Abschlussbeurteilung nach dem Ref.- Gegendarstellung wie schreiben?

  • Hallo allerseits,


    ich habe in den letzten Tagen meine Abschlussbeurteilung (Referendariat) durch die Schule erhalten. Leider entspricht manches, was in der Beurteilung steht, nicht der Wahrheit, manches wurde leider aus irgendwelchen Gründen hinzuerfunden. Dies geschah wahrscheinlich zur Rechtfertigung der nicht allzu guten Note. mir geht es auch nicht darum, die Note anzufechten, damit werde ich wenig Erfolg haben, sondern mir geht es darum, dass es mir wichtig ist, dass keine Lügen über mich in meiner Personalakte stehen.
    Wisst ihr, wie man bei einer solchen Gegendarstellung vorgeht? Schreibt man einfach: "Ich widerspreche folgenden Fakten...." o.ä. Ich weiß gar nicht, wen ich fragen könnte, bzw. wer mit da helfen könnte. vielleicht hat ja jemand von euch bereits diese nicht sehr erfreuliche Erfahrung machen müssen, dass die Beurteilung nicht korrekt ist. (Bin übrigens nicht die einzige an meiner Schule, bei der dies so gelaufen ist)


    Also, ich würde mich sehr freuen, wenn jemand irgendetwas zu diesem Thema weiß!


    Viele Grüße Tabea

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tabea!


    Bevor Du formal Widerspruch einlegst, würde ich empfehlen, den Dialog mit der Schulleitung zu suchen - Note hin oder her. Wenn tatsächlich Dinge falsch dargestellt wurden oder Unwahrheiten in Deinem Gutachten auftauchen, würde ich zuerst versuchen, eine korrigierte Fassung von der Schulleitung zu erhalten. Wenn die Schulleitung mauern sollte, kannst Du immer noch Widerspruch einlegen. Die Frage ist aber, wie Du die falschen Behauptungen bzw. Darstellungen als solche beweisen willst. Du bist da vermutlich in der Beweispflicht.


    Gruß
    Bolzbold

  • Bei einer Gegendarstellung geht es weniger um Beweise, sondern lediglich um die Darstellung seiner eigenen Sichtweise. Wem mehr Glauben geschenkt wird, hängt letztlich immer am jeweiligen Leser und kann höchst unterschiedlich ausfallen.
    Ich habe auch schon einmal eine Gegendarstellung zu einer Dienstbeurteilung geschrieben (allerdings war das nicht im Ref.) und war mir anfangs auch sehr unsicher. Ich hatte einige Gespräche mit dem Personalrat, der Frauenbeauftragten und der zuständigen Schulamtsdirektorin der Schulaufsicht. Die Ratschläge, ob ich überhaupt eine Gegendarstellung schreiben soll, waren höchst unterschiedlich, aber mir war es letztlich wichtig, die Dinge nicht so stehen zu lassen, wie sie in der Dienstbeurteilung dargelegt wurden.
    Ich habe versucht, die Darstellung meiner Sichtweise sachlich zu formulieren, auf manches in der Dienstbeurteilung bin ich direkt eingegangen und habe praktisch geantwortet, andere Dinge habe ich möglichst neutral geschildert. Zudem habe ich einiges hinzugefügt, was meiner Ansicht nach in dieser Dienstbeurteilung ebenfalls hätte Erwähnung finden müssen.


    Was du auch bedenken solltest, ist, dass diese Gegendarstellung auf dem Dienstweg eingereicht wird. Ich kann mich nicht genau erinnern, wie dieser im Ref. verlief, aber du solltest dich kundig machen, ob das Ding über den Schreibtisch deines Schulleiteres gehen muss.
    Wenn ja, wird dieser ganz sicher nicht sonderlich erbaut darüber sein und das kann den Umgang mit der Schulleitung schwieriger machen.
    Bei mir war das damals der Fall, aber ich bin diese Konfrontation bewusst eingegangen, weil ich die Schule ohnehin verlassen wollte.


