Beförderung auf A15 - Rahmenbedingungen

  • Guten Abend zusammen,

    mich beschäftigt eine ähnliche Frage, wie MatAlb und obwohl ich mir obigen Beiträge aufmerksam durchgesehen habe, bin ich mir über den zitierten Paragraphen aus der VGO immer noch unsicher:

    "(1) Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von vier Jahren oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 verliehen werden."


    Wenn ich es richtig verstehe, so kann man sich also nach einer Dienstzeit von vier Jahren (die natürlich nach dem Ende der Probezeit beginnt) auf eine A15 Stelle bewerben, auch wenn die Beförderung zur Besoldungsgruppe A14 noch nicht drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Jahr!?

    In meinem Fall (in NRW) liegen drei Jahre Probezeit vor, zwei weitere Jahre ohne Beförderung, dann die Beförderung zu A14 und zwei weitere Jahre. Ich erfülle somit nicht den zweiten Teil der Anforderung hinter dem "oder", aber habe seit dem Ende meiner Probezeit bereits 4,5 Dienstjahre.

    Wäre es also möglich, mich auch eine A15 Stelle zu bewerben oder interpretiere ich den Paragraphen hier falsch?

    Viele Grüße

  • "(1) Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von vier Jahren oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 verliehen werden."

    Wenn ich es richtig verstehe, so kann man sich also nach einer Dienstzeit von vier Jahren (die natürlich nach dem Ende der Probezeit beginnt) auf eine A15 Stelle bewerben, auch wenn die Beförderung zur Besoldungsgruppe A14 noch nicht drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Jahr!?

    So verstehe ich es auch. Die weiter vorne zu findende Interpretation, man müsse erst 4 Jahre Dienstzeit haben UND dann noch 3 Jahre in A14 zu sein, deckt sich gerade nicht mit der Formulierung aus der Verordnung. Ein "oder" bedingt lediglich eine der genannten Bedingungen und gerade nicht beide.


    PS: Natürlich ist nach §7 Abs. 2 der LVO nach erfolgter Beförderung nach A14 noch mind. 1 Jahr in dieser Stufe zu verbringen, bevor eine erneute Beförderung erfolgen kann....aber eben nicht mind. 3 Jahre.

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