Proviant...) zu erledigen. Ist das zulässig? Eine Kollegin meinte, dass ich in der Schulzeit eigentlich das Gelände nicht verlassen darf. Diese Vorschrift war mir neu.


    Freue mich über Rückmeldungen.


    Viele Grüße

  • Das müsste Teil des Vertretungskonzepts sein und ist normalerweise per Dienstvereinbarung geregelt. Bei uns besagt die für Freistunden in etwa "telefonisch erreichbar sein während der Kernzeiten und sich in Schulnähe aufhalten. Andere Absprachen mit der Abteilungsleitung möglich".


    Frag mal den Personalrat oder die SL. Bei letzterer weckst du aber vielleicht schlafende Hunde, also nimm den PR.

  • Eine Kollegin meinte, dass ich in der Schulzeit eigentlich das Gelände nicht verlassen darf

    Sehr bekannt sind ja Sammlungen von Sagen aus bestimmten Kulturkreisen (z. B. die antiken griechischen Sagen) oder Regionen (z. B. die Sagen des Spessarts).

    Die bei weitem umfangreichste Sammlung dürften tatsächlich aber die (Hören)Sagen aus dem Lehrerzimmer sein.

  • Also bei uns gibt’s einen Unterschied zwischen Vertretungsbereitschaft- im Lehrerzimmer sitzen und brav Däumchen drehen, bis man eingesetzt wird- und Freistunden. In deinen Freistunden bist du natürlich frei in deiner Planung und kannst natürlich auch was einkaufen gehen. Aber wie die anderen schon schrieben: das ist von Schule zu Schule unterschiedlich und von euren Vertretungskonzept abhängig.

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • So eine Regelung müsste dir bekannt sein. Zum Beispiel, weil sie auf einer Lehrerkonferenz verkündet wurde. Frag die Kollegin, wo sie das her hat. Sonst würde ich lieber niemanden fragen.


    Vielleicht wurdest du mit einer Schülerin verwechselt :lach:

  • Selbstverständlich dürfen Lehrkräfte, die eine Freistunde haben, das Schulgelände verlassen!


    Dazu muss ich allerdings sagen: "Vertretungsbereitschaft" gibt es bei uns nicht und ich wüsste auch nicht, dass wir ein "Vertretungskonzept" oder irgendeine Dienstvereinbarung dazu haben. Vertretungen werden rechtzeitig angekündigt; wenn sich morgens jemand krankmeldet, beaufsichtigt i. d. R. ein/e Kollege/Kollegin nur die Klasse, es sei denn, es hat zufällig jemand Zeit, "echte" Vertretung zu machen (also 90 Min. in dem entsprechenden Klassenraum zu bleiben). Sprich: in Springstunden, in denen man nicht als Vertretung im Vertretungsplan steht, kann man tun und lassen, was man will!


    In welchem Bundesland arbeitest du denn?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns verlassen durchaus auch KuK, die keine Pausenaufsicht haben, mal das Schulgelände (lohnt sich in den 20 Min. der Pausen aber ja kaum). Einige müssen das - bedingt durch Standortwechsel (meine Schule hat zwei Standorte) - sogar.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Werde den ÖPR/BRP mal befragen. Weiß jemand, ob die Präsenz auch für Pausen zutrifft in denen man keine Aufsicht hat? Da dürfte man doch ziemlich frei in der Gestaltung sein.

    Auch das dürfte schulabhängig sein (allerdings wäre eine Anwesenheitspflicht zumindest sehr ungewöhnlich). Wenn bei uns jemand Präsenz in der 2 1/2-Stunden-Pause zwischen mittag und Abendunterricht anordnen würde, würd ich ihm vermutlich was husten :)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Frage von einer Nicht-Oberstufenschülerin gekommen wäre, hätte ich das noch verstanden. (Und im Anschluss die Userin wegen fehlender Schreibberechtigung gesperrt... :) )


    In NRW gilt laut § 13 Abs. 3 ADO Folgendes:

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.


    Heißt also konkret: Wenn die Schulleitung es anordnet und konkrete Aufgaben zuweist, dann ja. Ansonsten nein.

  • Bei uns verlassen durchaus auch KuK, die keine Pausenaufsicht haben, mal das Schulgelände (lohnt sich in den 20 Min. der Pausen aber ja kaum). Einige müssen das - bedingt durch Standortwechsel (meine Schule hat zwei Standorte) - sogar.

    Und dürfen wir nie das Schulgelände verlassen, so müsste es eine neue Regelung für die Qualmlungen unter uns geben. Man kann ja nicht sagen „Auf dem Schulgelände wird nicht geraucht“ wenn es auch heißt „Ihr habt auf dem Schulgelände zu bleiben“ :staun:

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Die bei weitem umfangreichste Sammlung dürften tatsächlich aber die (Hören)Sagen aus dem Lehrerzimmer sein.

    Man kann natürlich die Sammlung erweitern, indem man in einem Lehrerforum fragt. ;)


    Falls du des Lesens mächtig bist, dann lies doch einfach mal in den Bestimmungen deines Bundeslandes nach. Dann stellst du sehr wahrscheinlich fest, dass eigentlich schon im Stundenplan ausgewiesene regelmäßige Präsenzstunden unzulässig sind. Manche Kollegien entscheiden sich trotzdem genau deshalb dafür, weil sich so überraschende Vertretungen meistens vermeiden lassen, sie also z.B. ihre Einkäufe etc. besser planen können.


    Selbstverständlich darfst du deinen Dienstort verlassen, wenn du keinen Dienst hast. :D

  • Falls du des Lesens mächtig bist

    Diesen in der Sache durchaus berechtigten Verweis auf die Notwendigkeit eigener Recherche hätte man allerdings auch netter formulieren können.

  • Eine Kollegin meinte, dass ich in der Schulzeit eigentlich das Gelände nicht verlassen darf.

    Frag' die Kollegin nach der Rechtsgrundlage für diese Behauptungen. Viele tradierte "Regeln" entpuppen sich als Kolportage.

    • Offizieller Beitrag

    Frag' die Kollegin nach der Rechtsgrundlage für diese Behauptungen. Viele tradierte "Regeln" entpuppen sich als Kolportage.

    Ich wäre dringend für verpflichtende Fortbildungen zu Dienst- und Prüfungsrecht für ALLE Lehrkräfte. Das würde viele Mythen und Legenden hoffentlich beseitigen.

  • Komischerweise ist Schulrecht für Referendar*innen oft langweiliges Hassfach und selbst Personalräte hörte ich schon stöhnen ob der Fortbildung, von der man doch schon alles wisse. Wie leicht würde vieles geklärt, wenn alle sich an die doch recht knapp und klar formulierten Regeln hielten.


    Aber wo ich so darüber nachdenke, ich habe es wohl auch erst hier verstanden.


    Edit: Wer hatte "ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz" oder so ähnlich in der Signatur? Warst das du fossi74 ? Vor dem penis pen is...

    Einmal editiert, zuletzt von karuna ()

  • Und dürfen wir nie das Schulgelände verlassen, so müsste es eine neue Regelung für die Qualmlungen unter uns geben. Man kann ja nicht sagen „Auf dem Schulgelände wird nicht geraucht“ wenn es auch heißt „Ihr habt auf dem Schulgelände zu bleiben“ :staun:

    Wir haben einen Raucherbereich, der offiziell nicht mehr zum Schulgelände gehört, sich aber trotzdem auf selbigem befindet ;) . Nebenbei gesagt fände ich es aber besser, wenn auch die Lehrkräfte während der Schulzeit nicht dort rauchen würden; unsere SuS dürfen das ja auch nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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