    Aber ich würde mich auf jeden Fall noch dem Ratschlag von Bolzbold anschließen: Suche unbedingt als Erstes das Gespräch mit der Schulleitung! Egal, was dabei herauskommt, es ist wichtig, dass transparent wird, wie du zu dieser Beurteilung stehst. Nichts kommt schlechter an, als wenn du "hintenrum" einfach handelst.
    Ich vermute mal eher, dass der Schulleiter keine korrigierte Fassung nachreichen wird, weil er sich damit ja selbst in ein schlechtes Licht rückt. Oder ist die Beurteilung noch nicht offiziell?
    Ansonsten würde ich an deiner Stelle auch mit anderen Personen wie Hauptseminarleiterin, Personalrat u.ä. das Gespräch suchen. Da wirst du vermutlich nicht nur wichtige Ratschläge bekommen, sondern du zeigst auch, dass du reflektiert und professionell mit einer ungerechtfertigen Bewertung umgehen kannst und gehst nicht einfach in eine Verteidigungs- bzw. Rechtfertigungshaltung.


    Falls du eine Gegendarstellung schreibst, dann sprich nicht von Gegendarstellung, sondern eher von Stellungnahme. Ich habe damals ein Anschreiben vorangestellt, in welchem ich die Stellungnahme begründet habe. Als Anlage kam die eigentliche Stellungnahme.
    Ich würde sie allerdings nicht so aggressiv beginnen mit "Ich widerspreche....", sondern möglichst sachlich.
    Ich habe damals folgendermaßen angefangen:


    "Die Dienstbeurteilung im Rahmen *** bezieht sich **** und lässt wesentliche Aspekte *** unberücksichtigt."
    Daran habe ich die konkreten Punkte angeknüpft, wertungsfrei die Schilderung der Dienstbeurteilung wiederholt und meine eigene Sichtweise angefügt.
    Es ist jetzt nicht direkt mit deiner Situation vergleichbar, aber ich hoffe, du kannst damit was anfangen.


    Die Auswirkungen meiner Stellungnahme waren übrigens wie ich es mir erhofft hatte, auch wenn das Verhältnis gegenüber meines damaligen Chefs deutlich "abgekühlt" war.
    Man sollte sich also wirklich Vor- und Nachteile gründlich durch den Kopf gehen lassen und die erste Wut über so eine Beurteilung etwas abflauen lassen. Ich weiß, wie schwer das ist, aber je sachlicher du versuchst, dich damit auseinander zu setzen, desto einfacher wird es.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Vielen herzlichen Dank schon mal für die Hinweise, besonders deine Hinweise,Mia,sind sehr hilfreich! Klar, man sollte immer zuerst den Dialog mit der Schulleitung suchen, das ist mir klar. Befürchte nur leider, dass das in meinem Fall nicht viel bringen wird. Der Schulleiter hätte mir im Vorfeld nicht so eine saumiese Beurteilung geschrieben, wenn er mich schätzen würde und gesprächsbereit wäre, er wird sie in keinemFall korrigieren, leider. Befürchte, dass mir nichts anderes übrig bleiben wird.
    schreibe ich die "stellungsnahme also direkt an das Regierungspräsidium? Den Dienstweg würde ich mir gerne sparen.Sie müsste dann zwar nicht beim Rektor über den Tisch, aber beim SEminarleiter, das ist auchnicht angenehm. Schätze, ich probiere es einfach mal auf dem direkten Weg! ;)


    Tabea

  • Ich kenne mich mit den Widerspruchsmodalitäten nicht aus, erinnere mich aber gut an die Belehrung zu Beginn des Refs. Da wurde uns ausdrücklich gesagt, dass immer, wirklich immer der Dienstweg einzuhalten ist. Einzige Ausnahme sind dabei finanzielle Angelegenheiten, da darf man direkt das LBV kontaktieren. Ich weiß nicht mehr, welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen, bin aber sicher, dass du den Dienstweg einhalten musst und nicht einfach den direkten Weg einschlagen darfst.


    LG
    Britta

  • Zu den Möglichkeiten einer Gegendarstellung kann ich nicht viel schreiben, aber ich möchte dir nochmal Mut machen, auf die Schulleitung zuzugehen und das Gespräch zu suchen.
    Mir ging es am Ende des Referendariats ähnlich wie dir, in der Beurteilung wimmelte es von missverständlichen und negativ behafteten Formulierungen. Diese habe ich mir aufgeschrieben und mir gute Gegenargumente (und Alternativen) notiert. Es hat mich Mut gekostet, das mit der Schulleitung zu besprechen, aber es hat sich gelohnt. Die Beurteilung wurde neu - und in einem ganz anderen "Ton" - geschrieben. Auch wenn sich bei mir herausstellte, dass die ersten Formulierungen so nicht gemeint waren, so würde ich es auch an deiner Stelle unbedingt versuchen - verlieren kannst du doch nichts, oder?
    Liebe Grüße,
    Sophia

  • Die wichtigsten Dinge hat Mia schon angesprochen.


    Es kommt nun jedoch darauf an, wie schwerwiegend die Dinge sind, die in deiner Beurteilung falsch dargestellt wurden.
    Prinzipiell ist deine dienstliche Beurteilung durch den Schulleiter ein Verwaltungsakt und es greift das Verwaltungsrecht sowie das Landesbeamtengesetz.


    Du hast mehrere Möglichkeiten:
    1.) Immer empfehlenswert: Du bittest den Schulleiter um ein Gespräch über die Beurteilung und legst ihm dar, welche Punkte deiner Meinung nach nicht korrekt sind - und bittest um eine Korrektur. Falls du nach einiger Zeit eine korrigierte, schriftlich abgefasste neue Beurteilung bekommst, ist's gut.
    Der Schulleiter ist verpflichtet, diese zu den Akten zu nehmen - du hast auch jederzeit (= nach Terminvereinbarung) das Recht, Einsicht in deine PersonalakteN zu nehmen und auf deine Kosten daraus Kopien anfertigen zu lassen.
    2.) Du bittest um ein Gespräch und nimmst jemand deines Vertrauens mit - Personalrat, GEW'ler, VBE'ler, ...
    3.) Du schreibst eine "Stellungnahme" zu dieser Beurteilung, die dann zu der Beurteilung abgeheftet wird - und das wars.
    4.) Du widersprichst bestimmten Punkten deiner Beurteilung wegen nachweisbar falscher Behauptungen und verlangst die Tilgung dieser Behauptungen aus deiner Akte.
    (by the way: "Fakten" sind "Fakten" - da kann man nicht widersprechen ... ;) , nur falsche Behauptungen sind anfechtbar)
    5.) Du legst förmlich Widerspruch ein und klagst vor dem Verwaltungsgericht gegen deine Beurteilung. (Dazu müssen aber die vorangegangenen Punkte gescheitert sein)


    Alle Punkte müssen auf dem Dienstweg über den Schreibtisch des Schulleiters gehen. Nur wenn du eine Beschwerde über ihn abgeben möchtest, kannst du dich direkt ans Schulamt wenden.


    Das hat folgenden Hintergrund: Alle Bediensteten des Staates sind verpflichtet, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Verwaltungsakte werden mit "offenem Visier" und nicht "hintenrum" erledigt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • *nickt zustimmend* Vor dem "direkten Weg" kann ich auch nur warnen. Die Einhaltung des Dienstweges ist bei solchen Angelegenheiten ein absolutes Muss, auch wenn's unangenehm ist.
    Versuche vielleicht auch mit dem Seminarleiter einen Gesprächstermin zu vereinbaren, bevor die Stellungnahme über seinen Tisch geht. Persönliche Gespräche finde ich immer sehr wichtig, wenn es um solche kritischen Dinge geht. Es macht zwar etwas Arbeit und kostet Zeit, aber meiner Erfahrung nach bringt das viel und du rückst dich damit selbst in ein besseres Licht, weil du Gesprächsbereitschaft und Kommunikations- und Konfliktfähigkeit zeigst.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • :O hm, hm, tja, da habe ihr wohl auch wieder Recht..... Es ist mir furchtbar unangenehm, mit dem Schulleiter darüber zu sprechen, aber ich denke, ich werde jetzt doch so vorgehen, wie ihr es vorschlagt, Alias, Sophia und Mia. Ich würde ihm am liebsten nie wieder begegnen, denn ich finde seine Beurteilung sehr gemein X( Aber ich denke, ich werde diesen beschwerlichen Weg auf mich nehmen müssen. Ich habe das gar nicht in dieser ganzen Tragweite bedacht. Stimmt, ich kann nichts verlieren, außer dass es nur verdammt unangenehm wird. Wisst ihr, ob man den Schulleiter noch in den Ferien damit behelligen kann oder muss ich damit bis zum neuen Schuljahrsbeginn warten? Ich würde es am liebsten sehr bald "hinter mich bringen". Puh, das ist alles mehr als unangenehm.... 8o aber ich kann das einfach nicht so stehen lassen.


    Nochmals dankbare Grüße! Tabea

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Schulleiter so kurz nach Beginn der Ferien der Schule schon den Rücken gekehrt hat, würde es mich wundern. Die Sxhulleiter, die ich kenne, sind die ertse Ferienwoche und die letzte Ferienwoche immer in der Schule anzutreffen. Versuch es doch mal telefonisch.


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • Zitat

    alias schrieb am 01.08.2005 20:10:
    Alle Punkte müssen auf dem Dienstweg über den Schreibtisch des Schulleiters gehen. Nur wenn du eine Beschwerde über ihn abgeben möchtest, kannst du dich direkt ans Schulamt wenden.


    Das hat folgenden Hintergrund: Alle Bediensteten des Staates sind verpflichtet, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Verwaltungsakte werden mit "offenem Visier" und nicht "hintenrum" erledigt.


    Im Ref geht der Dienstweg aber doch gar nicht über den Schulleiter, oder? Meine Dienststelle ist doch das Seminar - damit beginnt auch an dieser Stelle der Dienstweg, die leiten es dann an die übergeordnete Behörde (also nicht die Schule) weiter. So wurde es uns glaube ich erklärt.
    Trotzdem gebe ich euch Recht, ein persönliches Gespräch ist sicher am besten.
    Tabea: Ich wünsche dir vor allem erstmal viel Glück und gute Nerven für das Gespräch!
    LG
    Britta

  • Zitat

    Britta schrieb am 02.08.2005 08:25:
    ...
    Im Ref geht der Dienstweg aber doch gar nicht über den Schulleiter, oder? Meine Dienststelle ist doch das Seminar - damit beginnt auch an dieser Stelle der Dienstweg,...


    Gute Frage. In Ba-Wü sind die Referendare (GHS) 1 Tag am Seminar und 4 Tage an der Schule. Die dienstliche Beurteilung wird von der Schule ausgestellt.
    Darüber wo der Dienstweg beginnt, habe ich mich bislang (rechtssicher) noch nicht erkundigt. Der Dienstort kann wohl sogar von Land zu Land und Schulart zu Schulart variieren (wie ich unsere Bürokratie einschätze )

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Tabea schrieb am 29.07.2005 12:58:
    sondern mir geht es darum, dass es mir wichtig ist, dass keine Lügen über mich in meiner Personalakte stehen.



    hm, soweit ich weiß, landet das gutachten doch gar nicht in der Personalakte, sondern wird irgendwo im Seminar abgeheftet?

  • Zitat

    alias schrieb am 02.08.2005 19:47:


    Darüber wo der Dienstweg beginnt, habe ich mich bislang (rechtssicher) noch nicht erkundigt. Der Dienstort kann wohl sogar von Land zu Land und Schulart zu Schulart variieren (wie ich unsere Bürokratie einschätze )


    Aaalso, ich hab jetzt nochmal nachgeschaut. Bei uns in NRW ist die Dienststelle definitiv das Seminar. Die ADO sagt:

    Zitat

    Lehrer und Lehrerinnen haben das Recht, sich mit Eingaben an die Schulaufsichtsbehörde zu wenden. Dabei ist der Dienstweg über den Schulleiter oder die Schulleiterin einzuhalten. Bei Eingaben von Lehramtsanwärtern oder -anwärterinnen, die Belange der Ausbildungsschule betreffen, geht der Dienstweg darüber hinaus über die Leitung des Studienseminars...


    Das heißt wohl, der Dienstweg beginnt bei der Studienseminarleitung, die das Ganze dann an die Schulleitung weiterleitet. Oder? Aber wie alias schon schrieb - so sieht es in NRW aus, in anderen Ländern kann es anders sein...


    LG
    Britta

  • My 2 cents, wie ich es gelernt hatte (für Refs in Ba-Wü):


    Dienststelle ist das Seminar.
    Dienstort ist die Schule.


    Von der Dienststelle wird man an den Dienstort abgeordnet.
    Will man eine Beschwerde einreichen, geht der Dienstweg folglich über das Seminar.


    Der besseren Kommunikation halber wurde uns allerdings geraten, bei Beschwerden über den Schulleiter zuerst das Gespräch zu suchen und anschließend die Beschwerde nach beidseitiger Absprache "doppelt" einzureichen -> Original zur Weiterleitung an die Seminarleitung, Kopie zur Information an die Schulleitung.


    LG
    Eva

    Nemo: "Ich habe aber eine kaputte Flosse!"
    Kahn: "Ich auch. Das hat mich niemals von irgendetwas abgehalten."

  • Zitat

    Eva schrieb am 02.08.2005 22:59:
    My 2 cents, wie ich es gelernt hatte (für Refs in Ba-Wü):


    Dienststelle ist das Seminar.
    Dienstort ist die Schule.


    Um die Bundesländer zu komplettieren: so habe ich es für Niedersachsen auch gelernt. So musste bsp.weise eine (auch eintägige) Krankheit erst dem Schulleiter gemeldet werden, damit der die Vertretung organisiert, anschliessend musste das Seminar angerufen und sich dort krankgemeldet werden. Krankschreibungen müssen in Niedersachsen ebenfalls ans Seminar gehen.


    LG, das_kaddl.


    EDIT: Um jedoch die Entfernung zum Ausgangspost ein wenig zu verringern ;) - auch ich würde zunächst mit dem Schulleiter sprechen , bevor ich etwas Schriftliches über welchen Dienstweg auch immer einreiche. Dabei kann dein Schulleiter direkt reagieren und ihr könnt im direkten Gespräch mögliche Missverständnisse und Probleme evt so regeln, dass deine Beurteilung noch geändert bzw. dass ein Kompromiss gefunden werden kann.

  • Zitat

    reselection schrieb am 02.08.2005 19:53:



    hm, soweit ich weiß, landet das gutachten doch gar nicht in der Personalakte, sondern wird irgendwo im Seminar abgeheftet?


    Das würde mich sehr freuen! ;)Kann das jemand bestätigen? Ich wäre sehr froh, wenn der Staat nicht durch meine ganze Dienstalufbahn hindurch Zugriff auf diese Sch... Beurteilung hätte.
    Also - stimmt das? :D


    Ich habe es auch so gelernt, dass alle schriftlichen Anliegen über das Seminar (Dienststelle) zum Regierungspräsidium gehen. In diesem Fall weiß ich jetzt allerdings auch nicht ....
    Ich werde mich jetzt erstmal sicherheitshalber noch an die GEW wenden und dann mit ihm sprechen!


    LG Tabea

  • Hallo! Hab heut mal mit der GEW geredet. So richtig viel neues wussten die auch nicht gerade, nur dass anscheinend der Dienstweg nicht unbedingt eingehalten werden muss (! Man staune!) und dass man seine Stellungsnahme in jedem Falle gegenlesen lassen soll. Gegen die Beurteilung klagen ist nahezu sinnlos, und leider kommt die Beurteilung in die Personalakte, aber jeder darf diese nicht einsehen, sondern nur diejenigen, die mit "wichtigen" Personalproblemen befasst sind. Sie meinte, man solle diese Beurteilung nicht überbewerten, und ich brauche mir jetzt keine allzu großen Sorgen zu machen, dass sie jeder lesen könne und so. und ich solle mir Gedanken machen, ob die Tatsache alleine, dass man eine Stellungsnahme schreibt, nicht vielleicht schon negativ rüberkommt. Hm, hm... sehr viel weiter bin ich jetzt nicht gerade, aber ihr habt mir ja auch schon sehr geholfen. Jetzt schaun mer mal....


    LG Tabea

  • Habe ich etwas überlesen oder fehlt dein Bundesland?


    Die Tipps von der GEW sind ja mal richtig schlecht. Fakt ist, deine Beurteilungen befinden sich in der Personalakte. Der Schulleiter, der das Gutachten anfertigt und wahrscheinlich das Seminar haben es ebenfalls in einer so genannten Nebenakte.
    Wenn es um Beförderungen oder Bewährungen geht, kann gut einmal jemand vom RP auf die Idee kommen, deine Personalakte heranzuziehen. Deswegen ist es entscheidend wichtig - so haben mich jedenfalls Personalrat und zuständiger Lehrerverband beraten - die Möglichkeit zur Stellungnahme zu nutzen.
    Der sehr erfahrene Personalrat, der auch am Ministerium gearbeitet hatte, hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Stellungnahme in allen ihm bekannten Fällen nie zum Nachteil, eher zum Vorteil des Betroffenen war.
    Dass der Dienstweg unwichtig sei, ist prinzipiell schlichtweg falsch. Ich könnte mir nur vorstellen, dass du in den Sommerferien nach dem Ende des Referendariats eh kein Mitglied mehr des öffentliches Dienstes bist und somit solche Verfahrensfragen uninteressant sind. Ansonsten ist deutlich davon abzuraten, den Dienstweg zu umgehen. Bei Terminsachen wird das Umgehen zum Beispiel als Nichtabgabe gewertet werden.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

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